In-vivo-Diagnostik

In-vivo-Diagnostik

Ein In-vivo-Diagnostikum ist ein Arzneimittel, das in lebenden Patienten oder Tieren zum Einsatz kommt.

Dem Patienten wird vor oder während einer Untersuchung mit einem bildgebenden Verfahren eine Substanz verabreicht. Am bekanntesten sind hierbei Kontrastmittel, die beispielsweise bei der Röntgen-Durchleuchtung, der Computertomografie, der Magnetresonanztomografie- und bei Ultraschalluntersuchungen eingesetzt werden. Die Kontrastmittel verbessern die diagnostische Aussagekraft dieser bildgebenden Verfahren.[1]

Inhaltsverzeichnis

Abgrenzungen zu In-vitro-Diagnostika und Medikamenten

Im Gegensatz zur In-vitro-Diagnostika sind nach § 2 Abs. 3a Nr. 2 der Richtlinie 93/42/EWG der Europäischen Union In-vivo-Diagnostika, die weder pharmakologisch, metabolisch noch immunologisch wirken, keine Medizinprodukte, sondern Arzneimittel.[2] Sie fallen somit nicht unter das Medizinprodukterecht.[3]

Da In-vivo-Diagnostika sehr häufig bei gesunden Patienten eingesetzt werden, beziehungsweise vor der Verabreichung der Gesundheitszustand des Patienten häufig noch nicht bestimmt ist, sind für die Zulassung völlig andere Kriterien als bei einem Medikament relevant. Muss für ein Medikament in den klinischen Studien für die beantragte Zulassung eine eindeutige Wirksamkeit nachgewiesen werden, bei der – je nach Indikation mehr oder weniger starke Nebenwirkungen toleriert werden können (siehe: Zytostatika), so werden für die Zulassung eines In-vivo-Diagnostikums Nebenwirkungen so gut wie nicht toleriert.

Beispiele für In-vivo-Diagnostika

Zu den In-vivo-Diagnostika zählen unter anderem:

Aktuelle Entwicklungen

Ein Forschungsschwerpunkt für zukünftige In-vivo-Diagnostika liegt derzeit im Bereich der Nanotechnologie. Zur Verbesserung der Bildgebenden Verfahren können Antikörper oder andere Biomoleküle wie beispielsweise Oligonukleotide, Aptamere, kurze Proteinsequenzen, usw., an Nanopartikel gebunden werden, die fluoreszierende, magnetische oder akustische Signale induzieren. [4]

Mit der gezielten Anbindung nanopartikulärer Kontrastmittel an kranke Zellen hofft man die Früherkennung, beispielsweise bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, zu verbessern und bei Tumoren die Risikoklassifizierung und die Therapiekontrolle zu präzisieren. Langfristiges Ziel ist die Früherkennung von Erkrankungen auf zellulärer Ebene.[5]

Eine Reihe von monoklonalen Antikörpern wird heute schon in der In-vivo-Diagnostik eingesetzt. Die Erkennungsregionen dieser Antikörper sind gegen Epitope und Neoepitope gerichtet, die meist mit bestimmten Tumoren oder Entzündungszellen assoziiert sind. Derzeit werden alle Antikörper mit Radioisotopen markiert, die harte Gamma-Strahlen aussenden. Sehr häufig wird dabei das metastabile Radioisotop 99mTc verwendet. Es laufen verschiedene Forschungsprogramme um diese Form der Diagnostik ohne ionisierende Strahlungsquellen, beispielsweise mittels Magnetresonanztomografie, durchführen zu können.

  • Sulesomab, ist ebenfalls ein Fab-Fragment eines murinen monoklonalen Antikörpers, der ein Epitop auf der Oberfläche von Granulozyten erkennt. Es kann eingesetzt werden um Infektions- und Entzündungsherde, beispielsweise bei Patienten mit Osteomyelitis, darzustellen.
  • Igovomab, ein F(ab')2-Fragment eines murinen monoklonalen Antikörpers, der das CA 125-Antigen erkennt. CA 125 ist ein oncofetales Protein, das in mehr als 90 Prozent der ovariellen serösen Adenokarzinome exprimiert wird. Igovomab wird zur immunoszintigraphischen Detektion von Rezidiven eines ovariellen Adenokarzinoms eingesetzt.[7]

Die in den Beispielen aufgeführten Antikörper sind zum Teil auch für die Therapie zugelassen. Dadurch wird die bisher klassische Abgrenzung zwischen Diagnostik und Therapie aufgehoben, beziehungsweise kommt es zu einer deutlichen Überlappung beider Arbeitsgebiet. Das Kofferwort Theranostik wurde als stehender Begriff gebildet.

Siehe auch

Diagnostikum

Einzelnachweise

  1. Schering AG, abgerufen am 1. August 2007
  2. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinproduktegesetzes, vom 28. Mai 1998
  3. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Medizinprodukte, abgerufen am 1. August 2007
  4. Innovationsstiftung Schleswig-Holstein: Entwicklungsstrategie Nanotechnologie für Hamburg und Schleswig-Holstein, (September 2004), abgerufen am 1. August 2007
  5. Krüger-Brand HE, Nanotechnologie: Viele Chancen, unbekannte Risiken, in Deutsches Ärzteblatt, 104/2007, S. A-548 / B-480 / C-464.
  6. CEA-Scan® (Arcitumomab) 8/99, abgerufen am 2. August 2007
  7. Pharmazeutische Zeitung: MONOKLONALE ANTIKÖRPER – Gezielte Therapie mit Hightech-Arzneimitteln, abgerufen am 1. August 2007

Literatur

  • Schäffner G, Kabelitz D, Zugelassene monoklonale Antikörper zur In-vivo-Diagnostik, in Dtsch. Med. Wschr., 126/2001, S. 819–822.

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