Kinderkommission des Deutschen Bundestages

Kinderkommission des Deutschen Bundestages

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (KiKo) ist eine seit 1988 bestehende institutionelle Arbeitsgruppe des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend speziell für kinderpolitische Belange.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Anders als der Name es ausweist, beansprucht dieser mit einzelnen Abgeordneten aller Fraktionen und ihren Mitarbeitern besetzte Arbeitskreis, die oberste parlamentarische und außerparlamentarische Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche zu sein. Die Rede ist von einem Wächteramt. Alle stimmberechtigten Mitglieder dieses Unterausschusses sind zugleich in dem das gleichnamige Ministerium kontrollierenden Bundestagsausschuss vertreten.

Zu Beginn jeder neuen Legislaturperiode verabreden die KiKo-Mitglieder untereinander ein Arbeitsprogramm sowie eine Aufgabenverteilung nach Themen.

Die KiKo veranstaltet zu kinderpolitischen Themen öffentliche Anhörungen und nichtöffentliche Expertengespräche. Als eine Grundfestlegung für gemeinsames, abgestimmtes Handeln, ist das Konsensprinzip gewählt worden. Wenn sich nicht alle fünf Abstimmungsberechtigten auf ein gemeinsames Vorgehen einigen können, bleibt nur eine Initiative außerhalb des Gremiums.

Die KiKo erklärt sich ausdrücklich nicht zuständig für Einzelfall-Klärungen etwa bei Streitfällen im Umgangsrecht und Ähnlichem.

Mitglieder

17. Legislaturperiode (seit 2009)
16. Legislaturperiode (2005–2009)[1]
15. Legislaturperiode (2002–2005)[2]
14. Legislaturperiode (1998–2002)[3]

Vorgeschichte

Bevor die KiKo eingerichtet wurde, war des Öfteren seitens der Medien-Öffentlichkeit gefordert worden, einen Kinderbeauftragten des Deutschen Bundestages als Ansprechpartner für Kinder-Belange zu schaffen. Als Reaktion darauf benannte jede im Bundestag vertretene Fraktion einen eigenen Kinderbeauftragten. Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages beschloss in Sitzungen am 21. April und 5. Mai 1988, die Kinderbeauftragten der Fraktionen gemeinsam als offizielle Kinderkommission einzusetzen. In Beamtendeutsch heißt sie etwas unhandlicher formuliert auch Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder. Im Alltag sagt beinah jeder damit befasste KiKo, wenn von ihr die Rede ist.

Einzelnachweise

  1. Mitglieder der Kinderkommission, 16. Legislaturperiode
  2. Mitglieder der Kinderkommission, 15. Legislaturperiode
  3. Mitglieder der Kinderkommission, 14. Legislaturperiode

Weblinks


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