IKK Nord

IKK Nord
Innungskrankenkasse Nord
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Krankenkasse Gesetzliche Krankenversicherung
Kassenart Innungskrankenkasse
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gründung 1. Januar 2006
Zuständigkeit Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
Sitz Lübeck
Vorstand Ralf Hermes
Aufsichtsbehörde Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein
Versicherte 235.719 Versicherte (7/2011),

176.498 Mitglieder (7/2011)

Geschäftsstellen 51
Website www.ikk-nord.de

Die Innungskrankenkasse Nord – Kurzform IKK Nord – mit Sitz in Lübeck ist eine deutsche Innungskrankenkasse.

Als gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Sie entstand am 1. Januar 2006 durch die Fusion der IKK Schleswig-Holstein und IKK Mecklenburg-Vorpommern.

Die IKK Nord ist geöffnet für die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

Inhaltsverzeichnis

Innungskrankenkasse

Ein Innungskrankenkasse - Kurzform: IKK - ist ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.[1] Aus ihrer Historie heraus waren die Innungskrankenkassen nicht für alle Bevölkerungsgruppen geöffnet. Ausgehend von ihrem namengebenden Ursprungspunkt, den Innungen, waren sie zunächst nur für das Handwerk geöffnet. Die Innungen hatten die Möglichkeit sich einer IKK anzuschließen. Das führte dazu, dass die Mitarbeiter dieser Unternehmen automatisch Mitglied bei der jeweiligen IKK wurden. Im Rahmen der Konsolidierung des GKV-Marktes öffneten die IKKn den Zugang für alle Versichertengruppen. Seit 1996 haben die Krankenkassen vom Gesetzgeber her die Möglichkeit ihre Zugangsbeschränkungen aufzuheben und jeden Versicherten aufzunehmen. Somit war die Öffnung gegenüber allen Gruppen ein nötiger Schritt, um die Konkurrenzfähigkeit zu erhalten und sich im laufend verschärfenden Wettbewerb zu positionieren.

Zum Teil ist das Geschäftsgebiet der Innungskrankenkassen regional begrenzt und die jeweilige Kasse nimmt nur Personen auf, die in diese Regionen leben oder Arbeitnehmer sind, so auch bei der IKK Nord. Andere IKKn arbeiten überregional und sind bundesweit tätig.

Geschichte

Bis 1933 - Entstanden aus dem Handwerk

Die Wurzeln der Innungskrankenkassen reichen bis ins Mittelalter zurück. Zu dieser Zeit schlossen sich Handwerker zu Gilden und Zünften zusammen. Basierend auf der Idee der Solidarität wurden durch die Gilden und Zünfte auch Hilfestellungen, wie soziale Leistungen im Krankheitsfall, geboten. Zuständig für diese Hilfestellungen waren die so genannten Krankenladen und -kassen, die den Ursprung der Innungskrankenkassen darstellen. Im Jahre 1883 wurde durch die Sozialgesetzgebung des deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck die allgemeine Krankenversicherung eingeführt. Hiermit wurden die Innungskrankenkassen zu Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung.

In den Zeiten der Weimarer Republik kam es zum Zusammenschluss vieler IKKn. Hierdurch sollten ihre Kräfte gebündelt werden um das Teilhaben eine möglichst breite Masse an der Solidargemeinschaften zu ermöglichen.

Mit der Machtübernahme des Nationalsozialismus in Deutschland entwickelten sich die Krankenkassen zu weisungsgebundenen Organisationen ohne gesundheitspolitische Gestaltungsspielräume. Sie wurden in das „Führerprinzip“ eingegliedert.>Geschichte IKK - www.ikkev.de/wir-ueber-uns/historie. Abgerufen am 13. August 2010.</ref>}}

1934 bis 1950 - Nationalsozialismus und Neuanfang

Nach dem Zweiten Weltkrieg standen die IKKn vor einem Neubeginn. Diese entwickelte sich durch die Einflüsse der verschiedenen Besatzungszonen bei vielen IKKn komplett unterschiedlich.

In der sowjetischen Besatzungszone, die 1949 zur DDR wurde, wurde die Tradition der Innungskrankenkassen nicht weitergeführt, da hier schon 1947 eine Einheitsversicherung eingeführt wurde, die alle anderen Formen der Sozialversicherung ersetzte.

In den drei Westzonen entwickelte sich die Krankenversicherung hingegen zu einer der tragenden Säulen der sozialen Marktwirtschaft und somit gewannen die IKKn in diesen Zonen deutlich an Wichtigkeit.

1951 bis 1989 - Wachstum und Konsolidierung

Mit dem Modell der gegliederten Sozialversicherung und dem Selbstverwaltungsgesetz von 1951 gewann die gesetzliche Krankenversicherung nochmals an Bedeutung. Im Zuge dieses Gesetztes wurde das durch den Nationalsozialismus eingeführte Staats- durch das Selbstverwaltungsprinzip ersetzt. Dieses stellt bis heute die gültige Struktur des GKV-Systems dar.

Die folgenden Jahre verzeichneten ein starkes wirtschaftliches Wachstum - das Wirtschaftswunder - welches es ermöglichte die sozialen Leistungen erheblich zu erweitern. Die Innungskrankenkassen erweiterten ihren Leistungskatalog und verfolgten neue Ansätze wie Prävention und Prophylaxe. 1961 wurde im Zuge dieses Wachstums die Grenze von einer Million Mitglieder vom IKK-System überschritten.

Mit der zunehmenden wirtschaftlichen Konsolidierung und der schwieriger werdenden wirtschaftlichen Lage der siebziger Jahre wurde die Finanzierung der ständigen Ausdehnung des Leistungskataloges der Krankenkassen zunehmend kritischer. Infolge dessen wurden durch die Gesetzgebung erste Kostendämpfungsmaßnahmen initiiert.

1990 bis heute - Öffnung für alle

In den neunziger Jahren erweiterten die IKKn sowohl ihren Versichertenkreis als auch das Leistungsspektrum. Durch die Gesetzgebung wurde es ermöglicht, dass sich Krankenkassen für alle Zielgruppen öffnen.

Nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurden die westdeutschen Strukturen der Sozialversicherung auch in der ehemaligen DDR übernommen. Im so genannten Einigungsvertrag wurde die Übernahme der Kassensystems der BRD festgehalten. Bis Ende des Jahres 1990 wurden in den neuen Bundesländern 16 Innungskrankenkassen neu gegründet, darunter auch die IKK Mecklenburg-Vorpommern.

Mit Beginn des 21. Jahrhunderts und der politisch erzwungenen Konsolidierung des Krankenkassenmarktes erfolgten immer mehr Fusionen. Zum 1. Januar 2006 entstand aus der Fusion der IKK Mecklenburg-Vorpommern und IKK Schleswig Holstein die Innungskrankenkasse (IKK) Nord. Seit der Fusion wächst die IKK Nord kontinuierlich. Direkt nach der Fusion Stichtag 1. Januar 2006 zählte der Mitgliederbestand 154.132 Mitglieder und zum Stichtag 1. Januar 2011 172.561 Mitglieder.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Definition IKK - www.versicherungen-magazin.de/?p=68. Abgerufen am 13. August 2010.

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