- Lippische Punktationen
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Die Lippischen Punktationen vom 5. Dezember 1946 sind eine Vereinbarung der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und des Landes Lippe, welche die Bedingungen des Beitritts des Landes Lippe zu Nordrhein-Westfalen festlegte.
Nach dem Zweiten Weltkrieg führten die britischen Besatzungsbehörden eine territoriale Neugliederung ihrer Zone durch. Im Norden entstand aus den Ländern Braunschweig, Hannover (kurz zuvor erst aus der preußischen Provinz Hannover entstanden), Oldenburg und Schaumburg-Lippe das neue Land Niedersachsen. Im Westen wurden der Nordteil der preußischen Rheinprovinz mit der preußischen Provinz Westfalen zum Land Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossen. Übrig blieb das Land Lippe, das die Wahl hatte, welchem der beiden Länder es sich anschließen sollte.
Der sozialdemokratische Ministerpräsident Heinrich Drake verhandelte mit beiden Landesregierungen, um möglichst viel Eigenständigkeit für Lippe zu bewahren. Die Bereitschaft von Niedersachsen, den Wünschen Lippes entgegenzukommen, war begrenzt, da auch die anderen ehemals selbstständigen Gebiete möglicherweise Ansprüche hätten ableiten können.
Deutlich weiter gingen die Zugeständnisse von Nordrhein-Westfalen. Daher schloss sich Lippe diesem Land an. Die Bedingungen dieses Anschlusses und die Sonderrechte von Lippe wurden in den Lippischen Punktationen festgelegt. Diese bestimmten, dass das ehemalige Landesvermögen nicht an das Land Nordrhein-Westfalen fiel, sondern von einer eigenen Institution, dem 1949 gegründeten Landesverband Lippe, verwaltet werden sollte. Dazu gehörten neben den ehemaligen Besitzungen der lippischen Fürstenfamilie weitere Einrichtungen des Landes Lippe, wie das Landestheater, die Landesbibliothek oder die Staatsbäder in Bad Salzuflen und Bad Meinberg. Außerdem wurde festgelegt, dass die ehemalige Landeshauptstadt Detmold Sitz eines Regierungspräsidenten werden sollte. In diesem Zusammenhang wurde der Regierungsbezirk Minden aufgelöst und ein neuer Regierungsbezirk Detmold gegründet. In der Schulfrage wurde festgelegt, dass Lippe statt der Bekenntnisschule die Gemeinschaftsschule behalten sollte.
Diese Vereinbarungen zwischen Drake und dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Rudolf Amelunxen wurden vom lippischen Landtag und dem Kabinett in Düsseldorf als Lippische Punktationen Anfang Dezember 1946 bestätigt. Im Gesetz über die Vereinigung des Landes Lippe mit dem Land Nordrhein-Westfalen wurde auf die Punktationen Bezug genommen. [1]
Im Dezember 2009 wurde von Ministerpräsident Jürgen Rüttgers die Gültigkeit der Lippischen Punktation bekräftigt.[2] Die rechtliche Bedeutung der Punktationen könnte im Hinblick auf die Neugliederung der Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen bedeutend sein.
Literatur
- Friedel Heuwinkel: Vom Fürstentum zum Landesteil. 60 Jahre Lippe in NRW. In: Landkreistag Nordrhein-Westfalen Eildienst 5/2007 S.179-182
- Walter Först: Kleine Geschichte Nordrhein-Westfalens. Düsseldorf, 1986 S.37f.
Weblinks
- "Lippische Punktation", 17. Januar 1947
- Rechtsgutachten im Auftrag des lippischen Landesverbandes zur staatsrechtlichen Verpflichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Land Lippe (PDF-Datei; 112 kB)
- Parlamentarischer Beratungs- und Gutachterdienst des Landtages NRW: Untersuchung zu den Richtlinien für die Aufnahme des Landes Lippe in das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen (Punktationen) (PDF-Datei; 142 kB)
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz über die Vereinigung des Landes Lippe mit dem Land Nordrhein-Westfalen. In: Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen. Jg. 1949, Seite 267([1])
- ↑ Artikel in der Lippischen Landes-Zeitung vom 21. Dezember 2009: Rüttgers lobt Lippe und den Landesverband - Ministerpräsident erneuert bei Besuch in Detmold Gültigkeit der Vereinbarungen zwischen NRW und Lippe Zitat Jürgen Rüttgers: "Diese Punktationen gelten auch in Zukunft" [2]
51.9366458.873327Koordinaten: 51° 56′ 12″ N, 8° 52′ 24″ OKategorien:- Geschichte Nordrhein-Westfalens
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