- Interreg IIIA-Programm »Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein«
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INTERREG ist eine Gemeinschaftsinitiative des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Regionen der Europäischen Union.
Das Programm fördert grenzübergreifende Maßnahmen der Zusammenarbeit wie Infrastrukturvorhaben, die Zusammenarbeit öffentlicher Versorgungsunternehmen, gemeinsame Aktionen von Unternehmen oder Kooperationen im Bereich des Umweltschutzes, der Bildung, der Raumplanung oder Kultur.
In der dritten Auflage (Interreg III) für den Zeitraum 2000–2006 wurden besonders Regionen in äußerster Randlage sowie Regionen entlang der Grenzen zu den Beitrittsländern gefördert. Die Initiative verfügte über ein EU-weites Gesamtbudget von 4,875 Milliarden Euro. Mit Interreg-Mitteln geförderte Programme müssen von den Mitgliedstaaten kofinanziert werden. Das bedeutet, maximal 50 % der Gesamtkosten (in Ziel-1-Regionen 75 %) dürfen mit Interreg-Mitteln finanziert werden.
Es werden drei Programmteile unterschieden:
- Interreg III A: Grenzübergreifende Zusammenarbeit,
- Interreg III B: Transnationale Zusammenarbeit,
- Interreg III C: Interregionale Zusammenarbeit.
Durch das Folgeprojekt INTERACT sollen die Akteure von INTERREG besser miteinander vernetzt und gesammelte Erfahrungen gegenseitig besser nutzbar gemacht werden.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Ziele
Laut der EU ist das allgemeine Ziel von INTERREG, "dafür zu sorgen, daß nationale Grenzen kein Hindernis für eine ausgewogene Entwicklung und Integration des europäischen Raumes sind." (Quelle: Interreg III online). Grenzgebiete haben zwei Probleme: Einmal stellt die Grenze eine Zerschneidung in wirtschaftlichem, kulturellen und sozialem Sinne da. Zudem machen ökologische Probleme nicht vor Grenzen halt, die aber eine kohärente Lösung schwierig machen. Außerdem wurden Grenzregionen in der Vergangenheit von der nationalen Politik häufig vernachlässigt. Aus diesen Gründen und dadurch, dass durch die Erweiterung (und die kommenden Erweiterungen) die Binnengrenzen zunahmen und neue Außengrenzen entstehen, ist eine Förderung von grenzübergreifenden Projekten von großer Wichtigkeit.
Interreg III A
Ziel
Ziel ist die grenzübergreifende Zusammenarbeit benachbarter Gebietskörperschaften. Auf der Basis gemeinsamer Strategien sollen die räumliche Entwicklung gefördert und grenzübergreifende wirtschaftliche und soziale Pole geschaffen werden. Der Aspekt der Nachhaltigkeit ist unbedingt zu beachten.
Förderfähige Gebiete
Förderfähig sind alle Gebiete entlang von Binnen- und Außengrenzen sowie bestimmte Küstenregionen. Alle müssen unter das Kriterium NUTS III fallen.
Interreg III B
Ziel
Das Ziel ist die transnationale Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden zur Förderung der räumlichen Integration mit den Beitrittskandidaten der EU und anderen Drittländern. Außerdem soll eine nachhaltige, harmonische und ausgewogene Entwicklung gesichert werden.
Förderfähige Gebiete
Ein besonderes Augenmerk wird auf Gebiete an den Außengrenzen, Gebieten jenseits der Adria, südlich der Ostsee und Inselregionen gelegt.
Interreg III C
Ziel
Ziel ist der Aufbau von Netzwerken in Regionen, die einen Entwicklungsrückstand haben oder sich in einer Umstellung befinden. Die Instrumente der Regionalentwicklung und Kohäsion werden dabei gefördert.
Förderfähige Gebiete
Grundsätzlich sind alle Gebiete der Gemeinschaft förderfähig. (siehe: Großregion)
Interreg IV
In der Förderperiode 2007 bis 2013 wird die vierte Auflage des INTERREG-Programms unter dem Namen "Europäische territoriale Zusammenarbeit" (ETZ)[1] durchgeführt. Wie Interreg III ist auch dieses Programm in die drei Ausrichtungen Grenzübergreifende Zusammenarbeit, Transnationale Zusammenarbeit und Interregionale Zusammenarbeit aufgegliedert.
Grenzkonzeptionen vs. nationalstaatliche Souveränität und Völkerrecht
Das moderne Konzept definiert die Grenze als Trennungslinie zwischen souveränen, gleichberechtigten Nationalstaaten, wie sie in Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen definiert sind. Dem steht heute eine postmoderne Konzeption gegenüber, die die Grenzlinie durch einen Grenzraum ersetzen will, um die verbindende Funktion der Grenze mehr zu betonen. Für dieses Grenzverständnis werden auch Begriffe wie Regionalisierung und Integration verwendet. Ziel der postmodernen Konzeption, ist die Verwischung der Grenzen und die Überwindung der Souveränität der Nationalstaaten. Vertreter der modernen Richtung sind für die Aufrechterhaltung von Grenzen, weil sie neben der Kooperation auch eine Schutzfunktion wahrnehmen. Zum Schutz der individuellen wie kollektiven Identität sei die Aufrechterhaltung von nationalen Grenzen notwendig. [2]
Die Förderung der grenzüberschreitenden Raumplanung ist von der EU als Gegenstand ihrer Regionalpolitik erkannt worden, weil sie dem Gemeinschaftsinteresse diene. Die Errichtung einheitlicher EU-Organisationstypen gefährdet jedoch das bewährte Rechtssystem der grenzüberschreitenden Raumplanung. Aufgrund des Vorrangs des Europarechts besteht die Gefahr, dass das bestehende verfassungsrechtliche System zum Schutz der außenpolitischen Belange der Nationalstaaten durchbrochen wird. [3]
Quellen
Weblinks
- Interreg III online
- INTERREG IV A Deutschland-Nederland
- Interreg IIIA Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein
- Interreg IIIB Alpenraum-Programm
- Radio Interreg - Informationen zu ausgewählten Interreg Projekten lesen und hören
- Connected Cities Interreg IIIC
- Interreg IIIA VIMU.info Dänisch-Deutsche Geschichte Online
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