Interessenverband Deutsches Internet

Interessenverband Deutsches Internet

Der Interessenverband Deutsches Internet e.V. (kurz I.D.I.) ist die gemeinsame Informations- und Schutzgemeinschaft der Internetnutzer in Deutschland und als Träger gemeinnütziger Internet-Projekte dem Verbraucherschutz verpflichtet.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der I.D.I. wurde Anfang 1996 ursprünglich als redaktionelles Informationsportal für das Internet gegründet und wenig später zum Dienst für den Verbraucherschutz weiter entwickelt. Im Jahre 2001 erfolgte die Registrierung als eingetragener Verein beim Amtsgericht München unter VR 17344. Fachleute und Unternehmen der IT- und Internetbranche unterstützen als Hauptmitglieder die Arbeit des Verbandes durch tätige Mithilfe.

Der für Verbraucher kostenlose Eintrag in die Robinsonlisten wies Mitte 2008 über 1,3 Millionen Schutzeinträge auf. Wer Telefonwerbung verhindern möchte, kann seine Telefonnummer online auf der vom Interessenverband Deutsches Internet e. V. geführte Schutzliste hinterlegen.[1][2] Neben der Trägerschaft der Robinsonlisten für Mail, Mobil- und Festnetztelefon[3][4] betreut der Verband Projekte gegen Computerbetrug, Dialermissbrauch sowie für Titelschutz nach §5 Absatz 3 MarkenGesetz. Darüber hinaus werden Plattformen für Internetrecht, Info-Portale und Online-Datenbanken betrieben.

Angebote

Für alle deutschen Internetbenutzer besteht die Möglichkeit, sich direkt im Internet als beitragsfreies Mitglied beim I.D.I. Verband einzutragen (Stand Mitte 2010: 18.448 Mitglieder). Bei Fragen jeder Art berechtigt dies, über die Mail-Hotlines kostenlose Hilfe einzuholen oder aber auch aktiv an Projekten mit zu arbeiten

Firmen, die sicher gehen wollen, dass möglichst kein Verbraucher unzulässig mit Werbung belästigt wird, können sich freiwillig mit den Robinsonlisten abgleichen, um kostspielige rechtliche Folgen zu vermeiden. Denn für sehr viele Adressbestände liegen oft keine nachweisbaren bzw. gültigen Bestätigungen der Verbraucher zu erlaubten Werbekontakten vor.

Personen, die über kein Internet verfügen, können den Eintrag auch per Fax oder auf dem Postweg veranlassen. Der Eintrag durch Dritte ist grundsätzlich nicht erlaubt (Ausnahme bei Betreuungsverhältnissen).

Bereits seit 2001 laufen die Eintragsverfahren in die Schutzlisten online über gesicherte Verfahren im Internet.

Seit seinem Bestehen hat der Verband im Schnitt mehr als 10.000 Bürgern pro Jahr unentgeltlich Anfragen beantwortet und über ehrenamtliche Mitarbeiter Hilfestellungen bei Verbraucherbelästigungen gegeben.

Kritik

  • Die IT Branchenverbände eco, dmmv und DDV lehnen die elektronische Robinsonliste als nutzlos ab, weil sich Spam-Versender ohnehin nicht an Robinsonlisten halten würden. Außerdem könnte die Datenbank geknackt werden und so der Zugriff auf die qualifizierten Daten der Kunden möglich werden.[5][6] Der Redaktion der computerzeitschrift war es 2001 bereits gelungen, die Datenbank zu hacken und Zugriff auf die seinerzeit 35.000 gespeicherten E-Mail-Adressen zu erhalten, indem sie die Daten herunterluden und entschlüsselten.[7] Als Reaktion darauf wurden die Daten auf einem nicht ans Internet angebundenen Server gespeichert und nur noch auf Anforderung per E-Mail verschlüsselt verschickt.[8]

Anmerkung: Verschiedene Aussagen der drei o.g. IT-Branchenverbände im Zusammenhang mit Verbraucherschutzprojekten des I.D.I. datieren vom November 2001. Ihnen wurde vom I.D.I. durch Beantragung einer Einstweiligen Verfügung und einer Abmahnung mit Unterlassungserklärung erfolgreich widersprochen. (Landgericht Berlin, AZ 21.O.559/01, AZ 27.O.748/01, AZ 15.O.718/01 vom 30. November 2001). Das "Hacken" bezog sich auf einen Server bei 1&1, der Vorgang konnte nie restlos geklärt werden. Danach sind keine ähnlichen Einbrüche mehr gelungen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.bfdi.bund.de/cln_030/nn_531474/DE/Themen/WirtschaftUndFinanzen/VerbrSchutzAuskunfteien/Artikel/Werbung.html__nnn=true
  2. http://www.buergerinitiative-dsl.de/Online-Sicherheit/Berichte/09-10-22-Datenschutz-Datenhandel.pdf S. 5
  3. http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ128897108126966/link554971A.html
  4. http://www.internetvictims.de/php/wer_hilft_mir/robinson.php
  5. c't vom 8. November 2001: IT-Verbände halten nichts von Robinson-Listen
  6. FOCUS Magazin Nr. 47 2001, 19. November 2001: Internet: Umstrittener Spam-Schutz
  7. heise.de vom 12. November 2001: eRobinson-Liste gehackt
  8. Martin Goldmann: Dear Emily Postnews Die Geschichte der Netikette, 2. Die Grundregeln der Netikette, 2.5 Spam, S. 346 aus: Christiane Schulzki-Haddouti: Bürgerrechte im Netz, VS Verlag, 2003, ISBN 3810038725

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