Angestelltenversicherung

Angestelltenversicherung
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Ein Angestellter ist ein Arbeitnehmer, der nach bestimmten Kriterien von einem Arbeiter unterschieden wird. Die Kriterien werden in der Regel durch das nationale Arbeitsrecht und Sozialrecht festgelegt und können sich je nach Anwendungsbereich unterscheiden.

Inhaltsverzeichnis

Rechtlicher Status in Deutschland

Die Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten beruht auf einer gewachsenen Tradition. In Deutschland sind beide nach demselben Arbeitsvertragsrecht, das insofern nicht zwischen Angestellten und Arbeitern unterscheidet, weisungsmäßig an ihren jeweiligen Arbeitgeber gebunden.

In Österreich, wo wie in Luxemburg noch der Begriff "Privatbeamter" gebräuchlich gewesen ist[1], gilt für Angestellte das Angestelltenrecht, für Arbeiter nicht. In Luxemburg wurde zum 1. Januar 2009 die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten (employés privés) durch das Inkrafttreten des "Einheitsstatuts" (statut unique)[2] aufgehoben.

Im Allgemeinen wird zur Definition von Angestellten herangezogen, dass diese nicht beamtet sind, nicht maßgebliche Miteigentümer des sie beschäftigenden Unternehmens sind, und ein (meist monatliches) Gehalt beziehen (im Gegensatz zu Arbeitern, die Lohn, häufig als Stunden-, Stück- oder Akkordlohn erhalten). Weiterhin wird eine überwiegend geistige (büro- beziehungsweise verwaltungsmäßige, höhere technische, überwiegend leitende oder sonstwie gehobene) Tätigkeit als typische Domäne von Angestellten betrachtet.

Traditionelles Abgrenzungskriterium in Deutschland waren in der Regel die Zugehörigkeiten in der Sozialversicherung. So waren Arbeiter – sofern keine Betriebskrankenkassen bestanden – Mitglieder einer Allgemeinen Ortskrankenkasse, Angestellte einer Ersatzkasse. Durch die Reform der Krankenkassen wurde aber mittlerweile die freie Krankenkassenwahl eingeführt. Früher waren Angestellte bei der BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte), Arbeiter bei der LVA (Landesversicherungsanstalt) rentenversichert. Trotz der rentenversicherungsrechtlichen Einordnung bei der LVA wurden Meister in der Regel als Angestellte angesehen.

Die Trennung zwischen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten wurde in Deutschland zum 1. Januar 2005 aufgehoben. Mit der Gründung der Deutschen Rentenversicherung zum 1. Oktober 2005 erfolgt die Aufteilung auf unterschiedliche Rentenversicherungsträger nach einem Verteilungsschlüssel, nicht mehr nach der Einordnung als Arbeiter oder Angestellter.

Bis Ende 2005 war dieser Status noch relevant für die Frage, ob der Arbeitgeber sich an einem Fonds zur Deckung der Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beteiligen musste. Seit 1. Januar 2006 zählen jedoch auch die Angestellten beim Ausgleichsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit (U 1) mit, sowohl bei der Beurteilung, ob der Betrieb beim Ausgleichsverfahren teilnimmt, als auch bei der Erstattung der Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse.

Arten von Angestellten

  • (einfache) Angestellte.
  • Übertarifliche (ÜT) Angestellte. Ein Angestellter, der in einem Betrieb beschäftigt ist, in welchem es einen Tarifvertrag gibt, und der mehr Gehalt erhält als er nach seiner Tarifgruppe erhalten müsste.
  • Außertarifliche (AT) Angestellte. Ein Angestellter, der in einem Betrieb beschäftigt ist, in welchem ein Tarifvertrag gilt. Der AT-Angestellte schließt einen individuellen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber. Seine Bezahlung sollte über der höchsten Tarifgruppe des Tarifvertrages liegen.
  • Leitende Angestellte sind Angestellte, denen wesentliche Arbeitgeberbefugnisse übertragen wurden. Dazu gehören zum Beispiel Einstellungs- und Entlassungsbefugnis oder eine umfassende Prokura. Leitende Angestellte unterliegen nicht dem Betriebsverfassungsgesetz (vgl. § 5 Abs. 3 BetrVG). Leitender Angestellter kann auch sein, wer keine der vorgenannten Befugnisse hat, aber aufgrund der Betriebsstruktur oder des Gehaltes eine vergleichbare Stellung einnimmt.

Siehe auch

Angestelltensoziologie

Einzelbelege

  1. Thomas Kuchinke: Die Zwiebel im Spiegelkabinett. Über die Legenden von Yuppies, Angestellten und Kleinbürgern.
  2. Chambre des Salariés

Literatur

  • Siegfried Kracauer: Die Angestellten. Aus dem neuesten Deutschland (1930), Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2003. ISBN 3-518-36513-4, 9783518365137
  • Charles Wright Mills: White Collar: The American Middle Classes, New York: Oxford University Press, 1951 (dt:. Menschen im Büro: Ein Beitrag zur Soziologie der Angestellten, Köln-Deutz: Bund Verlag, 1955 ISBN 0-19-515708-7)
  • Günter Hartfiel: Angestellte und Angestelltengewerkschaften in Deutschland: Entwicklung und gegenwärtige Situation von beruflicher Tätigkeit, sozialer Stellung und Verbandswesen der Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft. Duncker & Humblot, 1961
  • Michel Crozier: Le monde des employés de bureau: résultats d'une enquête menée dans sept compagnies d'assurances parisiennes. Éditions du Seuil, 1965
  • Siegfried Braun, Jochen Fuhrmann: Angestelltenmentalität, Neuwied/Berlin: Luchterhand, 1970
  • Jürgen Kocka: Angestellte zwischen Faschismus und Demokratie: zur politischen Sozialgeschichte der Angestellten. USA 1890–1940 im internationalen Vergleich, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1977
  • Jürgen Kocka: Die Angestellten in der deutschen Geschichte : 1850–1980. Vom Privatbeamten zum angestellten Arbeitnehmer. Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht, 1981
  • Günther Schulz: Die Angestellten seit dem 19. Jahrhundert, München: Oldenbourg, 2000
  • Tatjana Timoschenko: Die Verkäuferin im Wilhelminischen Kaiserreich: Etablierung und Aufwertungsversuche eines Frauenberufes um 1900, Frankfurt am Main [u.a.]: Lang, 2005
  • Oliver C. Errichiello, Arnd Zschiesche, Die Angestellten im 21. Jahrhundert, Hamburg/Lübeck: Moderne Heimat Verlag, 2005
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