- Kreuzstein
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Ein Kreuzstein ist ein Flurdenkmal, das aus einer aufrecht stehenden Steinplatte mit einem erhaben oder vertieft eingearbeiteten Kreuz besteht, welches eingemeißelt wurde.
Von einem Steinkreuz unterscheidet er sich im engeren Sinne dadurch, dass der Stein nicht vollständig in Form eines Kreuzes behauen ist. Scheibenkreuzsteine sind in der oberen Hälfte als runde Scheibe geformt, an der ein Kreuz eingearbeitet ist. Radkreuzsteine sind ebenso aufrecht stehende Steinplatten in Scheibenform und Kreissektoren mit freien Durchbrüchen.[1]
Kreuzsteine wurden im Mittelalter vor allem zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert als Rechtsdenkmale an Stellen errichtet, an denen verunglückte oder erschlagene Personen ohne Sterbesakramente umgekommen sind. Bei Gewaltverbrechen wurden sie oft vom Täter nach einem Sühnevertrag als Sühnekreuz aufgestellt.[2]
Steinmale, wie Steinkreuze und Kreuzsteine, wurden neben ihrer Verwendung als Sühnesteine auch als Grenzmarken im Mittelalter und der frühen Neuzeit aus örtlichem Gestein (Basalt, Kalk- oder Sandstein) errichtet. [3]
Spezielle Formen sind Cross Slabs auf den Britischen Inseln oder Chatschkare in Armenien.
Bekannte Kreuzsteine
- Liste der Steinkreuze und Kreuzsteine im Landkreis Elbe-Elster
- Liste der Steinkreuze und Kreuzsteine im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
- Siebenmännerstein
Einzelnachweise
- ↑ Ordnungsgruppen nach Heinrich Riebeling, Flurdenkmale - Inventarisierungs-Richtlinien, 1972. hier online auf sühnekreuz.de
- ↑ Christian Wiegand: Spurensuche in Niedersachsen: Historische Kulturlandschaften entdecken, Schlütersche Verlagsgesellschaft 2005, S. 210. hier online
- ↑ Harald Kröber: Natur und Landschaft in Niedersachsen. Die Naturdenkmal-Typen, Schlütersche Verlagsgesellschaft 2001, S. 105. hier online
Weblinks
- Kreuzsteine mit dokumentierten Beispielen auf sühnekreuz.de
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