- Kreditfähigkeit
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Als Kreditfähigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet, rechtswirksam Kreditverträge abzuschließen.
Kreditfähig sind:
- natürliche Person, wenn sie nach dem BGB unbeschränkt geschäftsfähig sind und nicht unter Betreuung stehen und kein Einwilligungsvorbehalt in finanziellen Angelegenheiten angeordnet ist;
- juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts;
- Personengesellschaften.
Kreditaufnahmen durch nicht rechtsfähige Personenvereinigungen (BGB-Gesellschaft, Erbengemeinschaft) sind nur gesamtschuldnerisch möglich.
Siehe auch: Kredit, Kreditzusage, Kreditsicherheiten, Kreditantrag
Kategorien:- Kreditgeschäft
- Schuldrecht (Deutschland)
- Finanzierung
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