- Karl Wilhelm von Kopp
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Karl Wilhelm von Kopp, bis 1803 Karl Wilhelm Kopp, (* 24. Dezember 1770 in Marburg; † 6. März 1844 in Darmstadt) war Finanzminister des Großherzogtum Hessen.
Nach Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Marburg wurde Kopp 1792 Auditeurs eines hessen-kasselschen Garderegiments. 1796 wurde er Sekretär im Bergwerkdepartments in Kassel, ein Jahr später Sekretär des Erbprinzen. 1802 trat er aus dem hessischen Staatsdienst aus und trat eine Stelle als Bergwerkdirektor beim regierenden Fürsten von Sayn-Wittgenstein an.
Am 23. November 1803 erfolgte, zusammen mit seinem Bruder Karl Friedrich Kopp, seine Erhebung in den erblichen Adelstand.
1804 wurde Kopp Kammerdirektor des Fürsten von Solms-Lich, 1812 Vizedirektor und dann Direktor der Hofkammer zu Arnsberg. Nach dem Wiener Kongress wurde Kopp 1815 mit der Abwicklung der Übergabe dieses Fürstentums an Preußen betraut.
1819 trat Kopp als Geheimer Rat in das hessische Finanzministerium ein und wurde 1823 Mitglied des Staatsrats. Er spielte bei den Verhandlungen über die preußisch-hessischen Zollvereinigung 1831 eine wichtige Rolle. 1841 wurde er Finanzminister des Großherzogtums Hessen und schließlich Präsident des großherzoglichen Staatsrates, wo er am Beschluss zum Bau der ersten Eisenbahn in Hessen beteiligt war. Er war der Sohn von Carl Philipp Kopp.
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