- Amt Königstein
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Das Amt Königstein (zeitweise auch Oberamt Königstein oder Amtsvogtei Königstein) war ein kurmainzerisches bzw. nassauisches Amt mit Amtssitz Königstein im Taunus.
Inhaltsverzeichnis
Kurmainz
Nachdem Graf Christoph zu Stolberg, der letzte Graf von Königstein 1578 das Amt Rodheim an den Grafen von Hanau verkauft hatte, wurde die Grafschaft Königstein 1581 in die kurmainzischen Ämtern Amt Eppstein, Amt Königstein und Amt Oberursel aufgeteilt.
Einen anderen Teil der Grafschaft, das Amt Neuenhain fiel 1581 an das Kurpfalz. Die dazugehörigen Dörfer Neuenhain, Altenhain und Schneidhain blieben bis 1650 Teil von Kurpfalz und wurden 1650 im Rahmen eines Gebietstausch an Kurmainz gegeben und wurden so Teil des Amtes Königstein.
Am 12. Januar 1633 erklärte der schwedische König (das Gebiet des Oberamtes war in der Hand schwedischer Truppen), die Rückgabe des Oberamtes Königstein an Graf Heinrich Vollrath zu Stolberg. Nachdem sich das Kriegsglück wendete, musste Stollberg die Verwaltung des Amtes am 21. September 1635 wieder Mainz übertragen.
1781 wurde das Oberamt Königstein mit dem Oberamt Höchst-Hofheim zusammengelegt. Oberamtssitz wurde Höchst[1].
Nassau
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss wurde Kurmainz aufgelöst und das neugeschaffene Amt Königstein fiel an Nassau-Usingen. Mit der Gründung des Herzogtums Nassau wurde auch das Amt Usingen 1806 Teil des neuen Staates.
1806 umfasste das Amt Königstein die Orte Königstein, Neuenhain, Altenhain und Scheidhain, Schwalbach, Mammolshain, Schönberg, Oberhöchstadt und Glashütten.
Mit herzoglichem Edikt vom 16. Juli 1810 wurde dem Amt Königstein per 1. Januar 1811 das ehemalige Amt Eppstein mit den Orten Eppstein, Schloßborn, Ehlhalten, Eppenhain, Ruppertshain, Fischbach, Hornau, Kelkheim, Oberjosbach, Niederjosbach, Vockenhausen und Bremthal angegliedert. Schwalbach, Mammolshain, Schönberg, Oberhöchstadt fielen an das Amt Oberursel, so dass aus dem bisherigen Amt Königstein noch die Orte Königstein, Neuenhain, Altenhain und Schneidhain und Glashütten verblieben.
5 Jahre später wurde mit Edikt vom 12. Mai 1815 per 1. Juli 1815 das Amt Königstein erneut erweitert. Eingegliedert wurde das Amt Oberursel mit den Orten Oberursel, Stierstadt, Bommersheim, Weißkirchen, Kalbach, Harheim, Kronberg, Niederhöchstadt, Eschborn, Falkenstein, Sulzbach, Soden und Heddernheim. Auch kamen die Orte Schwalbach, Mammolshain, Schönberg, Oberhöchstadt, die vor 5 Jahren an das Amt Oberursel abgegeben worden waren, wieder zurück. Im Gegenzug gab das Amt Königstein einige Orte wieder ab. So fielen Eppstein (an das Amt Wallau) , Kelkheim (an das Amt Höchst), Oberjosbach, Niederjosbach, Vockenhausen, Bremthal, Ehlhalten und Glashütten (an das Amt Idstein)
1816 und 1817 erfolgten in rascher Folge noch kleinere Umstrukturierungen. Zum 1. Januar 1816 kam Kelkheim, Ehlhalten und Schloßborn zurück ins Amt Königstein und Eschborn, Harheim sowie Heddernheim wurden abgegeben(an das Amt Höchst). Mit Edikt vom 17. Dezember 1816 übernahm das Amt Königstein vom Amt Wallau Eppstein und Lorsbach, gab Lorsbach 1817 jedoch wieder an das Amt Hochheim zurück.
Am 4. April 1849 wurden die Ämter durch 10 Kreise ersetzt. Das Amt Königstein kommt damit kurzfristig zum Kreis Idstein. Die Reform wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1854 wieder rückgängig gemacht, die Kreise wieder abgeschafft und die Ämter wiederhergestellt.
Preußen
Mit der Annexion Nassaus durch Preußen werden auch die Ämter aufgelöst und durch Kreise ersetzt. Das Amt Königstein bildet 1867 gemeinsam mit dem Amt Usingen und dem Amt Homburg den Obertaunuskreis.
Aber auch nach der Kreisgründung bleibt die bisherige Amtsstruktur erhalten. Die ehemaligen Ämter bilden die 3 Bezirke des Kreises. Gemäß § 13 der Kreisverfassung entsendeten die Bezirke also die ehemaligen Ämter jeweils 6 Vertreter in den neuen Kreistag.
(Ober-)amtmänner
- Germand von Schwalbach (12. März 1582 bis 1601)
- Johann Reichard Brömser von Rüdesheim (1605-1609)
- Johann Eberhard Köth von Wahnscheid (1609-2. Juni 1619)
- Friedrich von Fürstenberg (1619-1625)
- Kriegsbedingt handelt Rentmeister Heinrich Bohne 1822 als kommissarischer Oberamtmann
- Rudolf Sparr von Greiffenberg (1625-1631)
- Kriegsbedingt besteht eine Vakanz. Nach der Rückgabe an Stolberg wird der stolbergische Amtman
- Dr. jur. Johann Weißer (6. Januar 1632 bis 21. September 1635) eingesetzt
- Nach der Rückgabe an Kurmainz nimmt zunächst der kurfürstliche Amtsverweser Samuel Hepp die Amtsgeschäfte kommissarisch auf. Der nächste offizielle Oberamtmann ist
- Johann Dietrich von Rosenbach (9. August 1636-1656)
- Georg Philipp von Greiffenclau (9. Juli 1656-1682)
- Adolf Johann Karl Freiherr von Bettendorf (15. Juni 1682 bis zu seinem Tod am 15. Dezember 1705). Nachfolger ist sein Sohn
- Lothar Johann Karl Freiherr von Bettendorf (15. Dezember 1705 bis zu seinem Tod am 16. Mai 1745) Nachfolger ist sein Sohn
- Johann Philipp Freiherr von Bettendorf (16. Mai 1745 bis 1773)
- Karl Philipp Reichsgraf zu Ingelheim (1773-1781)[2]
Quellen
- Kreisausschuss des Obertaunuskreises: Der Obertaunuskreis und seine Gemeinden 1867-1927, 1927, Seite 25 - 27
- Verordnung, betreffend der Kreisverfassung im Gebiete des Regierungsbezirks Wiesbaden, vom 29. September 1867 (Preuß. Gesetzsammlung Seite 1653)
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