- Konföderation
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Der Begriff Konföderation (lateinisch confœderatio, von foedus, -eris, ‚der Bund‘) bezieht sich auf einen vertraglichen Zusammenschluss selbständiger Einheiten, die nach außen hin gemeinsam auftreten, ihre Souveränität aber beibehalten. Er wird teilweise austauschbar mit dem Begriff Föderation verwendet, wird aber allgemein mit einem höheren Grad an Selbständigkeit der Teileinheiten konnotiert. Er ist deutlich von einem Staatenbund abzugrenzen, da er keine gemeinsame Kompetenzkompetenz besitzt. Die Konföderation ist somit eher eine Dachorganisation mehrerer Staaten oder Institutionen.
Inhaltsverzeichnis
Zusammenschluss von Staaten
Bezogen auf die zwischenstaatliche Politik wird häufig der Begriff Staatenbund verwendet, der aber auch als Überbegriff für verschiedene Formen der Zusammenarbeit verwendet wird. Beispiele:
- Republik der Sieben Vereinigten Niederlande (1581–1795)
- Konföderation Irland (1642–1649)
- Rheinbund (1806–1813)
- Norddeutscher Bund (1866; knapp ein Jahr lang bis zur Verfassung 1867, die ihn zu einem Bundesstaat machte)
- Zentralamerikanische Konföderation (1823–1838)
- Konföderation Senegambia (1982–1989)
Nicht als Konföderationen betrachtet werden Monarchien, die durch Personalunion verbunden sind.
Zusammenschluss von Fraktionen in der Geschichte von Polen-Litauen
In Polen-Litauen (1569–1795) bezeichnete eine Konföderation eine Allianz von Adligen, meist für einen Aufstand gegen den König.
Beispiele in anderen Bereichen
- Fußball-Weltverband FIFA
- Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
- Anarchosyndikalistische Gewerkschaftskonföderationen in Spanien (Confederación Nacional del Trabajo) und Frankreich (Confédération nationale du travail)
Siehe auch
Kategorien:- Politische Geographie
- Polnische Geschichte
- Litauische Geschichte
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