- Konturmarkierung
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Konturmarkierungen findet man auf Rettungsdienst- und Feuerwehrfahrzeugen sowie bei LKW über 6,0 m Länge. Diese markieren die Konturen eines Fahrzeuges mit einem reflektierenden Material, so dass dieses Fahrzeug bei Dunkelheit besser zu sehen ist.
Auch an vielen Polizeifahrzeugen findet man diese retroreflektierenden Markierungen, hier meist als Rechtecke an den Folienrändern der grünen bzw. blauen „Bauchbinden“ an der Fahrzeugseite und am Heck, seltener auch auf der Motorhaube. Diese an eine unterbrochene Linie erinnernde Aneinanderreihung von Rechtecken wird „GAPS“ genannt.
Rechtliches
In Deutschland StVZO §53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler [...]
(10) Die Kennzeichnung von […]
Nr. 3 schweren und langen Fahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6,00 m mit Konturmarkierungen aus weißen oder gelben retroreflektierenden Materialien, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen, ist zulässig. Bei den in Satz 1 Nr. 3 genannten Fahrzeugen ist in Verbindung mit der Konturmarkierung Werbung auch aus andersfarbigen retroreflektierenden Materialien auf den Seitenflächen der Fahrzeuge zulässig, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
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