Anselm Maria Fugger von Babenhausen

Anselm Maria Fugger von Babenhausen

Anselm Maria Fürst Fugger von Babenhausen (* 1. Juli 1766; † 20. November 1821 in Babenhausen) war zuerst regierender Graf und später Reichsfürst des Fürstentums Babenhausen im heutigen Landkreis Unterallgäu.

Inhaltsverzeichnis

Die frühen Jahre

Anselm Maria Fugger wurde 1766 als ältester Sohn des Grafen Anselm Viktorian Fugger und seiner Ehefrau Maria Walburga, einer geborenen Gräfin Waldburg-Wolfegg-Wolfegg geboren. Somit stammte er väterlich von Anton Fugger und dessen Sohn Jakob (1542–1598) ab[1]. Nach einer Ausbildung durch einen Hofmeister, Kavaliersreisen und einem Studium in Mainz befasste sich Fugger ab 1785 mit seinen zukünftigen Aufgaben als Landesherr in Babenhausen. 1793 heiratete er Maria Antonia Gräfin Waldburg-Zeil-Wurzach. Nach dem Tode seines Vaters 1793 übernahm er die Regierungsgeschäfte. Die Fugger besaßen seit 1583 die erbliche Reichs- und Kreisstandschaft im Schwäbischen Kreis und gehörten dem Schwäbischen Reichsgrafenkollegium an. Ab 1796 wurde Fuggers Handeln von der beginnenden Napoleonischen Zeit beeinflusst, da es zu einem starken österreichischen Machtverfall in Schwaben kam. Französische Heere begannen Schwaben zu verwüsten. 1800 wurde Babenhausen zum ersten Mal von französischen Truppen besetzt. Nach dem Frieden von Lunéville 1801 und dem sich anschließenden Reichsdeputationshauptschluss von 1803 bestand Fuggers Bemühen darin, durch möglichst viele Aktivitäten die Zukunft seines nunmehrigen Fürstentums zu sichern. Durch Aktivitäten im Schwäbischen Kreis und im schwäbischen Reichsgrafenkollegium versuchte er dies mit Gleichgesinnten. Im 3. Koalitionskrieg im Herbst 1805 versuchte er vergeblich mit seinen Kollegen, die Unabhängigkeit zu bewahren und die Kriegslasten zu verringern.

Anselm Marias Erhebung in den Reichsfürstenstand 1803

Um 1800 bestand im Reichsfürstenrat ein Ungleichgewicht zugunsten der evangelischen Reichsfürsten. Der kaiserliche Hof hatte das Bestreben, dies zu ändern. So ließ er ausstreuen, dass er unter Umständen katholische Reichsstände in den Reichsfürstenstand erheben könnte. Natürlich sollte diese Erhöhung nicht kostenlos erfolgen. Bei den desolaten finanziellen Verhältnissen Anselm Marias war die geforderte Summe von 20000 Gulden horrend. Anselm Maria war es dennoch wichtig, die Chance beim Schopf ergreifen. Bei Wolfgang Zorn heißt es, er sei in Anbetracht seiner und seiner Familie Verdienste für Kaiser und Reich am 1. August 1803 in den Reichsfürstenstand erhoben worden. Aus seinen Herrschaften Babenhausen, Boos und Kettershausen wurde das Fürstentum Babenhausen gebildet. Geplant war, dass mit dieser Erhöhung auch ein Sitz mit Virilstimme im Reichsfürstenrat verbunden war. Dies kam aber wegen der Entwicklung der nächsten Jahre nicht mehr zur Ausführung.

Mit dem Abschluss der Rheinischen Bundesakte vom 12. Juli 1806 und dem damit verbundenen Ende des Reiches war das Ende der kleineren Reichsstände und damit auch des Fürstentum Babenhausen besiegelt. Am 15. September 1806 nahm das Königreich Bayern das Fürstentum Babenhausen formell in Besitz.

In den Jahren 1806 und 1807 versuchte Anselm Maria das Los seines Fürstentums und seiner Herrschaften unter der bayerischen Krone zu verbessern. Ihm wurden nur die gleichen Rechte wie den übrigen von Bayern besetzten vormals kleineren weltlichen Reichsständen, den Mediatisierten, zu gestanden. 1808 erhielt er als Thronlehen das Hofamt eines bayerischen Kronoberstkämmerers. 1807 bewarb er sich um das Amt des bayerischen Generallandeskommissars in Ulm.

Die Materialien zu Germaniens Wiedergeburt und die Folgen

Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für den Wiener Kongress sah er wieder seine Chance gekommen. Am 5. Juni 1814 schickte Fugger Kaiser Franz I. von Österreich eine von ihm anonym verfasste Denkschrift unter dem Namen „Materialien zu Germaniens Wiedergeburt als Beytrag zu den Beherzigungen des Wiener Kongresses von einem deutschen Fürsten entworfen.“ Diese Denkschrift ist ein Bekenntnis Fuggers zu den alten Reichsinstitutionen und zugleich der Versuch aus seiner Sicht eine Reform der Institutionen zu realisieren. Sie beinhaltet keinerlei Gedanken von Volksrepräsentation oder Ähnlichem. Dennoch scheinen sich Gedanken der Aufklärung eingeschlichen zu haben. Was Anselm Maria konkret veranlasst haben könnte, solch eine Schrift zu verfassen und welche Einflüsse hier eine Rolle gespielt haben, bleibt der zukünftigen Forschung vorbehalten.

Nachdem die Autorenschaft bekannt wurde, fiel Fugger in die Ungnade Bayerns. Er verlor sein mittlerweile erworbenes bayerisches Kreiskommando im Illerkreis. Außerdem erhielt er ein Verbot, bei Hofe in München zu erscheinen. Dieser Zustand hat sich bis zu seinem Tod nicht grundlegend geändert.

Standesherr

Bei den württembergischen Ständeversammlungen in den Jahren 1815 bis 1817 war Anselm Maria virilstimmberechtigtes Mitglied. Zu den Sitzungen in Stuttgart kam er jedoch nicht persönlich, sondern ließ sich durch den Grafen Richard von Schaesberg-Thannheim vertreten.

1821 verstarb er an den Folgen eines Schlaganfalls. Er wurde seinem Rang gemäß in der fuggerschen Familiengruft in der Schlosskirche in Babenhausen beigesetzt.

Siehe auch

Literatur

  • Zorn, Wolfgang: Fürst Anselm Maria Fugger zu Babenhausen, In: Lebensbilder aus dem bayerischen Schwaben 2 (1953) S. 329–348; siehe auch Kurzfassung in NDB 5, München 1961 S. 723.
  • Fugger-Babenhausen, Markus Graf: Katalogtext zu Anselm Maria, In: Jahn, Wolfgang, Hamm, Margot u. Brockhoff, Evamarie (Hg.): Adel in Bayern. Ritter, Grafen Industriebarone; München 2008 S.231ff. ISBN 978-3-937974-19-4.
  • Fugger von Glött, Ulrich Graf: Die Fugger und das Ende des Alten Reiches. Anselm Maria Fürst Fugger von Babenhausen und die Mediatisierung. In: Burkhardt Johannes (Hg): Die Fugger und das Reich, Augsburg 2008 S.312–321. ISBN 978-3-89639-681-5.
  • Frank Raberg: Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsabgeordneten 1815–1933. Kohlhammer, Stuttgart 2001, ISBN 3-17-016604-2, S. 232. 

Belege

  1. Zeittafel von Boos. Abgerufen am 18.01.10.

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