- Anhängevorrichtung
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Eine Anhängerkupplung oder eine Anhängevorrichtung ist eine Vorrichtung, mit der ein Fahrzeug – beispielsweise PKW, LKW oder Fahrrad (siehe Fahrradanhänger) – mit einem Anhänger verbunden wird. Je nach Art des Zugfahrzeuges und des Anhängers findet man zwei sehr häufig vorkommende Bauarten: Die Kugelkopfanhängerkupplung, üblich bei PKW und älteren Fahrradanhängern mit Hochdeichsel, sowie die Maulanhängerkupplung bei LKW und Traktoren.
Inhaltsverzeichnis
PKW
Am PKW wird hinten als Anhängevorrichtung eine Halterung mit einer genormten Kugel von 50 mm Durchmesser montiert. Diese wurde 1932 von Westfalia Van Conversion in Wiedenbrück erfunden. Am Anhänger befindet sich als Gegenstück dazu an der Deichsel eine Kugelpfanne mit hintenliegendem Verschluss. Dieser kann durch Anheben eines Hebels geöffnet werden. Sind die beiden zusammengekuppelt, so ist die Kugelpfanne auf der Kugel drehbar gelagert und gegen Abheben gesichert. Dadurch kann der Anhänger dem Zugfahrzeug gelenkig folgen. Weiterhin kann die Anhängerkupplung auch als Basis für andere Transportvorrichtungen wie z. B. Fahrradträger dienen. Ein wichtiges Kriterium für die Belastbarkeit ist die zulässige Stützlast.
Neben den starren Anhängerkupplungen gibt es auch Ausführungen mit abnehmbarer Kupplungskugel, diese stört dann beim Betrieb ohne Anhänger nicht. Je nachdem aus welcher Richtung das abnehmbare Teil an das Fahrzeug gesteckt wird werden senkrecht, schräg und waagerecht Varianten unterschieden. Diese sind auch meist versperrbar, sodass sie von Unbefugten nicht abgenommen werden können. Bei einigen Konstruktionen ragt bei abgenommenem Kugelkopf noch die Steckvorrichtung unter der Stoßstange hervor. Bei anderen Ausführungen lässt sich auch die Steckdose nach oben schwenken. Die Ansicht des Fahrzeughecks wird dann nicht mehr durch die Aufnahmen gestört. Es gibt auch Vorrichtungen mit elektrisch ausfahrbarer Anhängerkupplung. In einigen Staaten, wie beispielsweise in der Slowakei, ist es vorgeschrieben, dass bei Nichtbenutzen einer abnehmbaren Kupplung, diese auch tatsächlich abgenommen werden muss.
Elektrik
Zur kompletten Kupplung gehört noch eine Steckdose für die Fahrzeugbeleuchtung des Anhängers, da die Lichter mit denen des Zugfahrzeugs leuchten müssen. Dazu gibt es standardmäßig 7-polige oder 13-polige Steckverbindungen. Mittels Adapter sind alle Stecker- und Steckdosenvarianten (wenn auch mit Funktionseinbußen) kombinierbar.
Die Belegung der einzelnen Kontakte ist durch die Norm ISO 11446 geregelt und darf (bis auf die nicht belegten bei den 13-poligen Steckverbindungen) nicht geändert werden. 1–7 gelten sowohl für 7-polige als auch für 13-polige Steckverbindungen. Die Kabelfarben sind gemäß Richtlinie nach Möglichkeit einzuhalten, was bedeutet, dass in Einzelfällen auch andere Farben oder andere Verwendung der vorhandenen Farben vorkommen können.
Kontakt 7-polige Steckverbindung 13-polige Steckverbindung Kabelfarbe Klemmenbezeichnung 1 Fahrtrichtungsanzeiger links Fahrtrichtungsanzeiger links Gelb L 2 Nebelschlussleuchte Nebelschlussleuchte Blau NS 3 Masse für 1–7 Masse 1–8 Weiß 31 4 Fahrtrichtungsanzeiger rechts Fahrtrichtungsanzeiger rechts Grün R 5 Schlussleuchte rechts Schlussleuchte rechts Braun 58R 6 Bremsleuchten Bremsleuchten Rot 54 7 Schlussleuchte links Schlussleuchte links Schwarz 58L 8 – Rückfahrleuchte Orange 9 – Dauerspannung + Braun-Blau 30 10 – Ladeleitung für evtl. vorhandene eigene Batterie im Anhänger Braun-Rot 15 11 – Masse für Pin 10 – 31 12 – Masse für Pin 9 – 13 – Masse 9–13 Schwarz-Weiß 31 Es gibt eine Alternativbelegung, die die Verwendung von 11 als Masse für 10 und 12 als Kodierungskontakt (verbunden mit 13) für den Wohnwagenbetrieb vorsieht. Auch können die Steckerbelegungen bei älteren Fahrzeugen abweichen.
Im 13-poligen Stecker, bzw. Adapter auf 7-polige Buchse sind Pin 12 und 13 verbunden, um dem Zugfahrzeug zu melden, dass ein Anhänger angeschlossen ist (Um z. B. Abstandswarner beim Rückwärtsfahren abzuschalten)
Die Verwendung eines Anprallschutzes (APS) erleichtert das Ankuppeln von Anhängern an herkömmliche Kugelkopfkupplungen ohne Beschädigung des Zugfahrzeugs.
LKW
Am LKW befindet sich ein so genanntes Kupplungsmaul mit einem Bolzen. Das Gegenstück an der Deichsel des Anhängers heißt Kupplungsauge oder -öse. Wird die Deichsel in das Kupplungsmaul geschoben, so rastet der Bolzen automatisch ein und die Kupplung ist verbunden. Durch Ziehen eines Sicherungsstiftes kann die Kupplung wieder gelöst werden.
Hinzu kommt wiederum der Stecker für die elektrische Versorgung. Außerdem werden die Anschlüsse für die Bremsen benötigt. Hier gibt es ein älteres Einleiter- und ein moderneres Zweileiterbremssystem.
Die älteren Anhängerkupplungen waren nicht automatisch, sondern es wurde nur einfach ein Bolzen durch das Maul und die Öse durchgesteckt. Vielfach wird diese Art noch bei Traktoren verwendet oder im Frontbereich von LKWs.
LKW haben oftmals aus Gründen gesetzlicher Vorschriften über Abschleppvorrichtungen auch vorne eine reguläre Anhängevorrichtung, damit man sie problemloser abschleppen kann. Außerdem ist es einfacher, einen Anhänger zu rangieren, wenn er unmittelbar an der gelenkten Achse des LKW angehängt ist. Die vordere Kupplung ist oft durch eine Abdeckung versteckt.
Abschleppen
Mit der Anhängerkupplung können LKW mittels einer Schleppstange andere LKW abschleppen, wobei die Schleppstange an den beiden Enden je eine Öse hat, in die jeweils der Bolzen der Anhängerkupplungen des schleppenden und des geschleppten LKW einrastet.
NATO-Kupplung
Eine weitere Form der Anhängerkupplung ist die Haken- bzw. NATO-Kupplung. Diese Art von Anhängerkupplungen sind im zivilen öffentlichen Straßenverkehr seit Ende der 1970er in Österreich verboten. In Deutschland sind die automatisch schließenden Hakenkupplungen, welche ab den 1970er Jahren eingeführt wurden, uneingeschränkt zulassungsfähig, da sie ein nationales Prüfzeichen, bestehend aus Wellenlinie und Herstellernummer, aufweisen. Bedingt durch den größeren Durchmesser des Hakens im Vergleich zum Bolzen der zivilen Kupplung können nur Anhänger mit entsprechender Zugöse angehängt werden. Es halten sich beständig Gerüchte über ein Verbot der Hakenkupplung. Diese basieren jedoch im wesentlichen auf zwei Punkten, die längst verbessert wurden. In den Anfangszeiten, noch während des Zweiten Weltkriegs, wurde die Zugöse aus einem Rohr gebogen, das bei hoher Belastung brach. Moderne Zugösen sind massive Schmiedeteile aus Stahl. Außerdem waren frühere Hakenkupplungen nicht automatisch schließend, was ihre Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr ausschloss. Die US-Amerikaner haben sich gut zehn Jahre später von der Hakenkupplung getrennt. Beim Militär findet diese Art jedoch noch weiter Verwendung. Ein Grund dafür ist die Verwendbarkeit im Gelände. Durch ihre Konstruktion ist es möglich, noch in schwierigem Gelände einen Anhänger zu ziehen.
Zweiräder
Bei Zweirädern gibt es zwei grunsatzlich verschiedene Varianten einen Anhänger anzukuppeln. Zum einen ein ähnliches System wie beim PKW mit einer kleineren Kupplungskugel am Zugfahrzeug. Diese wird bei Fahrrädern meist direkt hinter oder unter dem Sattel angebracht. Bei Mofas oder Mopeds am hinteren Gepäckträger. Mit diesem System können einachsige Handkarren mit Hochdeichsel angekuppelt werden.
Bei Fahrradanhängern findet zunehmend ein Kupplungssystem verbreitung, bei dem die Kupplung in der Nähe der Hinterradnabe sitzt. Bei dieser Anbringung werden die Beschleunigungs- und Bremskräfte durch den kleineren Hebel zur Bewegungsachse besser in das Fahrrad eingeleitet. Das Fahrrad kann nicht "ausgehoben" werden und lässt sich sicherer fahren.
Rechtliche Gegebenheiten
Allgemeine Vorschriften
In Deutschland ist bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen eine Abschleppeinrichtung vorgeschrieben und wird zusammen mit Anhängerkupplungen in § 43 STVZO „Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen“ geregelt (Auszug):
- Anhängerkupplungen müssen selbsttätig wirken
- Mehrspurige Fahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorne über eine Abschleppeinrichtung verfügen
Zulassungsbestimmungen
In Deutschland muss eine nachträglich angebrachte Anhängerkupplung, die keine EU-Zulassung hat, von einem amtlich anerkannten Sachverständigen überprüft und abgenommen werden.
Die Voraussetzungen für einen abnahmefreien Anbau der AHK nach § 19 Abs. 3 STVZO sind im Einzelnen in Deutschland wie folgt:
- Die AHK muss eine EU-Zulassung haben (Prüfzeichen mit e beginnend).
- Die zulässige Anhängelast ist anhand des D-Wertes der Anhängerkupplung zu überprüfen.
In Österreich ist die Zulassung davon abhängig, ob bereits eine Vorrichtung im Typenschein eingetragen ist oder nicht. Nur wenn keine eingetragen ist, muss sie von der Überprüfungsstelle der jeweiligen Landesregierung überprüft und eingetragen werden.
Literatur
- Karl-Heinz Dietsche, Thomas Jäger, Robert Bosch GmbH: Kraftfahrtechnisches Taschenbuch. 25. Auflage, Friedr. Vieweg & Sohn Verlag, Wiesbaden, 2003, ISBN 3-528-23876-3
- Jürgen Kasedorf, Richard Koch: Service-Fibel für die Kfz-Elektrik. 14. überarbeitete Auflage, Vogel Buchverlag, 2001, ISBN 3-8023-1881-1
Weblinks
- Steckerbelegung für Anhängerkupplungen
- Steckerbelegung bei 12V und bei 24V (bei unimogfreunde.de)
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