- Leitplanken
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Eine Schutzplanke (umgangssprachlich und fachsprachlich veraltet auch Leitplanke) ist eine passive Schutzeinrichtung aus Metall (meist Stahl, teilweise auch Aluminium) in verschiedenen Konstruktionsformen. Sie wird hauptsächlich zum Schutz von Einrichtungen neben der Fahrbahn vor abkommenden Fahrzeugen bzw. zum Schutz der Insassen von Fahrzeugen beim Abkommen von der Fahrbahn eingesetzt.
Schutzplanken tragen damit zur Verhinderung von schweren Unfällen bei. Falls beispielsweise ein Fahrer einschläft, trifft sein Fahrzeug erst auf die Schutzplanke, wodurch verhindert wird, dass er auf ein anderes (hinter der Schutzplanke vorhandenes) Hindernis gerät oder trifft.
Meistens werden Schutzplanken aus Stahl hergestellt. In Österreich wurde lange Zeit Aluminium für Schutzplanken verwendet; in der Zwischenzeit verwendet man auch hier Stahl für Schutzplanken. Der Grund, weshalb Aluminium in Österreich für Schutzplanken verwendet wurde, liegt darin, dass der österreichische Staat ein Aluminiumwerk in Ranshofen betrieb, das die Alu-Schutzplanken „kostengünstiger“ herstellen konnte. Stahl ist im Vergleich zu Aluminium für Schutzplanken aber deutlich besser geeignet, weil es stärkere Kräfte aushält und somit formstabiler ist. Die Stabilität wird durch das besondere Profil der Schutzplanke (Profil A [Armco]; Profil B [Bethlehem]) und Sonderformen (Safety-Rail oder Super-Rail) noch erhöht. Schutzplanken werden üblicherweise feuerverzinkt, um sie vor Korrosion zu schützen.
In Deutschland wird der Einsatz und die Art der Schutzplanke durch die RPS, die Richtlinie für passive Schutzeinrichtungen bzw. durch die RAL-RG 620 (Fahrzeugrückhaltesysteme an Straßen) geregelt. In der TL-SP (Technische Lieferbedingung für Stahlschutzplanken) und RAL-RG 620 (Güte und Prüfbestimmungen für Fahrzeugrückhaltesysteme an Straßen aus Stahl - Stahlschutzplankensysteme) enthalten die Anforderungen an die Konstruktionsteile. Vor der Zulassung eines Systems hat dieses die Prüfungen nach EN 1317-1 bis 1317-4 zu durchlaufen und zu bestehen. Entsprechend den bestandenen Versuchanordnungen und Prüfungen erfolgt eine Einstufung in Aufhalteklassen. Die drei wichtigsten Kriterien:
- Aufhaltestufe
- Wirkungsbereich und
- Anprallheftigkeit.
Die Aufhaltestufen gehen von leichten, transportablen Systemen, die im Baustellenbereich als Trenn-, oder Schutzsystem eingesetzt werden, bis zu Aufhalteklassen, die selbst einen 38 Tonner Zug aufhalten müssen. Die Anprallheftigkeitsstufe dient in erster Linie als Vergleichswert für kleinere Fahrzeuge, die in 90 % aller Fälle in Unfälle verwickelt sind. Hierbei kommt es darauf an, durch den Wert der Anprallheftigkeit zu erkennen, inwiefern Insassen von kleinen Pkws oder Pkws allgemein durch einen Anprall an eine passive Schutzeinrichtung gefährdet sind. Gute Werte der Anprallheftigkeit können (müssen aber nicht unbedingt) einer hohen Aufhaltestufe entgegen stehen.
Die Verwendung von Schutzplanken in ihrer jetzigen Form wird insbesondere von Motorradfahrern kritisch gesehen. Selbst bei Stürzen mit niedriger Geschwindigkeit kann es zum Durchrutschen unter der Planke und durch Hängenbleiben an den Verstrebepfosten zu schwersten Verletzungen kommen. Typisch sind hierbei Amputationsverletzungen, in schlimmsten Fällen bis hin zur Enthauptung. Derartige Verletzungen sind auch beim Durchrutschen niedriger Sportwagen möglich, wobei der Aufprall auf die Leitplanke insbesondere bei Cabrios schon bei niedrigen Geschwindigkeiten sehr viel höhere Personenschäden nach sich zieht als wenn gar keine Planke vorhanden wäre. Verbesserungen können recht einfach durch Anbringen eines Unterfahrschutzes erfolgen, was in Deutschland jedoch nicht flächendeckend umgesetzt wird. Dieser Schutz würde entweder mit einer zweiten, parallel niedriger angebrachten Planke (Pendelplanke) oder speziell für Motorradfahrer durch preiswerte dicke Schaumstoff-Umhüllungen (Crash-Absorber) der Pfosten erzielt. Dies versucht der Verein MEHRSi durch die Zusammenarbeit mit Sponsoren und den zuständigen Ämtern zu erreichen.
Höhere Sicherheit auch für diese Verkehrsteilnehmer zu erreichen ist Bestandteil der aktuellen Unfallforschung und eine Verpflichtung bei Straßenbauämtern.
Siehe auch
- Themenliste Straßenverkehr, Betonschutzwand
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