INTERREG

INTERREG

INTERREG war eine Gemeinschaftsinitiative des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), welche auf die Förderung der Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern abzielte. Heute (in der Förderperiode 2007–2013) läuft das Programm unter dem Begriff Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) und ist neben dem Ziel „Konvergenz“ und dem Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ eigenständiges Ziel der europäischen Strukturpolitik. An der Konzeption des Instruments (A, B, C) hat sich nichts geändert.

Das Programm fördert grenzübergreifende Maßnahmen der Zusammenarbeit wie Infrastrukturvorhaben, die Zusammenarbeit öffentlicher Versorgungsunternehmen, gemeinsame Aktionen von Unternehmen oder Kooperationen im Bereich des Umweltschutzes, der Bildung, der Raumplanung oder Kultur.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Ziele

Laut der EU ist das allgemeine Ziel von INTERREG, „dafür zu sorgen, daß nationale Grenzen kein Hindernis für eine ausgewogene Entwicklung und Integration des europäischen Raumes sind“[1]. Grenzgebiete haben zwei Probleme: Die Grenze stellt eine Zerschneidung in wirtschaftlichem, kulturellen sowie sozialem Sinne dar und Grenzregionen werden von nationaler Politik häufig vernachlässigt. Aus diesen Gründen und dadurch, dass durch Erweiterungen die Binnengrenzen zunehmen und neue Außengrenzen entstehen, ist eine Förderung von grenzübergreifenden Projekten notwendig.

Interreg IV B

Hintergrund

Im Rahmen der transnationalen Zusammenarbeit (Ausrichtung „INTERREG“ B) des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ fördert die Europäische Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) die transnationale Zusammenarbeit mit dem Ziel einer integrierten territorialen Entwicklung. Das heißt, dass Projekte sowohl die räumlichen Bedingungen, wie Infrastruktur, Ressourcen, Siedlungsstrukturen, wirtschaftliche, soziale, ökologische und kulturelle Gegebenheiten, als auch Auswirkungen auf andere Bereiche in dem jeweiligen Territorium berücksichtigen sollen, um eine ausgeglichene räumliche Entwicklung zu unterstützen. Darüber hinaus sollen Politiken auf nationaler, transnationaler und europäischer Ebene, wie das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) oder die Territoriale Agenda der EU berücksichtigt werden. Mit INTERREG IV B setzt die Europäische Kommission die Förderung der im Rahmen von INTERREG II C (1996-1999) erprobten und durch INTERREG III B (2000-2006) weiterentwickelten staatenübergreifende Zusammenarbeit zur Raumentwicklung fort. Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Grundlage gemeinsamer Programme der jeweils beteiligten Partnerstaaten. Die darin festgelegten Themen- und Handlungsfelder (sogenannte Prioritäten) für die Zusammenarbeit werden durch transnationale Projekte umgesetzt, die aus Mitteln des EFRE bezuschusst werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Förderung von Innovation, die Förderung eines zukunftsfähigen Umwelt- und Risiko-Managements, die Verbesserung der internen und externen Erreichbarkeit der Kooperationsräumen sowie die Förderung attraktiver und wettbewerbsfähiger Städte und Regionen.

Kooperationsräume

Die transnationale Zusammenarbeit im Rahmen von INTERREG IV B erfolgt in großen staatenübergreifenden Kooperationsräumen. Diese wurden zum Teil im Laufe der bisherigen INTERREG-Zusammenarbeit neu zugeschnitten. Deutschland ist an der Zusammenarbeit in fünf Kooperationsräumen beteiligt:

Alpenraum
Beteiligt: Deutschland, Frankreich, Italien, Slowenien und Österreich sowie die Nicht-EU-Mitgliedsstaaten Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein
EU-Fördermittel bis 2013: rund 98 Millionen Euro

Nordseeraum
Beteiligt: Deutschland, Dänemark, Belgien, Niederlande, Vereinigtes Königreich und Schweden sowie das Nicht-EU-Mitgliedsland Norwegen
EU-Fördermittel bis 2013: 139 Millionen Euro

Ostseeraum
Beteiligt: Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen und Schweden sowie die Nicht-EU-Mitgliedsländer Norwegen, Russland und Weißrussland
EU-Fördermittel bis 2013: 208 Millionen Euro

Nordwesteuropa
Beteiligt: Deutschland, Belgien, Frankreich, Irland, Luxemburg, Niederlande und Vereinigtes Königreich sowie die Schweiz
EU-Fördermittel bis 2013: 355 Millionen Euro

Mitteleuropa
Beteiligt: Deutschland, Italien, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn in enger Zusammenarbeit mit der Ukraine
EU-Fördermittel bis 2013: 246 Millionen Euro

Merkmale transnationaler Projekte

  • Beispielgebend: Erarbeitung von Beispiellösungen und Verallgemeinerung der Erfahrungen und Lernprozesse
  • Übertragbar: Erarbeitung von Lösungen für zusammenhängende staatenübergreifende Entwicklungszonen oder -korridore
  • Transnational: Mitwirkung von Partnern aus verschiedenen Staaten
  • Territorial: Behandlung von Problemen mit Bedeutung bzw. Wirkung für den Kooperationsraum oder größerer Teile davon
  • Prozessual: Sicherung gemeinsamer transnationaler Projektentwicklung, Durchführung, Finanzierung und Umsetzung

Interreg III

Hintergrund

In der dritten Auflage (Interreg III) für den Zeitraum 20002006 wurden besonders Regionen in äußerster Randlage sowie Regionen entlang der Grenzen zu den Beitrittsländern gefördert. Die Initiative verfügte über ein EU-weites Gesamtbudget von 4,875 Milliarden Euro. Mit Interreg-Mitteln geförderte Programme müssen von den Mitgliedstaaten kofinanziert werden. Das bedeutet, maximal 50 % der Gesamtkosten (in Ziel-1-Regionen 75 %) dürfen mit Interreg-Mitteln finanziert werden.

Es werden drei Programmteile unterschieden:

  • Interreg III A: Grenzübergreifende Zusammenarbeit,
  • Interreg III B: Transnationale Zusammenarbeit,
  • Interreg III C: Interregionale Zusammenarbeit.

Durch das Folgeprojekt INTERACT sollen die Akteure von INTERREG besser miteinander vernetzt und gesammelte Erfahrungen gegenseitig besser nutzbar gemacht werden.

Interreg III A

Ziel
Ziel ist die grenzübergreifende Zusammenarbeit benachbarter Gebietskörperschaften. Auf der Basis gemeinsamer Strategien sollen die räumliche Entwicklung gefördert und grenzübergreifende wirtschaftliche und soziale Pole geschaffen werden. Der Aspekt der Nachhaltigkeit ist unbedingt zu beachten.

Förderfähige Gebiete
Förderfähig sind alle Gebiete entlang von Binnen- und Außengrenzen sowie bestimmte Küstenregionen. Alle müssen unter das Kriterium NUTS-3 fallen.

Interreg III B

Ziel
Das Ziel ist die transnationale Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden zur Förderung der räumlichen Integration mit den Beitrittskandidaten der EU und anderen Drittländern. Außerdem soll eine nachhaltige, harmonische und ausgewogene Entwicklung gesichert werden.

Förderfähige Gebiete
Das EU-Gebiet wird in 13 sogenannte Programmzonen aufgeteilt. Je nach lokaler Position kann (meist) nur an einem INTERREG Programm teilgenommen werden. Es kommt jedoch auch zu Überschneidungen.

Interreg III C

Ziel
Ziel ist der Aufbau von Netzwerken in Regionen, die einen Entwicklungsrückstand haben oder sich in einer Umstellung befinden. Die Instrumente der Regionalentwicklung und Kohäsion werden dabei gefördert.

Förderfähige Gebiete
Grundsätzlich sind alle Gebiete der Gemeinschaft förderfähig. (siehe: Großregion)

Grenzkonzeptionen vs. nationalstaatliche Souveränität und Völkerrecht

Das moderne Konzept definiert die Grenze als Trennungslinie zwischen souveränen, gleichberechtigten Nationalstaaten, wie sie in Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen definiert sind. Dem steht heute eine postmoderne Konzeption gegenüber, die die Grenzlinie durch einen Grenzraum ersetzen will, um die verbindende Funktion der Grenze mehr zu betonen. Für dieses Grenzverständnis werden auch Begriffe wie Regionalisierung und Integration verwendet. Ziel der postmodernen Konzeption ist die Verwischung der Grenzen und die Überwindung der Souveränität der Nationalstaaten. Vertreter der modernen Richtung sind für die Aufrechterhaltung von Grenzen, weil sie neben der Kooperation auch eine Schutzfunktion wahrnehmen. Zum Schutz der individuellen wie kollektiven Identität sei die Aufrechterhaltung von nationalen Grenzen notwendig.[2]

Die Förderung der grenzüberschreitenden Raumplanung ist von der EU als Gegenstand ihrer Regionalpolitik erkannt worden, weil sie dem Gemeinschaftsinteresse diene. Die Errichtung einheitlicher EU-Organisationstypen gefährdet jedoch das bewährte Rechtssystem der grenzüberschreitenden Raumplanung. Aufgrund des Vorrangs des Europarechts besteht die Gefahr, dass das bestehende verfassungsrechtliche System zum Schutz der außenpolitischen Belange der Nationalstaaten durchbrochen wird.[3]

Quellen

Weblinks


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