- Leipziger Kommentar
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Der Leipziger Kommentar ist ein Gesetzeskommentar zum deutschen Strafgesetzbuch (StGB vom 15. Mai 1871) und dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) und wird beim Berliner Verlag Walter de Gruyter verlegt.
Inhaltsverzeichnis
Erstausgabe
Initiiert wurde der Kommentar im Mai 1916 als einbändiges Werk durch die damals in Leipzig ansässigen, am Reichsgericht tätigen Juristen Prof. Dr. Dr. Ludwig Ebermayer (Reichsgerichtsrat, Oberreichsanwalt und Honorarprofessor an der Universität Leipzig), Dr. Adolf Lobe (Senatspräsident am Reichsgericht) und Dr. Werner Rosenberg (Reichsgerichtsrat). Bedingt durch den Ort der Ersterscheinung entstand der Name „Leipziger Kommentar“, obwohl der ursprüngliche Titel "Reichs-Strafgesetzbuch: mit besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts" war. Durch die Kriegswirren des Ersten Weltkrieges und dem daraus resultierenden Mangel an Materialien wurde die erste Auflage erst im Dezember 1919 ausgeliefert.
Aktuell
Tiefe und Ausführlichkeit der Darstellung des in den vergangenen Jahrzehnten zum mehrbändigen Großkommentar angewachsenen Werkes bringen es mittlerweile mit sich, dass eine Auflage mehrere Jahre bis zu ihrer Fertigstellung braucht. So wurde die 11. Auflage 1992 begonnen und konnte erst 2006 abgeschlossen werden. Sie umfasst 9 Bände mit insgesamt über 11.000 Seiten. Von der im gleichen Jahr begonnenen und auf insgesamt 15 Bände angelegten 12. Auflage sind bereits elf Bände erschienen.
Bedeutung
Der Kommentar wird als der traditionelle Großkommentar zum Strafgesetzbuch mit der umfassendsten und vollständigsten Darstellung des geltenden Strafrechts angesehen. Dank seiner Ausführlichkeit und Fundiertheit genießt der Kommentar einen hervorragenden Ruf in der Fachwelt und gilt neben dem Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch (Verlag C. H. Beck) und dem Systematischen Kommentar (Luchterhand Fachverlag) als der größte Kommentar zum deutschen (materiellen) Strafrecht.
Weblinks
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