- Kindesunterhaltsrecht
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Kindesunterhalt ist der Unterhalt, den Erziehungsberechtigte gegenüber ihren Kindern leisten.
Die Verpflichtung der Eltern, neben Obsorge und Erziehung auch für den Lebensbedarf von Kindern, die sich nicht selbst versorgen können, ist Ausdruck der familiären Solidarität. Die Pflicht zum Unterhalt besteht im allgemeinen nicht nur gegenüber Minderjährigen oder Unmündigen, sondern auch darüber hinaus, in Zeiten der Ausbildung und Einkommensschwäche. Auch beschränkt sich Unterhalt nicht auf das Leben im gemeinsamen Haushalt.
Inhaltsverzeichnis
Nationale Regelungen
Deutschland
- Hauptartikel: Kindesunterhalt (Deutschland)
Kindesunterhalt ist in Deutschland nicht gesetzlich, aber bundesweit einheitlich geregelt. Der finanzielle Unterhalt orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle, die den Lebenshaltungskosten angepasst wird – diese sind als Orientierungshilfe für Entscheidungen gedacht. Sie basieren auf der Annahme, dass der Unterhaltsverpflichtete für einen Erwachsenen und 2 Kinder Unterhalt bezahlt (Regelfamile), Gerichte können der Situation angepasste Regelungen treffen. Eine Unterscheidung von ehelichen Kindern und Kindern unverheirateter Eltern wird nicht getroffen.
Österreich
- Hauptartikel: Kindschaftsrecht (Österreich): Kindesunterhalt
In Österreich ist der Kindesunterhalt im Kindschaftsrecht, und insbesondere in den 140ff AGBG gesetzlich verankert. Leitprinzip ist im allgemeinen das Kindeswohl – die Ansprüche und Bedürfnisse der Unterhaltsverpflichteten sind als geringerwertig angesehen: Grundsätzlich gilt, je höher das Einkommen der jeweiligen Unterhaltspflichtigen, desto mehr Unterhalt ist zu leisten. Der Elternteil muss bemüht sein, nach seinen Kräften zum Unterhalt des Kindes beizutragen (Anspannungstheorie bzw. Anspannungsgrundsatz), und geht auf Großeltern und Erben über. Im Streitfalle tritt das Pflegschaftsgericht für die Rechte des Kindes ein. Der Unterhalt ist nur im Falle getrennt lebender Eltern von Belang, für die im gemeinsamen Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten und Kinder ist die Zahlung eines Taschengeldes obligatorisch. Für die Höhen des Unterhalts sind durch Rechtssprechung nach der Prozentsatzmethode Sätze für ein Kind (16 % bis 6 Jahre bis zu 22 % über 15 Jahre), und prozentuelle Abschläge für weitere Kinder festgesetzt, sowie eine Deckelung (Luxusgrenze).
Schweiz
In der Schweiz[1][2] ist der Kindesunterhalt in Art. 285 ZGB geregelt. Es gilt wie in Österreich eine Prozentregelung mit Mindestsatz (17 % seines Nettoeinkommens, mindestens jedoch 250 Schweizer Franken), wie sie in den Züricher Tabellen niedergelegt sind. Bei Niedrigverdienern wird anhand des konkret berechneten Nettobedarfs des Unterhaltspflichtigen berechnet, was dem Kind zugesprochen werden kann.
Die Voraussetzungen des Kindesunterhalts sind grundsätzlich ein bestehendes Kindesverhältnis und die Unmündigkeit des Kindes.
Frankreich
In Frankreich[2] gibt es keine gesetzliche Regelung zum Unterhalt, er wird bei Uneinigkeit gerichtlich festgesetzt, und orientiert sich ausschließlich an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Für die in Frankreich übliche jährliche Anpassung der Unterhaltssumme legt man die den Indice INSEE zugrunde.
Weblinks
- Unterhaltsansprüche - Allgemeines. In: europa.eu. Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen (EJN) der Europäischen Kommission. Abgerufen am aktuell. (dt., Recht der EU-Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsrecht, Internationale Übereinkommen)
Einzelnachweise
- ↑ Andrea Büchler: Kindesunterhalt. In: Familienrecht. Lehrstuhl Privatrecht und Rechtsvergleichung, Uni Zürich, 27.3.2009. Abgerufen am 19. April 2009. (dt.)
- ↑ a b Rechtsberatung Unterhalt - Sorgerecht - Kindesunterhalt - Ehegattenunterhalt. Im Vergleich: Deutschland - Frankreich - Schweiz. www.e-juristen.de. Abgerufen am 19. April 2009.
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