- Kaiser der Deutschen
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Kaiser der Deutschen war die in der Frankfurter Nationalversammlung 1849 im Zuge der bürgerlich-liberalen Märzrevolution ausgearbeiteten Paulskirchenverfassung als Titel des Staatsoberhauptes des zu gründenden deutschen Nationalstaates vorgesehene Bezeichnung. Dieser war als demokratisch legitimierte konstitutionelle Monarchie konzipiert. Träger des Titels Kaiser der Deutschen sollte einer der deutschen Fürsten sein. Die Kaiserkrone wurde am 30. März 1849 dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. durch die vom Paulskirchenparlament abgesandte sogenannte Kaiserdepution angeboten. Dieser lehnte sie jedoch als aus „Dreck und Letten gebacken“ ab.
Vorbild in der Wortbildung waren die Titel Kaiser der Franzosen und König der Belgier, die sich auf das Staatsvolk anstelle des Staatsgebiets beziehen. Der Titel des Kaisers sollte zudem an die 1806 niedergelegte Würde der römisch-deutschen Kaiser anknüpfen.
Der Kaiser des 1871 gegründeten Deutschen Kaiserreichs trug demgegenüber die Bezeichnung Deutscher Kaiser.
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