Kurzkupplung (Eisenbahn)

Kurzkupplung (Eisenbahn)

Eine Kurzkupplung im Eisenbahnbereich ist eine nicht standardisierte Kupplung zweier Eisenbahnfahrzeuge.

Abgrenzung

Ein augenfälliges Prinzip der Eisenbahn gegenüber dem Straßenverkehr ist der Betrieb von Zügen aus miteinander verkuppelten Einzelwagen, die von einer Lokomotive gezogen werden. Um die freie Zusammenstellung der Züge aus beliebigen Wagen und Lokomotiven zu ermöglichen, existieren viele Standards für die Komponenten der Wagen und Lokomotiven, so auch für die Kupplungen.

Die Kurzkupplung ist eine gezielte Abweichung von dieser Regel, um bestimmte Vorteile, z.B. die Verkürzung des Zugverbandes (daher auch der Name) bei gleicher Transportleistung, höhere Zuglasten durch Spezialkupplungen oder Verringerung der Achszahl zur Erhöhung der Laufruhe gegenüber einem regulären Wagenzug zu erreichen.

Da die Kurzkupplungen wegen ihrer unterschiedlichen Zielsetzungen nicht genormt sind, können die beteiligten Wagen und Lokomotiven nicht mehr frei verwendet werden, und bilden feste betriebliche Einheiten, oft auch Garnituren genannt.

Bei Kurzkupplungen können oft die sonst für das Schieben der Waggons nötigen Puffer entfallen, da dann die Kurzkupplungen so konstruiert werden, dass sie im Gegensatz zu den sonst üblichen Schraubenkupplungen auch Druckkräfte aufnehmen können.

Bauarten und Einsatz

Oft anzutreffen sind kurzgekuppelte Fahrzeuge bei Triebzügen wie dem ICE oder bei Straßenbahnen zwischen Triebwagen und unmotorisiertem Beiwagen. Bei Straßenbahnen werden ohnehin individuell für die Betreibergesellschaft und deren Netz gefertigte Fahrzeuge eingesetzt, so dass hier die Kurzkupplung den Regelfall darstellt.

Personentriebzüge sind oft mit Scharfenbergkupplungen ausgerüstet, die neben der mechanischen Kupplung auch andere betriebliche Funktionen aufweist. Man spart sich so Bremsschläuche und die elektrische Kupplung mittels eigener Kabel, die extra angeschlossen werden müssten, sowie Puffer. Sie ist deshalb heute Standard an den Enden von Hochgeschwindigkeitszügen für Mehrfachtraktionen.

Das aufwändigste Beispiel einer Kurzkupplung ist das Jakobs-Drehgestell. Hierbei stützen sich zwei Wagenrahmen auf ein gemeinsames Drehgestell. Auch die Autotransportwagen Laaeks, die jeweils paarweise kurzgekuppelt werden, um eine möglichst lange ununterbrochene Ladefläche für PKW bei gleichzeitiger guter Kurvengängigkeit zu erhalten, besitzen ein gemeinsames Drehgestell. Andere Autotransportwagen besitzen keine gemeinsamen Achsen, werden aber ebenfalls paarweise kurzgekuppelt. Bei diesen Wagen befinden sich nur an den beiden Enden des Paares jeweils reguläre Puffer und Schraubenkupplungen, so dass die Paare in regulären Zügen mitlaufen können. In der Mitte hingegen fallen die Puffer und die Ladebordwand weg, womit man erreicht, dass die gesamte Garnitur durchfahren werden kann. Das spart auch Beladevorrichtungen wie die absenkbare Rampe.

Auch andere Güterwagen werden häufig paarweise mit Stangenkupplungen kurzgekuppelt. Besonders für den Containertransport in Nordamerika werden sowohl Stangenkupplungen als auch Jakobs-Drehgestelle verwendet, um mehrteilige Einheiten zu bilden; dies reduziert die Anzahl der regulären Kupplungen in den sehr langen Zügen und damit das Entgleisungsrisiko beim Bremsen.

Eine weitere Bauform findet sich bei den Wagen der spanischen Talgo-Züge, bei denen jeder Mittelwagen eine über den Wagenkasten überstehende Achse an seinem Ende aufweist, auf der sich ein beweglicher Sattel zur Aufnahme des Wagenrahmens des jeweils nächsten Wagens befindet. Züge mit baugleichen Wagen fahren als DB City Night Line (frühere Zuggattung InterCityNight) auch in Deutschland. Diese Bauweise soll Gewicht und Platz sparen sowie bei Unfällen das Umstürzen und Ausscheren von Wagen verhindern.[1]

Einzelnachweise

  1. Talgo Group: Talgo Technology. Stand 30. November 2007

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