Kreiskantor

Kreiskantor

Ein Bezirkskantor ist ein Kirchenmusiker, der einem oder mehreren Kirchenbezirken und Kirchenkreisen zugeordnet ist und dort besondere Verantwortung für das kirchenmusikalische und liturgische Leben trägt. In manchen Regionen und Kirchen heißt dieses Amt auch Dekanatskirchenmusiker, bei mehr als einem Dekanat auch Regionalkantor; auch Kreiskantor oder Kirchenmusikwart sind gebräuchliche Bezeichnungen. Der Dienstsitz eines Bezirkskantors heißt in vielen Kirchen Bezirkskantorat oder Kreiskantorat.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Kantorenausbildung

Eine wichtige Aufgabe ist in der Regel die Heranbildung und Begleitung von nebenamtlichen Organisten und Chorleitern in kirchenmusikalischem Unterricht (Orgel, Klavier) ohne oder mit Prüfungsziel (C-Prüfung). Dazu werden kirchenmusikalische Ausbildungskurse angeboten, die sowohl ins liturgische Orgelspiel als auch in Fachgebiete wie Musiktheorie, Gottesdienstkunde (Liturgik) und Gesangbuchkunde (Hymnologie) elementar einführen.

Beratungsaufgaben

Die Beratung aller Kirchenmusiker im zugewiesenen Sprengel gehört ebenfalls zu den wesentlichen Aufgaben. Dazu gehören auch Fragen der Literaturauswahl und ihrer liturgischen Verwendbarkeit.

Fortbildungsangebote

Die Fortbildungen für nebenamtliche Kirchenmusiker, Lektoren, Prädikanten, aber auch für hauptamtliche Vikare, Pfarrer oder sonst in der Liturgie Tätige wird vom Bezirkskantor im Auge behalten. Er führt in der Regel in neue Gesangbücher ein, macht mit den gesanglichen Teilen neuer Liturgien und Agenden der jeweiligen Landeskirche vertraut und informiert über gottesdienstliche Entwicklungen, soweit sie die Kirchenmusik betreffen.

Für die nebenamtlichen Organistinnen und Organisten seines Bereichs bietet der Bezirkskantor Orgelfahrten und Orgelexkursionen an, bei denen ausgewählte Instrumente der näheren und weiteren Umgebung vorgestellt werden. Gleichzeitig erörtert der Bezirkskantor an diesen Instrumenten Fragen im Blick auf die Geschichte des Orgelbaus, der Registrierkunde und der Interpretationskunst.

Konzerttätigkeit

Er bietet für Vokalensembles, Bläserensembles und Kirchenchöre bezirksweite Projekte an, die in kleineren, ländlichen Gemeinden nicht möglich wären: Konzerte, Werkwochen und musikalische Wochenenden werden dazu angeboten.

Orgelpflege und Orgelbau

Der Bezirkskantor hat ein Auge auf alle Orgeln in den Kirchen und Kapellen seines Sprengels; er berät - im Einvernehmen mit den zuständigen Orgelsachverständigen - bei Um- und Neubauten von Instrumenten.

Kontakte

Der Bezirkskantor hält Kontakt zur Leitung seines Kirchenbezirkes (z.B. Dekan, Superintendent und zum Landeskirchenmusikdirektor der jeweiligen Landeskirche oder Freikirche). Bei manchen Dienstaufträgen gehört auch der Kontakt zu den Posaunenchören und deren Chorleitern dazu.

Publikationen

Der Bezirkskantor berichtet bei Bezirkssynoden, bei Kantorentreffen und bei Pfarrkonventen regelmäßig über die regionale und überregionale Entwicklung der Kirchenmusik. Er wirkt bei kirchenmusikalischen Publikationen mit, insbesondere, wenn sie seinen Sprengel betreffen.

Qualifikationen

In manchen Landeskirchen ist für die hauptamtliche Wahrnehmung des Bezirkskantorenamtes ein kirchenmusikalisches A-Examen oder B-Examen erforderlich. Sowohl das Orgelspiel als auch die Chorleitung sind in der Regel gleichgewichtige Aufgaben des Bezirkskantors, die gehobenes Niveau erfordern.

Zusammenarbeit

Der Bezirkskantor wirkt in manchen Landeskirchen zusammen mit einem Pfarrer für Kirchenmusik bzw. mit einem Vertrauenspfarrer für Kirchenmusik. Die größeren Veränderungen, aber auch Stellenbesetzungen und Aufgabenstrukturen, werden mit dieser Person abgestimmt. Ebenfalls hilfreich ist das gelegentliche theologische Gespräch über die gemeinsamen Themen und Grundlagen der Kirchenmusik. Einzelne Chöre, Sängerinnen und Sänger werden anlässlich von Jubiläen - nach gegenseitiger Absprache - geehrt.

Literatur

Detaillierten und exemplarischen Aufschluss über die Arbeit von Bezirkskantorinnen und Bezirkskantoren gibt eine Veröffentlichung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg:

  • Musik in unserer Kirche. Handbuch der Kirchenmusik in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Redaktion: Siegfried Bauer, Ingo Bredenbach und Bernhard Reich, hrsg. vom Amt für Kirchenmusik der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Strube-Verlag München 2007, ISBN 978-3-89912-102-5

In die rechtlichen und anstellungsrechtlichen Fragen eines evangelischen Bezirkskantorates führt ein:

  • Siegfried Bauer: Rechtsfragen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, in: Probieren und Studieren. Lehrbuch zur Grundausbildung in der Evangelischen Kirchenmusik, Strube-Verlag (Edition 9024) München 1996, S. 419-423, ISBN 3-921946-29-8

Siehe auch:


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