Kampfmittelbeseitigungsdienst
- Kampfmittelbeseitigungsdienst
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Der Kampfmittelräumdienst (kurz: KMRD), auch Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) oder Munitionsbergungsdienst (MBD), dient der Beseitigung von explosiven Kampfmitteln aller Art (Bomben, Granaten, Munition, Waffen). Schwerpunkt ist dabei die Entschärfung und Entsorgung von Blindgängern – also nicht detonierter Munition – und nicht fachgerecht „entsorgter“ – z. B. vergrabener, versenkter oder unfachmännisch gesprengter – Munition aus dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg sowie von nicht mehr genutzten militärischen Übungsplätzen.
Die Organisation des Kampfmittelräumdienstes obliegt den Bundesländern, sie ist – da es sich bei der Abwehr der von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren um eine Aufgabe der öffentlichen Sicherheit handelt – üblicherweise im Bereich des Innenministeriums, überwiegend bei der Polizei, in Hamburg bei der Feuerwehr und in Schleswig-Holstein beim Katastrophenschutz angeordnet. Die meisten Bundesländer haben auf der Grundlage ihres Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Verordnungen erlassen, die Umgang und Verfahrensweisen in Bezug auf Kampfmittel regeln.
Die Kräfte des KMRD sind ausgebildete Feuerwerker und Sprengberechtigte, vielfach von der Bundeswehr in diesen Bereich übernommen, auch Luftbildauswerter und Räumstellenhelfer sind im Einsatz.
Die Aufgaben des Kampfmittelräumdienstes bestehen aus:
- Aufklärung (Auswertung von Luftbildern, Archivalien, Zeugenaussagen) sowie Untersuchungen vor Ort
- Flächenräumung (meist von Vertragsfirmen durchzuführen)
- Beseitigung (Entschärfen, Abtransportieren, Zerlegen und Vernichten)
Es gibt innerhalb der einzelnen Bundesländer immer wieder einmal Überlegungen, den Kampfmittelräumdienst zu privatisieren und nicht mehr als hoheitliche Aufgabe zu betrachten (in Bayern gab es z. B. noch nie einen staatlichen Räumdienst, in Thüringen wurde der damalige MBD in den 1990er Jahren privatisiert).
Siehe auch
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