- Dienstgrade der Feuerwehr in Mecklenburg-Vorpommern
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Freiwillige Feuerwehr
Die Freiwilligen und Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern vergeben die folgenden Dienstgrade:
lfd.Nr. Dienstgrad Abzeichen Funktion Mindestausbildung 1. Feuerwehrmannanwärter/-in Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr oder Werkfeuerwehr 2. Feuerwehrmann/-frau Truppmann Truppmann Teil I 3. Oberfeuerwehrmann/-frau Truppmann Truppmann Teil II + einen Fachlehrgang 4. Hauptfeuerwehrmann/-frau - a) Truppführer
- b) Gerätewart in Feuerwehren mit Grundausstattung
- c) stellv. Gruppenführer einer Feuerwehr mit Grundausstattung
- d) stellv. Jugendfeuerwehrwart
- a) Truppführer
- b) Maschinist, Gerätewart
- c) Gruppenführer
- d) Truppführer, Jugendwart (Jugendleitercard)
5. Löschmeister/in - a) Gruppenführer einer Feuerwehr mit Grundausstattung
- b) Gerätewart einer Stütz- oder Schwerpunktfeuerwehr
- c) stellv. Gruppenführer einer Stütz- oder Schwerpunktfeuerwehr
- d) Jugendfeuerwehrwart
- e) stellv. Amts- oder Stadtjugendfeuerwehrwart
- a) Gruppenführer
- b) Maschinist, Gerätewart
- c) Gruppenführer
- d) Truppführer, Jugendwart (Jugendleitercard)
- e) Gruppenführer, Jugendwart (Jugendleitercard)
6. Oberlöschmeister/in - a) Gruppenführer einer Stütz- oder Schwerpunktfeuerwehr
- b) stellv. Zugführer einer Stütz- oder Schwerpunktfeuerwehr
- c) Amts- oder Stadtjugendfeuerwehrwart
- d) stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart
- a) Gruppenführer
- b) Gruppenführer und Zugführer
- c) Gruppenführer, Jugendwart (Jugendleitercard)
- d) Gruppenführer, Jugendwart (Jugendleitercard)
7. Hauptlöschmeister/in - a) Zugführer einer Stütz- oder Schwerpunktfeuerwehr
- b) Kreisausbilder Truppmann/Truppführer
- c) Kreisausbilder "Fachrichtung"
- d) Kreisjugendfeuerwehrwart
- e) stellv. Gemeinde- oder Ortswehrführer einer Feuerwehr mit Grundausstattung
- a) Gruppenführer und Zugführer
- b) Gruppenführer und Kreisausbilder Truppmann/Truppführer
- c) Gruppenführer und Fachlehrgang und Kreisausbilder der Fachrichtung
- d) Gruppenführer, Jugendwart (Jugendleitercard)
- e) Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr
8. Brandmeister/in - a) Gemeinde- oder Ortswehrführer einer Feuerwehr mit Grundausstattung
- b) stellv. Gemeinde- oder Ortswehrführer einer Stützpunktfeuerwehr
- c) stellv. Landesjugendfeuerwehrwart
- d) stellv. Gemeindewehrführer einer Gemeindefeuerwehr mit Ortsfeuerwehren, die als Feuerwehren mit Grundausstattung eingeordnet sind
- a) Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr
- b) Gruppenführer und Zugführer und Leiter einer Feuerwehr
- c) Gruppenführer, Jugendwart (Jugendleitercard)
- d) Gruppenführer und Zugführer und Leiter einer Feuerwehr
9. Oberbrandmeister/in - a) Gemeinde- oder Ortswehrführer einer Stützpunktfeuerwehr
- b) Gemeindewehrführer einer Gemeindefeuerwehr mit Ortsfeuerwehren, die als Feuerwehren mit Grundausstattung eingeordnet sind
- c) stellv. Gemeindewehrführer einer Gemeindefeuerwehr mit Ortfeuerwehren, von denen mindestens eine als Stütz- oder Schwerpunktfeuerwehr eingeordnet ist
- d) stellv. Gemeinde- oder Ortswehrführer einer Schwerpunktfeuerwehr
- e) Landesjugendfeuerwehrwart
- a) Gruppenführer und Zugführer und Leiter einer Feuerwehr
- b) Gruppenführer und Zugführer und Leiter einer Feuerwehr
- c) Gruppenführer und Zugführer und Führer von Verbänden und Leiter einer Feuerwehr
- d) Gruppenführer und Zugführer und Führer von Verbänden und Leiter einer Feuerwehr
- e) Gruppenführer, Jugendwart (Jugendleitercard)
10. Hauptbrandmeister/in - a) Gemeindewehrführer einer Gemeindefeuerwehr mit Ortfeuerwehren, von denen mindestens eine als Stütz- oder Schwerpunktfeuerwehr eingeordnet ist
- b) Gemeinde- oder Ortswehrführer einer Schwerpunktfeuerwehr
- c) stellv. Amtswehrführer
- a-c) Gruppenführer und Zugführer und Führer von Verbänden und Leiter einer Feuerwehr
11. - Amtsbrandmeister/in
- 2. Stadtbrandmeister/in
- Amtswehrführer
- stellv. Stadtwehrführer
Gruppenführer und Zugführer und Führer von Verbänden und Leiter einer Feuerwehr
12. - 1. Stadtbrandmeister/in
- 2. Kreisbrandmeister/in
- Stadtwehrführer
- stellv. Kreiswehrführer
Gruppenführer und Zugführer und Führer von Verbänden und Leiter einer Feuerwehr
13. - 1. Kreisbrandmeister/in
- stellv. Landesbrandmeister/in
- Kreiswehrführer
- stellv. des Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Gruppenführer und Zugführer und Führer von Verbänden und Leiter einer Feuerwehr
- gem. Satzung des Landesfeuewehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.
14. - Landesbrandmeister/in
- Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- gem. Satzung des Landesfeuewehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Darüber hinaus können Lehrgangsabzeichen auf dem linken Arm der Dienstuniform getragen werden. Dies ist ausschließlich nur dann möglich, wenn der jeweilige Lehrgang erfolgreich abgeschlossen wurde. Dazu gehören:
Führungslehrgänge:
- Truppführer
- Gruppenführer
- Zugführer
- Führer von Verbänden
Fachlehrgänge:- Atemschutzgeräteträger
- Sprechfunker
- Maschinist
- Sanitäter
- ABC-Dienst
- mehrere Fachausbildungen (falls vorhanden)
Einzelnachweise
Laufbahn-,Dienstgrad- und Ausbildungsverordung der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern
Laufbahn-,Dienstgrad- und Ausbildungsverordung der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern-ANLAGEN
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