- Landesbahn
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Der Begriff Landesbahn bezeichnet eine Eisenbahngesellschaft, die ganz oder teilweise im Eigentum oder unter der Betriebsführung eines deutschen oder österreichischen Bundeslandes steht. Der Begriff findet erst seit den 1920er-Jahren Verwendung, da die entsprechenden Verwaltungseinheiten zuvor noch als (Bundes-)Staaten bezeichnet wurden.
Geschichte
Die meisten Landesbahnen entstanden durch Ankauf oder Übernahme der Betriebsführung privater Eisenbahngesellschaften durch die jeweiligen Länder. Die Länder in der Sowjetischen Besatzungszone, der späteren Deutschen Demokratischen Republik, kamen allerdings durch Enteignung in den Besitz der entsprechenden Eisenbahnen.
Landesbahnen in der Sowjetischen Besatzungszone und der Deutschen Demokratischen Republik
Auf Grund umfangreicher Enteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone gelangten 1946 nahezu alle nicht-staatlichen Eisenbahnen in das Eigentum der jeweiligen Länder.
Von den Enteignungen verschont blieben lediglich:
- nur internen Verkehr betreibende Werksbahnen
- die Berliner U-Bahn als kommunaler Eigenbetrieb
- die Straßenbahn-ähnlich betriebene Strausberger Eisenbahn, da sie sich überwiegend im kommunalen Eigentum befand
- die Niederbarnimer Eisenbahn
- die Stadteisenbahnen von Forst und Spremberg, die Straßenbahn-ähnlichen Güterverkehr betrieben
1950 gingen alle Landesbahnen in der Deutschen Demokratischen Republik in das Eigentum der Deutschen Reichsbahn über.
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