Ineffabilis Deus

Ineffabilis Deus
Papst Pius IX. mit der Bulle Ineffabilis Deus auf dem Altar der Maria Immaculata im Freiburger Münster (1875)

Ineffabilis Deus (Der unbegreifliche Gott) ist eine dogmatische Bulle von Papst Pius IX. und wurde am 8. Dezember 1854 veröffentlicht. Sie trägt den Untertitel: Zur Erklärung des Dogmas der Unbefleckten Empfängnis.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Die Leugnung der wahren Menschheit Christi führte auch zur Leugnung der wahren Mutterschaft Marias. Die Leugnung der Gottheit Christi führte auch zur Leugnung der Gottesmutterschaft Marias. Direkte Bestreiter der Gottesmutterschaft waren die Nestorianer. Schon auf dem Konzil von Ephesus (431) kam es zur Klärung und es galt: Wenn jemand nicht bekennt, dass der Emmanuel (Christus) in Wahrheit Gott ist und dass deswegen die Heilige Jungfrau Gottesgebärerin ist – denn sie hat dem Fleische nach den aus Gott stammenden Logos geboren - , so sei er ausgeschlossen. Die Schwierigkeit bestand u.a. darin, wie es möglich sei, dass ein von der Erbsünde belasteter (und ungetaufter) Mensch "Gottes Mutter" sein könne. Die theologische Klärung dieser Einzelfrage zog sich über Jahrhunderte hin; viel trug Johannes Duns Scotus bei. In der päpstlichen Bulle Ineffabilis Deus von 1854, also über 1400 Jahre später als das Konzil von Ephesus, erfolgte eine genaue Präzisierung der Unbefleckten Empfängnis Mariens.

Einleitung

In der Einleitung weist die Bulle auf den Zustand des Menschen, der infolge der Sünde Adam und Evas, ausgelöst durch eine List des Teufels, mit der Erbsünde geboren in die Welt kommt. Gott will diesen Fehler korrigieren und sendet in seiner Gnade den fleischgewordenen Logos, seinen eigenen Sohn unter die Menschheit, damit er deren Schuld aufnimmt und die Menschheit wieder aufrichtet.

Für den eingeborenen Sohn wählt Gott schon vor aller Zeit eine besondere Mutter, nämlich Maria, aus. Er stattet diese Frau, die den Sohn Gottes gebären soll, mit mehr Gnadengaben aus als alle Engel und Heiligen. Sie ist von Anfang an ohne den Makel der Erbsünde und deshalb von einer wunderbaren Heiligkeit. Der Sohn wählt nun diese Mutter, und der Heilige Geist bewirkt, dass Jesus von ihr empfangen und geboren wird.

Die Unbefleckte Empfängnis Marias

Der Engel des Herrn verkündigt Anna die Unbefleckte (erbsündenlose) Empfängnis Marias

In der Liturgie der Kirche

Die Lehre der unbefleckten Empfängnis Marias hat die Kirche über alle Jahrhunderte verkündet und bestätigt und den Gläubigen zur öffentlichen Verehrung und Andacht vorgelegt. Deshalb gibt es in der Liturgie der Kirche ein eigenes Stundengebet, Messe und Präfation. Zusätzlich wurde das Fest der unbefleckten Empfängnis (nach alter Tradition der 8. Dezember - neun Monate vor dem uralten Fest Maria Geburt am 8. September) und ein dazugehöriger Feiertag eingeführt, an dem der Papst einen Gottesdienst in der Patriarchal-Basilika Santa Maria Maggiore feiert. Die Kirche hat die erbsündenlose Empfängnis Mariens den Gläubigen zur öffentlichen Verehrung und Andacht vorgelegt. Durch diese Tatsache offen bekundet sie, dass die Empfängnis der Jungfrau ganz eigenartig und wunderbar ist, dass sie ganz anders vor sich ging als bei den übrigen Menschen (d.h. ohne die "Weitergabe der Erbschuld"), dass Maria deshalb ganz heilig und verehrungswürdig ist.

Es wird des Weiteren die Möglichkeit geschaffen, das Patrozinium "Immaculata" für Kirchen, Kapellen usw. zu wählen. Bruderschaften und Kongregationen zur Verehrung der unbefleckten Empfängnis haben sich über Jahrhunderte gebildet. In der Lauretanischen Litanei wird die unbefleckte Empfängnis Mariens (seit 1846 [1]) eigens erwähnt.

In der Lehre der Kirche

Um die Kontinuität des Glaubens nachzuweisen (den Ineffabilis Deus mit dem definierten Glaubenssatz nur formuliert), referiert die Bulle ausführlich Aussagen der Bibel, der Kirchenväter, der mittelalterlichen Theologen sowie des kirchlichen Lehramtes.

Papst Alexander VII. bringt die Lehre von der Unbefleckten Empfängnis Mariens in der Konst. Sollicitudo vom 8. Dezember 1661 so zum Ausdruck: „Von altersher ist es die fromme Meinung der Christgläubigen, daß die Seele der allerseligsten Jungfrau und Mutter Maria im ersten Augenblick ihrer Erschaffung und ihrer Vereinigung mit dem Leib auf Grund einer besonderen Gnade Gottes und eines besonderen Vorzuges im Hinblick auf die Verdienste ihres Sohnes Jesus Christus, des Erlösers des Menschengeschlechtes, von aller Makel der Erbsünde rein bewahrt wurde; in diesem Sinne begeht man in feierlicher Weise das Fest ihrer Empfängnis.“

Es lässt sich also eine Kontinuität in der Lehre der Kirche nachweisen. Der Verfasser der Bulle ordnet an, dass Bücher verboten sind, welche dieses in Zweifel ziehen. Das Konzil von Trient hatte bei der Verkündigung des Glaubenssatzes von der Erbsünde auf Grund der Zeugnisse der Heiligen Schrift, der Kirchenväter und der rechtmäßigen Kirchenversammlungen festgelegt und entschieden, dass alle Menschen mit der Erbsünde behaftet zur Welt kommen; das gleiche Konzil erklärte indessen ebenso feierlich, es sei nicht seine Absicht, in dieses Dekret und in diese allgemeine Entscheidung die heilige und unbefleckte Jungfrau und Gottesmutter Maria miteinzuschließen.

Vorgeschichte der Glaubenserklärung

Deshalb wurde eine Kongregation aus Kardinälen der heiligen Römischen Kirche und Theologen aus dem Welt- und Ordensklerus ausgewählt und in einem Schreiben vom 2. Februar 1849 aus Gaetia angeschrieben, damit sie alles, was die Unbefleckte Empfängnis Mariens betrifft, reiflich erwägen und ihre Ansicht darüber mitteilen. Auf der Basis dieser Antworten sowie auf der Basis der liturgischen und lehrmäßigen Überlieferung wurde ein Konsistorium abgehalten, das den Papst darin bestärkte, zur Unbefleckten Empfängnis einen Glaubenssatz zu formulieren.

Formulierung des Glaubenssatzes in der Bulle

"Nachdem Wir also ohne Unterlaß in Demut und mit Fasten Unsere persönlichen und auch die gemeinsamen Gebete der Kirche Gott dem Vater durch seinen Sohn dargebracht haben, auf daß er durch den Heiligen Geist Unseren Sinn leite und stärke, nachdem Wir auch den ganzen himmlischen Hof um seine Hilfe angefleht und inständigst den Heiligen Geist angerufen haben, erklären, verkünden und entscheiden Wir nun unter dem Beistand des Heiligen Geistes zur Ehre der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit, zum Ruhme und zur Verherrlichung der jungfräulichen Gottesmutter, zur Auszeichnung des katholischen Glaubens und zur Förderung der christlichen Religion, kraft der Autorität Unseres Herrn Jesus Christus, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und Unserer eigenen:
Die Lehre, daß die allerseligste Jungfrau Maria im ersten Augenblick ihrer Empfängnis auf Grund einer besonderen Gnade und Auszeichnung von seiten des allmächtigen Gottes im Hinblick auf die Verdienste Jesu Christi, des Erlösers der ganzen Menschheit, von jeder Makel der Erbsünde bewahrt blieb, ist von Gott geoffenbart und muß deshalb von allen Gläubigen fest und unabänderlich geglaubt werden. Wenn also jemand, was Gott verhüten wolle, anders, als von Uns entschieden ist, im Herzen zu denken wagt, der soll wissen und wohI bedenken, daß er sich selbst das Urteil gesprochen hat, daß er im Glauben Schiffbruch erlitten hat und von der Einheit der Kirche abgefallen ist.
Alle diese verfallen außerdem schon durch ihre Tat den vom kirchlichen Rechte bestimmten Strafen, wenn sie das, was sie im Herzen sinnen, mündlich oder schriftlich oder auf was immer für eine Weise nach außen hin zur Kenntnis zu geben wagen." (die übliche Schlussformel)

Schlusserwägungen

Die Bulle endet mit einem marianischen Lobpreis der "Schlangenzertretrin" (Anspielung auf die künstlerische Darstellung) und dem Wunsch nach weiterer Verehrung Mariens.

Erklärung des Dogmas

Nach der katholischen Theologie besagt das Dogma im Einzelnen Folgendes:

  • Unter Empfängnis ist die passive Empfängnis zu verstehen, also der Augenblick, in dem die Seele von Gott erschaffen und in die Lebensmaterie, die die Eltern bereitet (gezeugt) haben, eingegossen wird.
  • Maria wird von der durch Adam und Eva verschuldeten Erbsünde verschont und betritt im Zustand der heiligmachenden Gnade das Dasein.
  • Gott schenkt Maria das Freisein von Erbsünde als unverdientes Geschenk (gratia) und Ausnahmegesetz (privilegium).
  • Wirkursache (Causa efficiens) der Unbefleckten Empfängnis Marias ist der Allmächtige Gott.
  • Verdienstursache (Causa meritoria) ist das Erlösungsverdienst Jesu Christi.
  • Zweckursache (Causa finalis proxima) der Unbefleckten Empfängnis Mariens ist ihre Gottesmutterschaft

Schon im 7. Jh ist im griechischen Osten ein Fest der "Empfängnis der hl. Anna", also der passiven Empfängnis Mariens, nachweisbar. Das Fest verbreitete sich über Süditalien weiter nach Irland und England. Gegenstand des Festes war die Empfängnis Mariens durch die hl. Anna nach langer Kinderlosigkeit.

In der Ostkirche wird Maria als "Panhagia" (die Ganzheilige) und "von jedem Sündenmakel frei" gefeiert, womit ebenfalls ein positives Verständnis der "unbefleckten Empfängnis" ausgesagt wird, obwohl die orthodoxe Kirche die Bulle "Ineffabilis Deus" nicht akzeptiert.

Quellen

  • Heilslehre der Kirche. Dokumente von Pius IX. bis Pius XII. Deutsche Ausgabe des französischen Originals von P. Cattin O.P. und H. Th. Conus O.P. besorgt von Anton Rohrbasser, Paulusverlag Freiburg/Schweiz 1953, S. 306-325, Rnr. 510-545; Imprimatur Friburgi Helv., die 22. maii 1953 L. Waeber V. G). Das lateinische Original von „Ineffabilis Deus“ findet sich in: Pii IX Acta, pars 1a, vol. I, p.597.
  • Ludwig Ott: Grundriss der katholischen Dogmatik, 11. Auflage, Bonn 2005

Einzelnachweise

  1. eingefügt nach Carl Kammer, Lauretanische Litanei, Innsbruck 1960, S. 13.

Weblinks


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