- Lebensmittelkontrolleur
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Lebensmittelkontrolleur ist eine Berufsbezeichnung. Unter Lebensmittelkontrolleur im weiteren Sinne versteht man auch alle in der Lebensmittelüberwachung tätigen Personen. Dies sind neben den Lebensmittelkontrolleuren hauptsächlich Tierärzte, Lebensmittelchemiker und Chemiker, ferner auch Ärzte und Biologen. Derzeit gibt es rund 2.300 Lebensmittelkontrolleure in Deutschland.[1]
Nach Bundesrecht (Lebensmittelkontrolleur-Verordnung, LKonV vom 17. August 2001) benötigen nicht akademisch vorgebildete Personen, die in der Lebensmittelüberwachung tätig werden wollen, eine Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn eine entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Inhaltsverzeichnis
Zugang zum Beruf
Voraussetzung für die Teilnahme an einer entsprechenden Ausbildung ist die Meisterprüfung in einem Lebensmittelhandwerk, ein Abschluss als staatlich geprüfter Betriebswirt in der Fachrichtung Hotel- und Gaststättenwesen oder die Ausbildung zum Lebensmitteltechniker. Diesen Personen können durch Landesrecht Polizeivollzugsbeamte, Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes, die in der Lebensmittelüberwachung drei Jahre tätig waren und Fachhochschulabsolventen einer förderlichen Fachrichtung gleichgestellt werden.
Ausbildung
Die praktische Ausbildung erfolgt an den Lebensmittelüberwachungsämtern. Während der Ausbildung findet ein mehrmonatiger theoretischer Lehrgang statt. Dieser wird für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Berlin an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf und für die übrigen Bundesländer an Akademie für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz (AGEV) am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim abgehalten. Weitere Ausbildungsabschnitte werden an den amtlichen Untersuchungseinrichtungen und teilweise in einer Polizeiverwaltung absolviert.
Der Lehrgang dauert mindestens zwei Jahre und schließt mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen staatlichen Prüfung ab.
Aufgaben des Kontrolleurs
Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die Aufgabe, Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.
In regelmäßigen Abständen (deren Häufigkeit durch betriebsbezogene Risikobeurteilungen festgelegt wird) werden z. B. Fleischereien, Bäckereien, Einzelhandelsgeschäfte, Verkaufsshops in Tankstellen, Wochenmärkte, Eisdielen, Schankwirtschaften, Gaststätten, Kantinen sowie landwirtschaftliche Direktvermarkter unangemeldet kontrolliert. Die Lebensmittelkontrolleure überzeugen sich dabei davon, dass die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit, Produktzusammensetzung und Kennzeichnung eingehalten werden.
Bei den Betriebsbegehungen werden u.a. die Räumlichkeiten, Maschinen und Kleingeräte und Betriebsmittel (z.B. Packmittel, Schmiermittel, Reinigungsmittel) auf hygienische Beschaffenheit und Eignung, Rohstoffe, Zutaten und Endprodukte, sowie die Kennzeichnung von Lebensmitteln überprüft und ggf. Proben zur Untersuchung in amtlichen Untersuchungslaboren entnommen. Ein großes Augenmerk wird der Personalhygiene, der angemessenen tätigkeitsbezogenen Fortbildung der Beschäftigten und den betrieblichen Sicherheitsvorkehrungen (HACCP) und Eigenkontrollen (z.B. Kühlkette, Erhitzungsverfahren, Schädlingsbekämpfung, Fremdkörperdetektion) zugemessen.
Die Lebensmittelüberwachung wird bei Verbraucherbeschwerden oder bei Erkrankungen nach dem Verzehr von Lebensmitteln in der Regel sofort tätig und ermittelt, ob die Beschwerde begründet ist, ob Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften vorliegen und ordnet die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung von Missständen oder zur Vermeidung weiterer Erkrankungen an.
Werden Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt, so werden ordnungsrechtliche Maßnahmen – Verwarnung, Bußgeld, Androhung von Zwangsmitteln etc. – erforderlich. Das Vorliegen erheblicher hygienischer Mängeln kann auch die Untersagung der Herstellung von Lebensmitteln, eine Betriebsschließung und in der Regel auch ein Strafverfahren zur Folge haben.
Abgrenzung zu anderen Berufen
Besondere Kontrolleure gibt es für Wein (Weinsachverständiger/Weinkontrolleur) nach dem Weingesetz, für Geflügelfleisch und für Fleisch, sowie Handelsklassen (Handelsklassenkontrolleure)
Beruf in der DDR
Einen ähnlichen Beruf gab es in der DDR in Form der Hygieneinspektoren (Fachschulabschluß auf medizinischen Beruf aufbauend,(Ingenieure für Hygiene-Ingenieurschulstudium, Ingenieurschule für Pharmazie Dresden, Ingenieurschule für Pharmazie Leipzig)), Veterinärtechniker (Fachschulabschluß auf landwirtschaftlichen Beruf aufbauend, Fachschulen für Veterinärmedizin Rostock und Beichlingen). Hygieneinspektoren konnten nach der Ausbildung und einer Weiterbildung die Prüfung unter anderem zum Fachinspektor für Lebensmittel-und Ernährungshygiene machen. Hygieneinspektoren sind laut Einigungsvertrag für den Beruf des Lebensmittelkontrolleurs qualifiziert.
Weblinks
Quellen
Kategorien:- Beruf (Essen und Trinken)
- Lebensmittelhygiene
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