- Krisenintervention
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Krisenintervention ist allgemein eine kurzfristige Einflussnahme von außen, wenn sich eine Situation für ein Individuum oder ein soziales System akut bedrohlich zuspitzt. Das Ziel der Intervention ist, eine kritische Entwicklung zur möglichen Katastrophe aufzuhalten und zu bewältigen.
Psychologischer Fachbegriff
In der psychologischen beziehungsweise psychotherapeutischen sowie kirchlich-seelsorgerischen Beratungsarbeit bedeutet Krisenintervention – im Gegensatz zur langfristig angelegten Therapie – zunächst allgemein die ambulante oder klinische Betreuung und Beratung von Menschen, die durch plötzliche, massive Veränderungen ihrer Lebensbedingungen, beispielsweise durch den Tod eines nahen Angehörigen, durch Gewalterfahrungen, ein Naturereignis, einen Unfall oder durch eine Erkrankung, akut psychisch gefährdet sind. Sie sollen durch die professionelle Hilfe dazu befähigt werden, die Lebenskrise zu bewältigen. In vielen Städten existieren Betreuungsangebote bei spezialisierten Kriseninterventionsdiensten und Angebote der Telefonseelsorge.
In einer spezielleren Bedeutung ist die Betreuung von Menschen mit akuten psychischen Belastungsreaktionen nach Unfällen, erfolgloser Reanimation, Suiziden oder Katastropheneinsätzen gemeint. Hier kommen entsprechend geschulte Helfer von Kriseninterventionsteams, der Polizei, der Feuerwehr, der Kirchen (Notfallseelsorge) oder der Rettungsdienste (Krisenintervention im Rettungsdienst) zum Einsatz.
Im medizinischen Zusammenhang wird der Begriff insbesondere bei der Beschreibung der professionellen Reaktion auf eine Psychiatrische Krise verwendet.
Im Umfeld sozialer Arbeit bedeutet Krisenintervention die sozialarbeiterische Intervention gegenüber Krisenphänomenen wie Arbeitslosigkeit, Armut, Gewalt, Überschuldung, etc. Die sozialpädagogische Krisenintervention ist sowohl präventiv ausgerichtet – durch Soziokulturelle Jugendarbeit, Lebensplanungsgespräche, Informationsveranstaltungen z.B. zu Drogen oder Schulden in Schulen, Heranführung an Selbsthilfegruppen, etc. – als auch situativ auf die Begleitung der Betroffenen in individuellen Krisensituationen – bspw. durch Schuldnerberatung, Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, Rückführung aus Heimerziehung oder aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie ins familiäre Umfeld, durch Frauenhäuser, Täter- und Opferberatung, Psychoonkologie, Erziehungshilfe, etc.
Sicherheitspolitischer Fachbegriff
In der Außen- und Sicherheitspolitik bedeutet Krisenintervention eine schnelle militär-strategische Reaktion. Von Eingreifkräften (früher: Krisenreaktionskräfte) wird bei der deutschen Bundeswehr für militärische Einheiten gesprochen, die durch Ausrüstung und Mannschaftsstand dazu in der Lage sind, kurzfristig auf regionale oder internationale Bedrohungen des Friedens zu reagieren; auf Ebene der NATO ist dafür der Einsatz der NATO Response Force vorgesehen.
In der EU (in Reaktion auf das wenig überzeugende Engagement der europäischen Nationalstaaten bei der Bewältigung der Jugoslawienkriege) aber auch innerhalb der NATO (in Reaktion auf ein neues Bedrohungsszenario und neue globale Friedenssicherungsaufgaben nach Wegfall der Bedrohung durch den Warschauer Pakt) wird seit Ende des 20. Jahrhunderts verstärkt nach Möglichkeiten gesucht, entsprechend flexible, übernationale militärische Verbände aufzustellen. 2004 wurde die Einrichtung solcher flexibler, kleiner Kampfgruppen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beschlossen, die kurzfristig innerhalb von 10 bis 15 Tagen verfügbar sein sollen. Die ersten dieser EU Battlegroups waren 2005 einsatzbereit.
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