- Munificentissimus Deus
-
Munificentissimus Deus ist die Apostolische Konstitution von Papst Pius XII., mit der er am 1. November 1950 eine Definition zu dem von ihm verkündeten Dogma über die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel bekanntgibt.
Inhaltsverzeichnis
Entstehungsgeschichte
Mariä Aufnahme in den Himmel, auch volkstümlich Mariä Himmelfahrt genannt, ist ein Hochfest der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche am 15. August. Der Glaube an die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel ist in der Kirche bereits seit dem 6. Jahrhundert bezeugt.
Nach der Verkündigung des Dogmas der Unbefleckten Empfängnis Mariens durch Papst Pius IX. am 8. Dezember 1854 in der Päpstlichen Bulle Ineffabilis Deus (‚Der unbegreifliche Gott‘) wurde allgemein erwartet, dass auch die Aufnahme Mariens in den Himmel bald dogmatisiert werden würde. Durch die veränderte theologische Interessenlage nach dem Ersten Vatikanischen Konzil und durch die beiden Weltkriege trat das Thema jedoch in den Hintergrund. Erst Pius XII. griff die Frage wieder auf und richtete mit der Enzyklika Deiparae virginis mariae vom 1. Mai 1946 an seine Mitbrüder und Bischöfe des Erdkreises eine entsprechende Anfrage. Er bat um eine Stellungnahme über die Möglichkeit eines Dogmas zur Aufnahme Mariens in den Himmel. Hierzu erreichten den Papst überwiegend zustimmende Antworten.
Am 1. November 1950 schließlich kam es zur feierlichen Veröffentlichung der Konstitution durch Pius XII. und damit zur Dogmatisierung der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel.
Das Dogma
Die Konstitution erklärt das Dogma mit den folgenden Worten:
„Wir verkünden, erklären und definieren es als einen von Gott geoffenbarten Glaubenssatz, dass die makellose Gottesmutter, die allzeit reine Jungfrau Maria, nach Vollendung ihrer irdischen Lebensbahn mit Leib und Seele in die himmlische Herrlichkeit aufgenommen wurde.“
In dieser Konstitution folgen dem entsprechende Definitionen, die auf die Bedeutung Mariens und ihrer Verehrung eingehen. Die leibliche Aufnahme in den Himmel bedeute demnach, dass die Jungfrau Maria von jedem Makel der Erbsünde bewahrt worden sei. Der Vollendung des irdischen Lebens folgte die Aufnahme in das Himmelreich, sie wurde an die Seite Gottes erhoben um somit ihrem Sohne gleichgestellt zu sein. Pius XII. erklärt weiterhin, dass das, was an allen Menschen bei der Vollendung geschieht, bei Maria vorweggenommen worden sei. Deshalb lebe sie nun in einer neuen, verklärten und leibseelischen Einheit in der Gegenwart Gottes, der Mensch Maria solle dabei aber vom Sohn Gottes deutlich unterschieden werden. Pius XII. schloß die Konstitution mit folgenden Worten ab:
„Wenn daher, was Gott verhüten möge, jemand vorsätzlich dies, was wir definiert haben, leugnet oder in Zweifel zieht, so soll er wissen, dass er völlig von dem göttlichen und allumfassenden Glauben abgefallen ist.“
Literatur
- Rudolf Fischer-Wollpert, Wissen Sie Bescheid – Lexikon religiöser und weltanschaulicher Fragen, Verlag Friedrich Pustet, Augsburg, 3. erweiterte Ausgabe 1982, ISBN 3-7917-0738-8
Weblinks
Provida mater ecclesia | Bis saeculari die | Munificentissimus Deus | Sponsa Christi
Wikimedia Foundation.