Konstitutiv

Konstitutiv

Konstitutiv (lat. für „festsetzend, bestimmend“) oder konstitutive Wirkung bedeutet in der juristischen Fachsprache die rechtsbegründende, rechtsaufhebende oder rechtsgestaltende Wirkung einer Handlung.

Rechtsbegründend sind beispielsweise die Eintragung eines nicht wirtschaftlichen Vereins in das Vereinsregister, der dadurch erst Rechtsfähigkeit erlangt oder die Eintragung des Kann-Kaufmanns im Handelsregister, der dadurch erst Kaufmannseigenschaft erlangt und somit nach dem Handelsgesetzbuch behandelt wird. Rechtsaufhebend sind hier die Löschungen aus den jeweiligen Verzeichnissen.

Ein konstitutives Schuldanerkenntnis ist ein Vertrag, der ein neues Schuldverhältnis schafft, das unabhängig von einer bisherigen Verpflichtung erfüllungshalber neben die bisherige Verpflichtung tritt.

Das Gegenteil von konstitutiv ist deklaratorisch. Hier wird das Bestehen eines Rechts oder eines Rechtsverhältnisses nur festgestellt, bezeugt oder klargestellt.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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  • Konstitutiv — Konstitutīv (lat.), zum Wesen einer Sache gehörend …   Kleines Konversations-Lexikon

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  • konstitutiv — ◆ kon|sti|tu|tiv 〈Adj.〉 grundlegend, wesentlich, bestimmend [Etym.: <lat. constitutum, Part. Perf. zu constituere; → konstituieren]   ◆ Die Buchstabenfolge kon|st… kann auch kons|t… getrennt werden …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • konstitutiv — kon|sti|tu|tiv <zu lat. constitutus (Part. Perf. von constituere, vgl. ↑konstituieren) u. ↑...iv>: 1. zur Feststellung dienend, bestimmend, grundlegend; das Wesen einer Sache ausmachend; konstitutive Enzyme: in der Zelle ständig vorhandene… …   Das große Fremdwörterbuch

  • konstitutiv — kon|sti|tu|tiv adj., t, e (grundlæggende, bestemmende) …   Dansk ordbog

  • konstitutiv — adj ( t, a) väsentlig, grundläggande …   Clue 9 Svensk Ordbok

  • konstitutiv — kon|s|ti|tu|tiv <lateinisch> (das Wesen einer Sache bestimmend) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Konstitutive Wirkung — Konstitutiv (lat.: festsetzend, bestimmend) oder konstitutive Wirkung bedeutet in der juristischen Fachsprache die rechtsbegründende, rechtsaufhebende oder rechtsgestaltende Wirkung einer Handlung. Rechtsbegründend sind beispielsweise die… …   Deutsch Wikipedia

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