- Kaliummalat
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Strukturformel Allgemeines Name Kaliummalat Andere Namen E 351
Summenformel C4H4K2O5 CAS-Nummer 585-09-1 Eigenschaften Molare Masse 210,27 g·mol−1 Aggregatzustand fest
Sicherheitshinweise EU-Gefahrstoffkennzeichnung [1] keine Einstufung verfügbar R- und S-Sätze R: siehe oben S: siehe oben Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Kaliummalat, exakter Dikaliummalat, ist das doppelte Kaliumsalz der Apfelsäure. Die Salze der Apfelsäure, die Malate, sind als Beteiligte im Citratzyklus Bestandteil aller lebenden aeroben Zellen.
Das Kaliummalat wird aus Äpfelsäure beziehungsweise Fumarsäure synthetisiert oder auf biotechnologischem Weg als Stoffwechselprodukt von Bakterien und Pilzen gewonnen.
Verwendung
Es ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 351 ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für alle Lebensmittel allgemein zugelassen und findet so als Säureregulator oder Säuerungsmittel Verwendung in z. B. Gemüsekonserven, Fertigsuppen und Soßen, Obsterzeugnissen und Limonaden. Es unterstützt Antioxidationsmittel in ihrer Wirkung und wirkt geschmacksverstärkend und kann daher auch helfen in zuckerfreien Produkten Süßstoffe einzusparen.
Bezüglich der lebensmitteltechnischen Verwendung bestehen keine Gesundheitsbedenken.
Einzelnachweise
- ↑ In Bezug auf ihre Gefährlichkeit wurde die Substanz von der EU noch nicht eingestuft, eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
Kategorien:- Kaliumverbindung
- Carbonsäurensalz
- Säuerungsmittel
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