- LLP
-
Limited Liability Partnership (LLP) ist eine Rechtsform der Personengesellschaften nach englischem/amerikanischem Recht. Am ehesten ist diese Gesellschaftsform mit einer Kommanditgesellschaft ohne Komplementär (besser: Einheits-GmbH & Co. KG) zu beschreiben. Der Unterschied zur Limited Liability Company (LLC) besteht darin, dass die Gesellschafter die Geschäftsführung direkt ausüben können. Gleichermaßen wie bei einer Kapitalgesellschaft müssen sie jedoch nicht auf den umfassenden Haftungsschutz verzichten. Außerdem kann diese Rechtsform auch steuerlich wie eine Personengesellschaft ausgestaltet werden.
Häufig begegnet man dieser Gesellschaftsform im freiberuflichen Sektor wie beispielsweise bei Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Architekten (Sozietät, Partnerschaftsgesellschaft), insbesondere auch, weil in einigen US-Bundesstaaten, etwa New York[1] und Kalifornien[2], diese Gesellschaftsform nur bestimmten freien Berufen offen steht.
2005 wurde diese Gesellschaftsform auch in Japan und Singapur [3] eingeführt.
Siehe auch
- Gesellschaftsrecht der Vereinigten Staaten
- Private Company Limited by shares/guarantee (Ltd) / Public Limited Company (PLC)
- Limited Liability Company (LLC)
- Limited Partnership (LP)
Weblinks
- Empfehlung zur Zulassung ausländischer Rechtsanwaltsgesellschaften der Bundesrechtsanwaltskammer
- Offizieller Gesetzestext gemäß Novellierung durch LLPs Act 2000 in aktueller Fassung bei UK Statute Law Database
- Häufige Fragen zur LLP und deren Gründung beim britischen Handelsregister (companies house)
Einzelnachweise
- ↑ New York State - Division of Coperations Registrieren einer LLP (englisch)
- ↑ California - Secretary of State Häufige Fragen zur Limited Liability Partnership (englisch)
- ↑ Germany Trade and Invest: Singapur schafft neuen Gesellschaftstyp vom 23. Mai 2005
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
Wikimedia Foundation.