- Johannes Birnbaum
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Johannes Birnbaum (* 6. Januar 1763 in Queichheim, jetzt Landau in der Pfalz; † 20. Mai 1832 in Zweibrücken) war Jurist und Präsident des Appellationsgerichts in Zweibrücken.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Birnbaum wurde 1763 im pfälzischen Queichheim geboren. Zunächst als Schulgehilfe, Barbier und Chirurg in Landau tätig, wurde er in der Zeit der französischen Revolution 1791 Gehilfe der Stadtverwaltung Landau und arbeitete als Gerichtsschreiber. In den Diensten der Französischen Republik wurde Birnbaum 1795 Friedensrichter in Landau, 1799 stellvertretender Präfekt des Department Niederrhein, 1800 Präfekt von Luxemburg, 1815 Vizegerichtspräsident in Trier.
Im Jahr 1817 erhielt Birnbaum wegen seiner großen Leistungen als Jurist von Graf Montgelas im Auftrag von König Maximilian I. von Bayern den persönlichen Adelstitel verliehen (Nobilitierung). Von 1824 bis zu seinem Tode im Jahr 1832 war von Birnbaum höchster Richter Bayerns und wirkte als Präsident des Appellationsgerichts in Zweibrücken. In der Regierungszeit von Maximilian Graf von Montgelas wirkte Birnbaum maßgeblich an der Erstellung der Bayerischen Staatsverfassung von 1818 mit.
Ehrungen
- Nobilitierung (1817)
- In seinem Heimatort Queichheim ist eine Straße nach Birnbaum benannt.
- Gedenkstein bei seinem Geburtshaus. Das ursprüngliche Haus in der Queichheimer Hauptstraße 106 steht heute nicht mehr.
Werke
- Geschichte der Stadt Landau (1826)
Literatur
- Hans Ziegler: Johannes Birnbaum (1763-1832). Ein Jakobiner aus Queichheim. Verlag Pfälzer Kunst Blinn, Landau 1982, ISBN 3-922580-12-2, (Kleine Landauer Reihe 2).
- Leopold von Eltester: Birnbaum, Johann von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 2, Duncker & Humblot, Leipzig 1875, S. 664 f.
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