- Amt Rodheim
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Das Amt Rodheim gehörte anteilig seit der Münzenberger Erbschaft zu Hanau und Falkenstein; 1367 konnte Hanau seinen Anteil auf die Hälfte aufstocken. Von 1578 bis 1669 war es Bestandteil der Grafschaft Hanau-Münzenberg.
Geschichte
Der Eigentümerwechsel 1669 erfolgte, weil Graf Friedrich Casimir von Hanau für seine den finanziellen Rahmen seiner Grafschaft sprengende Hofhaltung weiteres Geld benötigte und deshalb das Amt Rodheim für 9000 Taler an den Landgrafen Georg Christian von Hessen-Homburg verkaufte. Die kurz darauf wegen der Verschwendungssucht des Grafen Friedrich Casimir in der Grafschaft Hanau durch den Kaiser eingesetzte Zwangsverwaltung versuchte, den Verkauf rückgängig zu machen, was zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen führte. In Anlehnung an diesen historischen Hintergrund wurde zuerst 1949 und in überarbeiteter Fassung im November 2010 das Theaterstück „Der Wald brennt“ in Rodheim aufgeführt.
1736 mit dem Tod von Johann Reinhard III. von Hanau kam das Amt Rodheim zu Kurhessen. 1806 bis 1810 war das Amt französisch besetzt und danach Teil des Großherzogtums Hessen. 1821 wurde das Amt aufgelöst und in den neugeschaffene Landratsbezirk Friedberg überführt.
Bestandteile
Zum Amt Rodheim gehörten:
Literatur
- Regenerus Engelhard: Erdbeschreibung der Hessischen Lande Casselischen Antheiles mit Anmerkungen aus der Geschichte und aus Urkunden erläutert. Teil 2, Cassel 1778, ND 2004, S. 778ff.
- Kurtzer jedoch gründlicher Auszug derer in causa Hanau-Müntzenberg contra Hessen-Homburg, in puncto juris superioritas territorialis in der Rodheimer Marck oder Wald, hinc indáŠá in augustissimo judicio imperiali aulico vorgebrachter Fundamentorum.O.O. 1711.
- Kurtzer jedoch gründlicher Bericht von dem in dem hanauischen Amt Rodheim gelegenen Flecken Holtzhausen, und dessen in während dreyssigjährigen Kriegstroublen, zu zwey drittheilen erfolgten gewaltsamen Entreisung von der Graffschaft Hanau Müntzenberg, worinnen zugleich gantz klar und deutlich gezeiget wird, dass ihro hochfürstl. Durchlaucht Herr Landgraf Wilhelm zu Hessen-Cassel, als nunmehro regierender Graf zu Hanau Müntzenberg, die fordersamste Restitution dieser Zweydrittheil an Holtzhausen, nach Vorschrift des Westphälischen Friedensschlusses, mit allem Recht zu suchen befugt sind. Marburg 1741.
- Regina Schäfer: Die Herren von Eppstein = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau. Wiesbaden 2000.
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