Unbefleckte Empfängnis

Unbefleckte Empfängnis
Francisco de Zurbarán (1598–1664): „Unbefleckte Empfängnis“

Die Unbefleckte Empfängnis (lat. immaculata conceptio) ist ein römisch-katholisches Glaubensdogma, nach der die Gottesmutter Maria vor jedem Makel der Erbsünde bewahrt wurde. Damit habe Gott Maria vom ersten Augenblick ihres Lebens an vor der Sünde bewahrt, weil sie Mutter Gottes werden sollte.

Dieses Dogma ist von der Jungfrauengeburt zu unterscheiden. Es bezieht sich nicht auf die Empfängnis Jesu, sondern auf die seiner Mutter Maria, die auf natürliche Weise von ihren Eltern Anna und Joachim gezeugt, empfangen und geboren wurde. Es sagt nichts aus über das Tun ihrer Eltern, sondern über ein Handeln Gottes an Maria, und macht keine moralische Aussage, sondern eine Glaubensaussage in der Denkweise der spätscholastischen Ontologie.

Immaculata (lat. „die Unbefleckte“) ist einer der Marientitel der katholischen Kirche für Maria, die Mutter Jesu.

Ein eigenes kirchliches Fest Mariä Empfängnis, das der Erwählung Marias im Mutterleib gedenkt, lässt sich seit dem 9. Jahrhundert nachweisen. Heute heißt es Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria (8. Dezember).

Inhaltsverzeichnis

Päpstliche Bulle

El Greco: Inmaculada Concepción, Capilla de Isabel Oballe, 1607–1613

Der Osten feierte das Fest an manchen Orten seit dem 10. bis 12. Jahrhundert als Tag der Empfängnis der Allerheiligsten Gottesmutter durch Anna, im Westen führte es Anselm von Canterbury um 1100 für seine Diözese ein. 1477 führte Papst Sixtus IV. das Hochfest in Rom ein. 1708 wurde das Fest als Mariä Empfängnis durch Clemens XI. für die ganze katholische Kirche vorgeschrieben. Papst Pius IX. schließlich verkündete am 8. Dezember 1854 in seiner Bulle (auch Päpstliche Bulle) Ineffabilis Deus (‚Der unbegreifliche Gott‘) das Dogma von der Unbefleckten Empfängnis Mariens:[1]

„Zur Ehre der Heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit, zur Zierde und Verherrlichung der jungfräulichen Gottesgebärerin, zur Erhöhung des katholischen Glaubens und zum Wachstum der christlichen Religion, in der Autorität unseres Herrn Jesus Christus, der seligen Apostel Petrus und Paulus und der Unseren erklären, verkünden und bestimmen Wir in Vollmacht unseres Herrn Jesus Christus, der seligen Apostel Petrus und Paulus und in Unserer eigenen: Die Lehre, dass die seligste Jungfrau Maria im ersten Augenblick ihrer Empfängnis durch einzigartiges Gnadengeschenk und Vorrecht des allmächtigen Gottes, im Hinblick auf die Verdienste Christi Jesu, des Erlösers des Menschengeschlechts, von jedem Fehl der Erbsünde rein bewahrt blieb, ist von Gott geoffenbart und deshalb von allen Gläubigen fest und standhaft zu glauben. Wenn sich deshalb jemand, was Gott verhüte, anmaßt, anders zu denken, als es von Uns bestimmt wurde, so soll er klar wissen, dass er durch eigenen Urteilsspruch verurteilt ist, dass er an seinem Glauben Schiffbruch litt und von der Einheit der Kirche abfiel, ferner, dass er sich ohne weiteres die rechtlich festgesetzten Strafen zuzieht, wenn er in Wort oder Schrift oder sonstwie seine Auffassung äußerlich kundzugeben wagt.“

Eine weitere Verknüpfung dieser Glaubensaussage besteht darin, dass Maria – im Unterschied zu allen anderen Menschen – am Ende ihres Lebens keiner Läuterung im Fegefeuer mehr bedürfe, da diese bereits im Moment ihrer Empfängnis stattgefunden und Maria während ihres Lebens keine Sünden begangen habe. Dies wurde 1950 im Dogma von der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel mitausgesagt.

Zusätzliche Bedeutung gewann das Dogma der Unbefleckten Empfängnis in der katholischen Kirche durch die Marienerscheinungen von Lourdes. Hier soll im Jahr 1858 Bernadette Soubirous mehrfach Erscheinungen einer weiß gekleideten Frau (der Mutter Gottes) gehabt haben. Die von Bernadette beschriebene „schöne weiße Dame“ offenbarte sich ihr als „die unbefleckte Empfängnis“.

Historische Kontroverse innerhalb der katholischen Kirche

Disputation der Immaculata Conceptio mit den vier Kirchenvätern und dem hl. Bernhardin, vermisstes Gemälde der Gemäldegalerie Alte Meister Dresden

Die Immaculata Conceptio war wegen der ungeklärten dogmatischen Situation Gegenstand eines theologischen Streites im Spätmittelalter, der aus der Lehre über die Erbsünde entstand. Ein Problem bereitete die Frage, wie Maria am Erlösungswerk teilnehmen konnte, da sie doch wie alle anderen Menschen unter den Bedingungen der Erbsünde lebte. Um diese Konsequenz auszuschließen, kann man entweder eine göttliche Reinigung (Heiligung) Marias, Sanctificatio Mariae, von der Erbsünde annehmen, wie dies von den Dominikanern bis ins 19. Jahrhundert vertreten wurde, oder man muss davon ausgehen, dass Maria „ohne Sünde“ empfangen worden ist, wie dies von den Franziskanern gelehrt wurde.

Schon früh nach Gründung des Franziskanerordens, 1263, hatte das Generalkapitel des Ordens zu Pisa unter Leitung des heiligen Bonaventura das Fest der Unbefleckten Empfängnis unter die Ordensfeste aufgenommen. Besonders heftig wurde der Streit im 15. Jahrhundert ausgetragen, involviert waren hier u. a. die Universität Paris, das Konzil von Basel und die Könige von Aragón. Die theologische Lösung für das Problem wurde von Johannes Duns Scotus, doctor subtilis, ausgearbeitet. Nach seiner Theorie wurde Maria von der Empfängnis an von der Erbsünde befreit, aber durch die Verdienste Jesu – nur im Voraus. Er beglaubigt seine Doktrin mit dem Spruch von Pseudo-Anselmus: „Decuit, potuit, ergo fecit“ (‚Es ziemte sich, er [Gott] konnte es, daher machte er [es]‘). Die gültige Lehre, die davon abgeleitet ist, definierte erst die Bulle Ineffabilis Deus des 2000 seliggesprochenen Papstes Pius IX. Aber schon das Konzil von Trient (1554–1563) nimmt bei seinen Aussagen über die Erbsünde die heilige Jungfrau Maria ausdrücklich aus.[2]

Prominente Gegner der Immaculata-Lehre waren im Mittelalter Bernhard von Clairvaux, Albertus Magnus und Thomas von Aquin, der Franziskaner Bonaventura sowie die Päpste Johannes XXII. und Benedikt XII.; die meisten Päpste verhielten sich in dieser Frage neutral, was noch im Spätmittelalter von den Immakulisten beklagt wurde, bis mit Sixtus IV. ein Franziskaner auf den Papstthron gelangte, der zwar in den Auseinandersetzungen um den Libellus de veritate conceptionis Beatae Virginis Gloriosae von 1476/1477 die Position der Dominikaner zurückwies, zugleich jedoch eine eindeutige Stellungnahme zugunsten der franziskanischen Position in der Konstitution Cum praeexcelsa vermied.

Mariä Empfängnis als Hochfest der katholischen Kirche

Die römisch-katholische Kirche begeht am 8. Dezember, neun Monate vor dem Fest der Geburt Mariens (8. September), ein Hochfest, das diese Glaubensaussage feiert. Der vollständige Titel des Festes lautet: Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria. Der deutsche Festkalender spricht auch von Mariä Erwählung. Das Fest ging aus dem ursprünglichen Fest Mariä Empfängnis hervor, das als solches von der anglikanischen Kirche gefeiert wird. Die orthodoxe Kirche feiert Mariä Empfängnis am 9. Dezember, hat aber wegen ihres nicht-augustinischen Verständnisses der Erbsünde keine speziellen Lehren darüber.

Mariä Empfängnis als gesetzlicher Feiertag

In Österreich, Liechtenstein und den katholisch geprägten Kantonen der Schweiz (siehe Feiertage in der Schweiz) sowie in Argentinien, Spanien, Chile, Portugal, Italien und Malta ist Mariä Empfängnis ein gesetzlicher Feiertag.

In Österreich wird der 8. Dezember seit dem 17. Jahrhundert gefeiert. 1646 verkündete Kaiser Ferdinand III. im Dreißigjährigen Krieg die Weihe Österreichs an die unbefleckt Empfangene.[3] Wegen der vorweihnachtlichen Einkaufszeit, in die dieser Feiertag fällt, war die Schließung der Geschäfte umstritten. Seit 1995 ist es durch eine Änderung des Gesetzes über die Ladenschlusszeiten möglich, auch an diesem Tag in vielen Läden und Kaufhäusern einzukaufen. Seit 2007 hat aber die Ladenkette Billa an diesem Tag ihre Filialen geschlossen.[4] Seit 2009 bleibt auch die Möbelkette Ludwig an diesem Tag geschlossen.

Nach der Partikularnorm für Deutschland ist die Immaculata conceptio kein gebotener Feiertag. In Bayern war dieser Tag bis einschließlich 1969 ein staatlich geschützter kirchlicher Feiertag gemäß § 2 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (FTG) vom 15. Dezember 1949 (GVBl 1950 S. 41), ohne als gesetzlicher Feiertag gemäß § 1 FTG anerkannt gewesen zu sein.

Rezeption außerhalb der katholischen Kirche

Martin Luther bekannte zumindest in den ersten Jahren der Reformation, der Immaculata-Lehre anzuhängen. In seinen Resolutiones disputationum de indulgentiarum virtute von 1518 erklärte er seine Übereinstimmung mit den spätmittelalterlichen Konzilsbeschlüssen in dieser Frage. In einer Predigt legte er seinen Hörern noch 1520 dar, dass Maria in keinem Augenblick ihres Lebens mit der Erbsünde in Berührung gekommen sei. Als Mutter Christi habe sie Gott mit höchster Heiligkeit und Reinheit ausgezeichnet.[5] Die Lehre von der unbefleckten Empfängnis lässt sich nicht aus den Schriften herleiten, die in den Kanon aufgenommen wurden, daher wird sie, anders als die auf biblische Texte gestützte Lehre von der Jungfrauengeburt, im Allgemeinen von den orthodoxen, evangelischen und altkatholischen Christen nicht anerkannt.

Ikonographie und Darstellung in der Kunst

Darstellung einer Maria Immaculata mit dem Fuß auf dem Kopf einer sich um die Weltkugel windenden Schlange.

Die typische künstlerische Darstellungsform einer Maria Immaculata zeigt Maria, stehend ohne Kind. Sie leitet sich von der Madonna im Ährenkleid ab, die ab 1387 zu Mailand verehrt wurde. Ihre Hochform entwickelt sie im Spanischen Barock, von wo aus sie sich über Europa verbreitet. Das Dogma von der Unbefleckten Empfängnis von 1854 und die Marienerscheinungen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts, allen voran die Maria von Lourdes nach 1858 bringen eine Fülle historistisch-romantisierender bis modernistischer Abbildungen hervor.[6]

Ihre Heiligenattribute sind:[6]

Patrozinien

Hauptartikel: Mariä-Empfängnis-Kirche

Literatur

  • Gerhard Lohfink, Ludwig Weimer: Maria – nicht ohne Israel. Eine neue Sicht der Lehre von der Unbefleckten Empfängnis. Freiburg, Basel, Wien (Herder) 2008.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Siehe Glaubenssatz 325 auf den Seiten 190 und 191 in: Josef Neuner S.J. und Heinrich Roos S.J.: Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung. Vierte verbesserte Auflage, herausgegeben von Karl Rahner S.J.; Regensburg: Verlag Friedrich Pustet, 1954. Imprimatur Regensburg 27. Juni 1949.
  2. DH 1400 DH 1425s
  3. Radio Vatikan Österreich: Eine Art „Staatsfeiertag“ (vom 8. Dezember 2004)
  4. OÖ Nachrichten 8. Dezember: Billa bleibt wieder geschlossen (vom 26. November 2008)
  5. zur Debatte: Unbefleckt empfangen – Zur Theologie und Politisierung einer marianischen Glaubenslehre von Klaus Schreiner Heft 7/2008
  6. a b Wolfgang Beinert, Heinrich Petri (Hrsg.): Handbuch der Marienkunde. Regensburg 1984. Zit n. Immaculata. In: ABC zur Volkskunde Österreichs, Austria-Forum

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