- 2. Weihnachtstag
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Der 26. Dezember ist als Zweiter Weihnachtsfeiertag ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland und anderen Ländern Mitteleuropas.
Inhaltsverzeichnis
Verbreitung
Vor Luther gab es je nach deutschen Kleinstaat einen bis fünf Weihnachtsfeiertage, je nach dem jeweiligen Landesfürsten. So kam es auch, dass beispielsweise in großen Teilen Frankreichs der zweite Weihnachtsfeiertag nicht gefeiert wird, nur die ehemalig deutschen Départements Bas-Rhin, Haut-Rhin (ohne das Territoire-de-Belfort) und Moselle, die das ehemalige Elsass-Lothringen umfassen, feiern den zweiten Weihnachtsfeiertag zusammen mit den Deutschen.
Der zweite Christtag in der Liturgie
Während in den evangelischen Kirchen am ersten Christtag die Geburtsgeschichte Jesu im Zentrum steht, richtet sich der Blick am zweiten Feiertag auf die Botschaft von der Fleischwerdung des Wortes nach Johannes. Als Evangelium werden Joh 1,1–5 (6–8) 9–14 LUT, als Epistel Hebr 1,1–3 (4–6) LUT und aus dem Alten Testament Jesaja 11,1–9 LUT gelesen. Damit entspricht dieser Tag der liturgischen Ausrichtung des Weihnachtsgottesdienstes „Am Tage“ in der katholischen Leseordnung.
In der Liturgie der römisch-katholischen, der altkatholischen, der anglikanischen und der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche begeht man den 26. Dezember nicht nur als Tag in der Weihnachtsoktav, sondern vor allem als Gedenktag und Hochfest des ersten christlichen Märtyrers, des Diakons Stephanus (Apg 6,1–8,2 EU). Die Liturgische Farbe des Tages ist dementsprechend rot. Aus diesem Grund heißt der 26. Dezember in einigen Regionen Deutschlands und der Schweiz Stephanstag, in Österreich Stefanitag.
Weitere Tagesbenennungen
In Großbritannien und mehreren Ländern des Commonwealth nennt man den zweiten Weihnachtsfeiertag Boxing Day.
Siehe auch
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