- Ambulante Operation
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Unter einer ambulanten Operation versteht man bestimmte chirurgische Leistungen, die in der Praxis, Praxisklinik oder im Krankenhaus ohne anschließende Übernachtung (Hospitalisation) erbracht werden.
Das Ziel ambulanter Operationen ist es, über geeignete tarifliche Rahmenbedingungen unnötige vollstationäre Krankenhausbehandlungen zu vermeiden, falls die Erkrankung und der Patient dies zulassen. So kann oftmals eine patientengerechtere und wirtschaftlichere Versorgung sichergestellt werden. Gerade für die Nachsorge einer solchen Behandlung spielt die Kooperation von Krankenhaus und niedergelassenen Leistungserbringern (Ärzte, Physiotherapeuten) eine wichtige Rolle.
Ambulante Operationen erfolgen in der Regel auf Überweisung eines niedergelassenen Arztes, der zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen dem Operateur Unterlagen zur Verfügung stellt. Das Recht des Patienten auf die freie Arztwahl gilt auch für ambulante Operationen.
In Deutschland unterliegt die Genehmigung für Ärzte zum ambulanten Operieren der Befolgung des „Vertrags nach § 115b Abs. 1 SGB V – Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus“, der zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geschlossen wurde.
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