- Leistungssportbeschluss
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Der Leistungssportbeschluss ist ein Beschluss des SED-Politbüros vom 8. April 1969, bestimmte Sportarten - besonders die olympischen Sportarten - besonders zu fördern. Der Beschluss wurde besonders im Hinblick auf die Olympische Spiele 1972 gefasst mit dem Ziel, dort erfolgreicher abzuschneiden als die BRD.
Als förderungswürdig eingestuft wurden
- die Sportarten für die Olympische Sommerspiele 1972
- Boxen, Fechten, Fußball, Gewichtheben, Hallenhandball (Männer), Judo, Kanurennsport, Leichtathletik, Pferdesport (Dressur und Military), Radsport, Ringen, Rudern, Schießen, Schwimmen, Wasserspringen, Segeln, Turnen und Volleyball.
- die Sportarten für die Olympische Winterspiele 1972
Alle anderen Sportarten mussten eine Reduzierung oder gar eine Einstellung der Förderung hinnehmen.
Literatur
- Anja Grießer: Der Einfluß des DTSB-Leistungsbeschlusses von 1969 auf das Sportartenspektrum im DDR-Fernsehen, Magisterarbeit 2002 [1]
- http://www.uni-leipzig.de/~jfriedri/SeminarDDR-Sportfernsehen/images/Referate/Sport&Medien%20-%20Referat%20Leistungssportbeschl..doc
Kategorien:- Sport (DDR)
- Leistungssport
- die Sportarten für die Olympische Sommerspiele 1972
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