Kaufmannsgehilfe

Kaufmannsgehilfe

Ein Kaufmannsgehilfe wird umgangssprachlich auch als Kaufmann bezeichnet.

Diese Zuordnung ist allerdings nicht korrekt, denn ein Kaufmann ist jemand, der ein kaufmännisches Gewerbe ausübt. Das sind nicht nur im engeren Sinne kaufmännisch arbeitenden Selbständige, sondern auch Inhaber von Handwerksbetrieben oder anderen Gewerbebetrieben, welche zur Anfertigung einer doppelten Buchführung verpflichtet sind.

Kaufmannsgehilfenbrief

Der Kaufmannsgehilfenbrief war eine Abschlussurkunde, die Auszubildende nach Beendigung ihrer kaufmännischen Berufsausbildung und einer erfolgreich bestandenen IHK-Abschlussprüfung von den Prüfungsauschüssen der zuständigen Kammern bekamen.

Dieser Qualifikationsnachweis war einem Gesellenbrief im Handwerk, sowie dem Facharbeiterbrief für industrielle Ausbildungsberufe gleichgestellt. Er galt in der Regel als Voraussetzung für IHK-Weiterbildungen wie z.B. zum Fachwirt, Fachkaufmann oder Betriebswirt.

Der Kaufmannsgehilfenbrief als Abschlussurkunde nach erfolgreich bestandener IHK-Abschlussprüfung wurde im Jahr 2000 abgeschafft.

Seit dem 1. September 2000 gibt es bei bestandener Abschlussprüfung von den IHKs ein IHK-Prüfungszeugnis nach § 37 Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Bezeichnung Kaufmannsgehilfenbrief ist seitdem nicht mehr Bestandteil der IHK-Abschlussurkunde.


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