- Kursrisiko
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Kursrisiko ist ein Begriff aus der Finanzwirtschaft und bezeichnet das Risiko aus der Preisänderung (den Kurs) von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Optionen, Futures, ...). Aktien z. B. spiegeln mit ihrem Kurs den Wert des Unternehmens wider. Dieser Unternehmenswert setzt sich aus zahlreichen – den Wert beeinflussenden – Faktoren, wie z. B. Zukunftsfähigkeit, Patente/Patentrechte, Eigenkapitalausstattung, Qualität des Managements etc. zusammen.
Anleihen, wie z. B. Pfandbriefe unterliegen hingegen in erster Linie Zinsschwankungen, die einen Auf- oder Abschlag auf den Nominalwert bedingen. Dieser Auf- bzw. Abschlag richtet sich dabei sowohl nach der Restlaufzeit der Anleihe als auch nach dem Zinssatz, mit dem die Anleihe ausgestattet ist.
Man unterscheidet allgemeines Kursrisiko, z. B. aus gesamtwirtschaftlichen Veränderungen und Ereignissen, von besonderem, mit dem speziellen Anteilsschein verbundenen Kursrisiko. Ein wesentliches Mittel zur Behandlung von Kursrisiken ist Risikostreuung durch Diversifikation.
Inhaltsverzeichnis
Regulierung des Aktienkursrisikos
Eigenmittelunterlegung für Aktienkursrisiken des Handelsbuches.
In den Anrechnungsbetrag für Handelsbuchpositionen kommen nur vorab saldierte Positionen in gleichen[1] Wertpapieren. Die Nettoposition ist der Saldo aus gegenläufigen Positionen.
Aktiennettoposition (gemäß §10 Grundsatz 1)
- in Kassa-, Termin- und Optionsgeschäfte bestehenden Ansprüche und Verpflichtungen
- Derivate Geschäfte (weitgehend entsprechend und gegenläufig), soweit zur Zinsnettoposition zurechenbar
Vorgehensweise bei Korrelation
Allgemeines Kursrisiko
Für das allgemeine Kursrisiko wird die Annahme getroffen, dass im nationalen Markt alle Aktien gleich von der allgemeinen Marktbewegung betroffen sind. Entsprechend wird saldiert. Der verbliebene Saldo ist dann mit 8 % zu unterlegen (Best Case Methode).
Problem: Unterlegung von risikolosen Positionen und keine Unterlegung von riskanten Positionen kann je nach eingenommener Long/Short-Position vorkommen.
Besonderes Kursrisiko
Besonderes Kursrisiko ist mit 4 % zu unterlegen (unabhängig ob short oder long). Bei hochdifferenzierten Portfolios wird ein Abschlag von 50 % auf den Anrechnungssatz gewährt. Damit wird berücksichtigt, dass das systematische Risiko in hoch diversifizierten Portfolios abnimmt.
Regulierung des Anleihekursrisikos
- Hauptartikel: Regulierung des Zinsänderungsrisiko
Möglichkeiten zur Begrenzung von besonderen Kursrisiken sind Stop-loss-orders.
Unternehmen, die zum Handel mit Aktien, Wertpapieren, Anleihen etc. durch die BAFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zugelassen sind, müssen ihre (nicht professionellen) Kunden auf das mögliche Kursrisiko hinweisen, da sie ansonsten bei Verlustgeschäften – gemäß Urteilen des BGH (u. a. XI ZR 259/03) – in Haftung genommen werden können.
Siehe auch
Fußnoten
- ↑ Gleich bedeutet, dass Emittent, Währung, nationaler Markt, Rückzahlungsprofil sowie Stimmrecht identisch sind.
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