Landesamt für Denkmalpflege Sachsen

Landesamt für Denkmalpflege Sachsen

Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen in Dresden ist eine der beiden oberen Denkmalbehörden des Landes Sachsen. Zu den Aufgaben des Landesamtes gehören die Erforschung, der Schutz und Erhalt der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen. Das Landesamt für Denkmalpflege ist dem Sächsischen Staatsministerium des Innern unterstellt.

Das Landesamt ist, zusammen mit dem Oberlandesgericht Dresden und Teilen des Landtags, im Dresdner Ständehaus untergebracht. Die amtierende sächsische Landeskonservatorin ist Rosemarie Pohlack.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Grundlage

Der Freistaat Sachsen regelt im Sächsischen Denkmalschutzgesetz den Erhalt und die Pflege von kulturell schützenswerten Sachen. Oberste Denkmalschutzbehörde ist das Sächsische Staatsministerium des Innern. Neben dem Landesamt für Archäologie tritt das Landesamt für Denkmalpflege als Denkmalfachbehörde in Sachsen auf.[1]

Gliederung und Aufgaben

Das Landesamt besteht neben der Verwaltung aus den zwei Abteilungen

  • Gebietsdenkmalpflege
  • Wissenschaftliche Fachdienste

Die Abteilung „Gebietsdenkmalpflege“ führt Referate für alle drei sächsische Landesdirektionen. Gebietsdenkmalpflege dient der Umsetzung der gesetzlichen Ziele der Erhaltung und der Pflege von Kulturdenkmalen. Dafür tritt sie gegenüber den Denkmalbesitzern beratend und in Genehmigungsverfahren als Sachverständige auf. Für spezielle Themen, wie Städtebau, Technische Denkmale etc. besitzt die Abteilung landesweit eingesetzte Referenten.

Die Abteilung „Wissenschaftliche Fachdienste/Publikationen“ führt die Inventarisierung für das Landesamt durch. Inventarisierung meint die Aufnahme von Sachen, die als Denkmal erkannt wurden, in ein Verzeichnis[2]. Das Landesamt kann Gemeinden vorschlagen, durch kommunale Satzung Denkmalschutzgebiete auszuweisen. Zur Bibliothek, die durch die Abteilung geführt wird, gehören etwa 60.000 Bestandseinheiten. Das Referat „Restaurierung“ bietet fachliche Unterstützung bei der Restaurierung von beweglichem Kunstgut und Raumausstattung sowie baugebundener Kunst und bei der Steinkonservierung.

Sächsische Landeskonservatoren

*1952: Neuordnung des Denkmalschutzbetriebes, wobei die Stelle des Landeskonservators abgeschafft wurde.
Die Stelle des Leiters der Arbeitsstelle Dresden des Instituts für Denkmalpflege hatte von 1952 bis 1982 Hans Nadler inne, von 1982 bis 1993 folgte Gerhard Glaser.
*1993: Wiedereinrichtung der Stelle des Landeskonservators

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. § 3 a SächsDSchG
  2. Wie in § 10 SächsDSchG gefordert

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