- Fremdwährung
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Als Fremdwährung bezeichnet man eine Währung, wenn sie außerhalb des Einflussbereichs der sie emittierenden Zentralbank zu Zahlungs- und Wertaufbewahrungszwecken genutzt wird. Die dauerhafte Nutzung einer Währung außerhalb ihres eigentlichen Währungsraums resultiert hauptsächlich aus der Nichterfüllung der Geldfunktionen durch die jeweilige nationale Währung. Daher gehen manche Länder dazu über, ihre eigene Währung gänzlich aufzugeben und durch eine stabile ausländische Währung zu ersetzen („Dollarisierung“, „Euroisierung“). Darüber hinaus halten Anleger Fremdwährung auch zur Risikodiversifikation.
Inhaltsverzeichnis
Zahlungen
Wenn jemand Devisen in Fremdwährung besitzt, so sind diese Werte in der Regel nicht unmittelbar verfügbar und taugen auch nur bedingt, Forderungen im eigenen Währungsraum zu erfüllen. Eine Fremdwährung ist also im Zweifel umzutauschen - in der Regel mit Verlust - bevor die Zahlung akzeptiert wird.
Fremdwährungen können allerdings freiwillig entgegengenommen werden; so ist es zum Beispiel in amerikanischen Restaurants auch in Europa üblich US-Dollar zu akzeptieren. In manchen Staaten, vornehmlich mit nicht so stabiler eigener Währung, sind Zahlungen in Fremdwährung sogar erwünscht. Besonders in Touristenregionen ist die Akzeptanz fremder Währungen nicht unüblich, allerdings wird dabei auch gerne sehr großzügig gerundet und/oder Gebühren auf den Preis aufgeschlagen. In der Regel erhält der Zahler ein Wechselgeld nur in Landeswährung, wenn überhaupt.
Die meisten Bankkonten werden nur in einer Währung geführt. Das bedeutet, dass Zahlungen in anderen Währungen mit Gebühren belastet und mit Abschlag umgerechnet werden, bevor die Bank sie dem Konto gutschreibt. Wenn eine Überweisung in das Ausland gesendet werden soll, so ist das ebenfalls mit Gebühren und ungünstigen Wechselkursen verbunden. Aus diesem Grunde bietet es sich an, Fremdwährungen auf eigenen Konten zu verwalten, sofern man häufiger in diesen Währungen handelt.
Risiken
Außer zur Handelserleichterung kann es aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll sein, Fremdwährungen zu besitzen. Ein Einkäufer kann sich durch Ankauf einer Fremdwährung absichern, wenn er Zulieferer im Land der Fremdwährung hat. Ein Verkäufer kann Fremdwährungen verbriefen, um zukünftige Zahlungen in Fremdwährung im Wert zu stabilisieren. In beiden Fällen wird das Wechselkursrisiko minimiert und die Kalkulation stabilisiert.
In der Bilanzierung eines Unternehmens sind auch Fremdwährungen anzuzeigen. Sie werden in der Regel zum Bilanzstichtag zum amtlich festgestellten Wechselkurs bilanziert, ohne einen Umtausch vorzunehmen. Das hiermit verbundene Wechselkursrisiko - die bilanzierten Aktiva könnten später weniger (aber auch mehr) wert sein - trägt das Unternehmen. Erst nach erfolgtem Umtausch kann eine Wertberichtigung in die Bilanz gestellt werden.
Der Euro wurde unter anderem eingeführt, um den Handel innerhalb der Europäischen Gemeinschaft bzw. den teilnehmenden Ländern zu erleichtern. Für den innergemeinschaftlichen Geldverkehr sind jetzt keine oder nur noch niedrige Gebühren zu bezahlen, das Wechselkursrisiko und Tauschverluste entfallen vollkommen. Den Banken in Europa sind dadurch lukrative Geschäfte entgangen.
Hoheitsrechte
Fremdwährungen unterliegen in der Regel den Bestimmungen des Währungsraumes, in denen sie als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Aus verschiedenen Gründen ist es in einigen Fällen nicht erlaubt, Fremdwährungen in einer bestimmten Größenordnung zu besitzen. Das kann sich sowohl auf den Staat beziehen, der in seinem Land den Besitz fremder Währungen untersagt oder gefundene Barbestände ersatzlos einzieht; das kann sich auch auf die Zentralbanken der Fremdwährung beziehen, die den Besitz ihrer Zahlungsmittel im Ausland nicht gestatten.
Übernahme einer Fremdwährung
Fremdwährungen können im Inland auch als geldpolitische Strategie verwendet werden. Gibt ein Land seine bisherige Währung ohne nationalen Ersatz auf und führt stattdessen eine ausländische Währung als gesetzliches Zahlungsmittel ein, so wird dieser Vorgang je nach eingeführter Währung z. B. als Dollarisierung oder Euroisierung bezeichnet. Der gesetzliche Verzicht auf eine nationale Währung impliziert, dass das entsprechende Land keine eigenständige Geldpolitik umsetzen und auch keine Seigniorage-Einnahmen mehr generieren kann.
- Länderbeispiele
- Euro: Andorra, Monaco (durch Währungsabkommen mit Frankreich), San Marino und Vatikanstaat (jeweils durch Währungsabkommen mit Italien), Montenegro sowie Kosovo
- US-Dollar (siehe auch Dollarisierung): Britische Jungferninseln, Ecuador, El Salvador, Haiti, Osttimor, Panama, Kambodscha
- Schweizer Franken: Fürstentum Liechtenstein (durch Währungsabkommen mit der Schweiz)
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