- Leiter der Feuerwehr
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Der Leiter der Feuerwehr (oder auch Wehrleiter) ist in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine Feuerwehr-Führungskraft, die eine Feuerwehr auf Verwaltungsebene führt.
Die Organisationsebene der Feuerwehr unterscheidet sich dabei in den Bundesländern gemäß der jeweiligen Landesgesetzgebung.
Inhaltsverzeichnis
Nordrhein-Westfalen
In der Laufbahnverordnung ist festgelegt, welche Voraussetzungen für die Ernennung vorliegen und welche Befugnisse der Leiter der Feuerwehr innehat.
- Einstellung, Beförderung und Entlassung von Feuerwehrleuten
- Disziplinarvorgesetzter aller Feuerwehrleute innerhalb der Gesamtgemeinde
- Ernennung von Fachberatern
Als Dienstgrad zu der Funktion Leiter der Feuerwehr ist der Stadtbrandinspektor oder Gemeindebrandinspektor vorgesehen.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz wird der Wehrleiter vom Bürgermeister der (Verbands-)Gemeinde entweder als hauptamtliche oder bei Freiwilligen Feuerwehren als ehrenamtliche Führungskraft für die Dauer von zehn Jahren bestellt. Dabei wird er zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt. Der Wehrleiter ist für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr verantwortlich. Er hat den Bürgermeister in allen Fragen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu beraten. In kreisfreien Städten führt er die Bezeichnung Stadtfeuerwehrinspekteur.[1]
Der Begriff des Wehrleiters wird innerhalb der Bevölkerung gerne mit dem Wehrführer verwechselt.
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorien:- Organisationsform in der Feuerwehr
- Berufliche Funktion des Öffentlichen Dienstes
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