Amtliche Lebensmittelüberwachung

Amtliche Lebensmittelüberwachung
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Die behördliche Lebensmittelüberwachung basiert auf dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch und hat als Ziel den Verbraucher vor Gesundheitsgefahren sowie Irreführung und Täuschung zu schützen.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben und Aufgabenteilung

Die Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland nach § 42 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch Aufgabe der Bundesländer. In den zuständigen Länderministerien (z.B. Landwirtschaftsministerium, Ernährungsministerium) werden Untersuchungsprogramme entwickelt, die von den zuständigen Behörden ausgeführt werden. Zuständige hierfür sind meist die Lebensmittelüberwachungs- oder Veterinärämter die bei den Stadt- bzw. Landkreisen angesiedelt sind, seltener auch staatliche Dienststellen (Abweichungen in den Stadtstaaten). Um einen einheitlichen Standard bei der Lebensmittelsicherheit zu erreichen und einen deutschlandweiten Überblick zu erlangen, verständigen sich Bund und Länder auf so genannte Allgemeine Verwaltungsvorschriften, die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erlassen werden.

Betriebe, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder kosmetische Mittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen, werden regelmäßig kontrolliert. Die Häufigkeit von Betriebskontrollen und Probenahmen hängt vor allem davon ab, welche möglichen Risiken von den in bestimmten Branchen verarbeiteten Lebensmitteln ausgehen können.

Die mit der Überwachung beauftragten Lebensmittelkontrolleure und Polizeibeamten sind befugt, gegen Empfangsbescheinigung Proben zu fordern und zu entnehmen, die sie zur Analyse und Begutachtung in Labore schicken. Insgesamt werden jährlich von den Laboren der Bundesländer rund 400.000 Proben im Rahmen der Lebensmitteilüberwachung untersucht. Neben den staatlichen Laboren können auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige einer geeigneten Fachrichtung (zumeist Lebensmittelchemie, Chemie, Handelschemie) als sog. Gegenprobensachverständiger hinzugezogen werden. Gegenproben sind entweder Teil der eigentlichen Probe oder eine zweite Probe; sie werden beim kontrollierten Betrieb zurückgelassen und können bei Beanstandungen auf Kosten des Betriebs von einem Sachverständigen untersucht werden.

Die Art der Probenahme ist dabei vom Gesetzgeber vorgegeben, um standardisierte und gerichtsfeste Daten zu erlangen. Die Proben werden auf verschiedene Inhaltsstoffe, auf Keime und auf die Einhaltung gesetzlich festgelegter Höchstmengen untersucht. Dabei wird auch überwacht, ob die Lebensmittel gemäß ihrer rechtlichen Definition zusammengesetzt sind, die Kennzeichnung korrekt ist und der Verbraucher durch sonstige Eigenschaften des Produktes oder Aussagen über das Produkt getäuscht werden könnte. Verstößt ein Unternehmen gegen bestehende Vorschriften, werden die Produkte beanstandet und, wenn die Gesundheit der Verbraucher gefährdet ist, aus dem Handel entfernt.

Die Eigenkontrollen der Wirtschaft

Ein hoher Stellenwert bei der Überwachung von Lebensmitteln kommt den eigenen Kontrollen der Wirtschaft zu. Unternehmen, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten und verkaufen, sind dazu verpflichtet, durch eigene Kontrollen die Qualität der verwendeten Rohstoffe und der hergestellten Produkte zu dokumentieren. Ferner führen alle Betriebe darüber Buch, von wem sie Lebensmittel und Zutaten gekauft haben und an wen sie diese weiter verkauft haben. Gehen von einem Lebensmittel Risiken aus, so muss innerhalb kurzer Zeit nachvollziehbar sein, an welcher Stelle eine Verunreinigung stattgefunden hat. Ihre Eigenkontrollen müssen die Betriebe dokumentieren, damit der amtlichen Lebensmittelüberwachung diese Unterlagen für eine „Kontrolle der Kontrolle“ zur Verfügung stehen.

Jahresbericht Lebensmittelüberwachung

Die Informationen und Daten aus der behördlichen Lebensmittelüberwachung übermitteln die Bundesländer an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das BVL stellt diese Daten zusammen und wertet sie aus. Sie werden jährlich im „Jahresbericht Lebensmittelüberwachung“ veröffentlicht und in einem Bericht an die Europäische Kommission weiter geleitet.

Jahresbericht 2007 [1]

Im Jahr 2007 wurden von den Überwachungsbehörden der Bundesländer insgesamt 402.463 Proben im Labor untersucht.

Wie auch in den Vorjahren bilden Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus (70.145 Proben, 17,4 % der Proben) sowie Obst und Gemüse (40.355 Proben, 10,0 %) den Schwerpunkt der Untersuchungen. Es folgen Milch- und Milchprodukte (38.656 Proben, 9,6 %), Getreide und Backwaren (32.955 Proben, 8,2 %) sowie Wein (24.161 Proben, 6,0 %).

Bei den untersuchten Proben wurden insgesamt 59.188 Proben mit Verstößen identifiziert, das sind 14,7 % aller Proben. Dieser Wert ist seit mehreren Jahren in etwa gleichbleibend (zum Vergleich: 2006: 15,2 %, 2005: 15,3 %; 2004: 14,9 %; 2003: 15,0 %; 2002: 15,4 %).

Bei den Lebensmitteln zeigt wie in 2006 die Gruppe Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus die höchste Beanstandungsquote mit 21,3 %. Es folgen Zuckerwaren mit 18,8 % sowie alkoholische Getränke außer Wein mit einer Beanstandungsquote von 18,3 %. Insgesamt wurden 63.556 Verstöße registriert (-7,4 % im Vergleich zu 2006). In der Gesamtheit der spezifizierten Verstöße stehen Verstöße in der Kennzeichnung bzw. Aufmachung an erster Stelle (48,1 %).

Für das Jahr 2007 wurden für Deutschland insgesamt 1.005.110 Kontrollbesuche in 562.047 Betrieben gemeldet. Es wurden wurden nach den eingegangenen Meldungen etwa 50 % aller Betriebsstätten kontrolliert. Mit 128.911 Betrieben mit festgestellten Verstößen liegt die Beanstandungsquote etwa wie im Vorjahr bei 23 %, bezogen auf alle kontrollierten Betriebe. Bei allen Kontrollen vor Ort stellen allgemeine Hygienemängel die häufigsten Verstöße dar, gefolgt vom Bereich der Hygiene (Innerbetriebliche Kontrollen, HACCP, Ausbildung).

Siehe auch

Quellen

  1. Jahresbereicht des BVL zur Lebensmittelüberwachung 2007

Weblinks


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