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Der International Day Against Homophobia (IDAHO) wird seit 2005 jeweils am 17. Mai gefeiert.
Die Initiative zum Internationalen Tag gegen Homophobie ging von Louis-George Tin aus, der heute der französischen Sektion der International Lesbian and Gay Association vorsteht. Ziel des Tages war es von Beginn an, internationale Aktivitäten zu koordinieren und Respekt für Lesben und Schwule einzufordern. Das Datum wurde zur Erinnerung an den 17. Mai 1990 gewählt, den Tag, an dem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel strich. Zugleich ergeben sich in der Schreibweise zufällige Parallelen zwischen dem Datum 17.5. und dem ehemaligen Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches, weswegen der 17. Mai bereits vor dem Jahr 1990 im Volksmund spöttisch als "Feiertag der Schwulen" bezeichnet wurde.
Am 17. Mai 2006 erklärte Sabine Gilleßen, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD) zum „International Day Against Homophobia“: „Weltweit sind Lesben und Schwule, die offen leben und ihre Homosexualität nicht verstecken, von Diskriminierung und Verfolgung bedroht. Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Beispiel Belgiens, Frankreichs und des Europäischen Parlamentes zu folgen, die Petition an die UNO zu unterzeichnen und sich dafür einzusetzen, dass die Vereinten Nationen den 17. Mai zum Aktionstag gegen Homosexuellenfeindlichkeit erklären.“
Anlässlich des Aktionstages im Jahr 2008 zählte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch den polnischen Präsidenten Lech Kaczyński zu den Politikern, die weltweit Homosexuelle am stärksten diskriminieren. Kritisiert wurde auch Ugandas Staatschef Yoweri Museveni, der offen zur Ausgrenzung von Homosexuellen aufgefordert habe. Fortschritte in der Gleichberechtigung hätten dagegen Irland, Kolumbien und Nepal gemacht.
Homosexualität ist aktuell (Stand: Mai 2008) in rund 70 Ländern strafbar; in sieben Ländern (Iran, Nigeria, Sudan, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten) werden homosexuelle Handlungen mit der Todesstrafe belegt.
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