- Krankenversichertennummer
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Die Krankenversichertennummer ist in Deutschland ein Bestandteil der Daten, die auf der Krankenversicherungskarte enthalten sind.
Die Nummer ist derzeit im Gegensatz zur Rentenversicherungsnummer, die einmalig für eine Person vergeben wird und dann ein Leben lang gültig bleibt, nicht dauerhaft personenbezogen, sondern wird von den Krankenkassen nach jeweils eigenen, internen Systematiken vergeben. Bei einem Kassenwechsel oder einer Änderung des Versichertenstatus wird so ggf. jeweils eine neue Krankenversichertennummer vergeben. In der Regel handelt es sich bei den Nummern um 6-12 stellige Nummernfolgen. Bei einigen Krankenkassen wie z.B. der TK ist in der Versichertennummer das Geburtsdatum sowie eine laufende Nummer codiert.
Die Krankenversichertennummer wird benötigt, damit Leistungserbringer, z. B. Ärzte oder Zahnärzte ihre Leistungen mittels der Krankenversicherungskarte, über die Kassenärztlichen Vereinigungen, mit der zuständigen Krankenkasse abrechnen können.
Dieser Sachverhalt wird sich mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ändern, denn dann wird die Krankenversichertennummer wie die Rentenversicherungsnummer einmalig vergeben und dann lebenslang gleich bleiben. Die gesetzlichen Krankenkassen haben zu diesem Zweck die "Vertrauensstelle Krankenversichertennummer" (VST) eingerichtet. Sie erstellt auf Basis der Rentenversicherungsnummer für jeden Bürger eine Krankenversichertennummer.
Die Rentenversicherungsnummer darf aus Datenschutzgründen wegen der enthaltenen personenbezogenen Daten nicht zugleich als Krankenversichertennummer verwendet werden. Mit Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte werden auch die Versicherten ihre neue einheitliche Krankenversichertennummer erfahren, bis zu diesem Zeitpunkt findet sie nur kassenintern Verwendung.
Rechtsgrundlage zur Einführung der einheitlichen Krankenversichertennummer ist § 290 SGB V
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