Landtag Lippe

Landtag Lippe
Landtag des Freistaates Lippe
Landesflagge Landeswappen
Flagge Landeswappen
Basisdaten
Sitz: Detmold
Wahlsystem: Verhältniswahl[1]
Anzahl der Stimmen: 1
Anzahl der Wahlkreise: 1
Sitze 21 [2]
Wahlberechtigte: 86.849 (1919)[3]
Legislaturperiode: 4 Jahre[4]
Erste Sitzung: 20. Februar 1919[5]

Der Landtag des Landes Lippe war die Volksvertretung des Fürstentums und Freistaates Lippe. Er hatte ständische Vorläufer in der frühen Neuzeit. Nach dem vergeblichen Ansatz 1819 hielt die Verfassung von 1836 weitgehend an der ständischen Struktur fest. Nach dem Erlass einer kurzen liberalen Verfassung während der Revolution von 1848/49 wurde danach der alte Zustand wieder hergestellt, ehe 1876 das Dreiklassenwahlrecht eingeführt wurde. Zur Zeit des Freistaates Lippe existierte nach der Revolution von 1918 ein demokratisch auf Basis eines allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrechts gewähltes Landesparlament. Nach dem Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft wurde der Landtag im Oktober 1933 aufgelöst und nicht mehr neu gebildet. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges haben die britischen Besatzungsbehörden 1946 einen ernannten Landtag eingesetzt, der bis zum Aufgehen des Landes Lippe im Land Nordrhein-Westfalen 1947 tagte.

Inhaltsverzeichnis

Landstände in der Frühen Neuzeit

Erste Ansätze der landständischen Verfassung gehen auf die Zeit von Simon III. im Jahr 1368 zurück. Ausgebildet wurde diese aber erst im 16. Jahrhundert.

Die lippischen Landstände der frühen Neuzeit setzten sich aus der Kurie der Ritterschaft und der Kurie der Städte zusammen. Es gab 28 landtagsfähige Rittergüter und sechs Städte.

Diese wurde von den Grafen jährlich zu den Landtagen einberufen. Die Einberufung wurde dabei auch den Oberhäuptern der Nebenlinien angezeigt. Mit diesen wurden auch über die Beratungsgegenstände und den Gutachten der Stände beraten.

Das zentrale Element war die Bewilligung der Steuern. Daneben konnten auch allgemeine Landesangelegenheiten beraten werden. Darüber hinaus waren die Stände am Rechtswesen beteiligt. Strittig war welche Rechte die Stände bei der allgemeinen Gesetzgebung hatte. Während die Stände selbst eine Mitbestimmung beanspruchten, wurden ihnen von den Landesherren nur eine beratende Stimme zugestanden.[6]

Jede Kurie wählte aus ihrer Mitte zwei Deputierte für die laufenden Geschäfte zwischen den Landtagen und für Entscheidungen in dringenden Fragen. Diese Deputierten wurden Landräte genannt.

Ein beiden Kurien verpflichteter Amtsträger war der Syndikus. Eine ständische Landkassenadministrationskommission war für die Verwaltung der Landeskasse zuständig.

Seitdem das Land dem Rheinbund beigetreten waren, wurden keine Sitzungen der Landstände mehr einberufen. Nach der Gründung des Deutschen Bundes verlangten die Landstände zunächst die Wiederherstellung der alten Rechte. Dazu richteten sie 1817 eine Beschwerde an die Bundesversammlung. Diese setzte 1818 eine Vermittlungskommission ein.[7]

Entwicklung im 19. Jahrhundert

Fürstin Pauline, die in Vertretung ihres Sohnes zwischen 1802 und 1820 die Regierungsgeschäfte führte, hat eine innere Reformpolitik verfolgt. Zu dieser gehörte die Bauernbefreiung von 1808 und nach Forderungen aus der Bevölkerung den Erlass einer landständischen Verfassung. Nach dieser wurden die alten Stände der Ritterschaft und der Städte durch einen Landtag aller Einwohner ersetzt. Die 1819 verkündete Verfassung scheiterte allerdings am Widerstand der bisherigen Stände aber auch der Reaktionspolitik im Deutschen Bund.

Daher kam es erst 1836 zur Einführung einer Verfassung und der Entstehung eines Landtages. Neben den Ständen der Städte und der Ritterschaft, traten nun auch Vertreter der erblichen Gutsbesitzer sofern diese nicht zur Ritterschaft gehörten. Die Ritterschaft wählte aus ihren Reihen fünf adelige und zwei bürgerliche Abgeordnete. Diese bildeten eine eigene Kurie. Die Bewohner der Städte und des platten Landes bestimmten durch Wahlmänner jeweils sieben Abgeordnete. Abgeordnete der Städte und des platten Landes bildeten zusammen eine Kurie. Damit bewegte sich die Verfassung im Rahmen der ständischen Tradition.

Im Zuge der Revolution von 1848/49 kam es einer Liberalisierung. Aber der vorrevolutionäre Zustand wurde 1853 durch Fürst Leopold III. wieder hergestellt. Erst 1867 erhielten die Landstände durch Gesetz das Mitwirkungsrecht an der Gesetzgebung. Im Jahr 1876 wurde das Dreiklassenwahlrecht eingeführt. Dieses galt bis zur Revolution von 1918.

Freistaat Lippe

Rechte

Nach der Verfassung des Freistaates Lippe von 1920 wurde der Landtag für vier Jahre gewählt und bestand aus 21 Abgeordneten. Das aktive Wahlrechte hatten alle Einwohner ab dem zwanzigsten Lebensjahr, das passive Wahlrecht alle Einwohner ab dem 25. Lebensjahr. Er beschloss die Gesetze und überwachte die Verwaltung. Die Abgeordneten hatten das Recht Untersuchungsausschüsse einzurichten, sofern dem mindestens ein Drittel der Landtagsabgeordneten zustimmten. Vorzeitig aufgelöst konnte der Landtag durch einen erfolgreichen Volksentscheid werden. Das Landespräsidium als Regierung des Freistaates war abhängig vom Vertrauen des Landtages. Mit der Mehrheit der Abgeordneten konnte dieser der Regierung das Vertrauen entziehen. Außerdem hatte er das Recht Mitglieder des Landespräsidiums vor dem Staatsgerichtshof des Deutschen Reiches anzuklagen. Mit der Mehrheit der Abgeordneten konnte der Landtag auch die Verfassung ändern.

Politische Entwicklung

Bei den ersten Wahlen zu einem neuem Landtag erreichte die MSPD am 26. Januar 1919 die absolute Mehrheit. Daraufhin wählte der Landtag Clemens Becker zum Ministerpräsidenten, der einer Koalition aus SPD und DDP vorstand. Im Dezember 1920 kam es zur Bildung einer neuen Regierung unter Heinrich Drake. Neben den bisherigen Partnern kam noch die DVP hinzu.

Sitze im Landtag von Lippe 1919-1933 [8]
Partei 1919 1921 1925 1929 1933 I
SPD 11 8 8 9 7
DNVP 5 5 6 3 1
DDP 4 2 1 1 -
DVP 1[9] 4 3 3 1
NSDAP - - - - 9
KPD - - 1 1 2
Landvolk - - - 2 -
HuG - - 1 1 -
Vrp - - - 1 -
CSVd - - - - 1
Gwb - 1 1 - -

Die Landtagswahlen vom 23. Januar 1921 führten zu massiven Verlusten der SPD (- 17,5%), während die DVP erheblich zulegen konnte (+ 11,9%). Gleichwohl wählte der Landtag erneut eine Koalition aus DDP, DVP und SPD unter Drake. Die DVP hat die Regierung jedoch bald verlassen, so dass sich Drake ab Juni des Jahres im Landtag nur noch auf SPD und DDP stützen konnte.

Bei den Landtagswahlen von 1925 kam er zu keiner wesentlichen Veränderung der Stimmenverhältnisse. Drake bildete zunächst eine SPD-Minderheitsregierung, die kurze Zeit später um kleinere Parteien erweitert wurde, ehe es 1926 erneut zu einer Koalition aus SPD, DDP und DVP kam.

Bei den Landtagswahlen von 1929 konnte die SPD Stimmenanteile (+4,6%) dazu gewinnen, während die DNVP insbesondere als Folge der Kandidatur des Landvolks die Hälfte der Sitze im Landtag einbüßte. Drake bildete eine Koalition aus SPD, DDP und einem kleinen weiteren Partner.

Die Rechtsparteien versuchten im Oktober des Jahres mit Hilfe eines Volksbegehrens erstmals vergeblich den Landtag aufzulösen. Im März 1931 kam es erneut zu einem Volksbegehren zur Landtagsauflösung, an dem sich auch die NSDAP beteiligte. Das Verfahren scheiterte an der Volksabstimmung.

Im Vorfeld der Landtagswahlen vom 15. Januar 1933 hat die NSDAP in massiver Weise Propaganda gemacht.[10] Sie kam auf einen Stimmenanteil von fast 40%. Obwohl die Partei damit hinter das Ergebnis der Reichstagswahlen vom Juli 1932 zurückfiel, stärkte es doch das politische Gewicht der NSDAP auf Reichsebene. Ministerpräsident einer NSDAP Regierung wurde Ernst Krappe.

Im Zuge der Gleichschaltung der Länder mit dem Reich wurde der Landtag auf Basis der Ergebnisse der Reichstagswahl vom März 1933 Anfang April 1933 neu gebildet. An der konstituierenden Sitzung konnte zum letzten Mal ein Abgeordneter der SPD teilnehmen. Im Juni wurde für das Land Lippe ein Ermächtigungsgesetz gebildet und der Landtag im Oktober aufgelöst.

Nachkriegszeit

Nach dem Zweiten Weltkrieg hat die britische Militärregierung Heinrich Drake als Landespräsident eingesetzt. Drake fungierte gleichzeitig als Landespräsident des Landes Schaumburg-Lippe. Im April 1945 wurde Lippe von der britischen Besatzungsmacht als erstes deutsches Land der Nachkriegszeit wieder errichtet. Ein 12-köpfiger, auf Landespräsident Heinrich Drakes Vorschlag durch die Briten ernannter Landesrat tagte vom 16. August 1945 bis April 1946 10-mal und hatte vor allem beratende Funktion. Wie in anderen Ländern auch kam es zur Bildung eines ernannten Landtages. Der ernannte lippische Landtag tagte elf Mal.[11] Ursprünglich war von den Briten die Bildung eines gemeinsamen lippisch-schaumburg-lippischen Landtages vorgesehen.[12] Der ernannte lippische Landtag konstituierte sich am 9. Mai 1946 und umfasste inklusive Drake 31 Mitglieder. Er erarbeitete 1946 eine Verfassungsentwurf für das Land Lippe, der der britischen Militärregierung vorgelegt wurde. Angesichts der bereits begonnenen Verhandlungen über eine Beitritt zu Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen und der damit in Aussicht stehenden Auflösung der Staatlichkeit Lippes, bestätigten die Briten den Entwurf nur vorläufig, d. h. nicht endgültig, so dass die neue Verfassung keine Wirksamkeit erlangen konnte. Kurze Zeit später beschloss die britische Regierung die Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zunächst noch ohne Lippe. Am 21. Januar 1947 hat sich Lippe dem Land Nordrhein-Westfalen angeschlossen, nachdem in den Lippischen Punktationen vom 5. Dezember 1946 Bedingungen und großzügige Sonderregelungen für die Lipper zum Beitritt festgelegt worden waren. Damit endete auch die Geschichte des Landtages. Die letzte feierliche Sitzung fand unter Beteiligung der britischen Vertreter am 21. Januar 1947 statt. Vier lippische Abgeordnete zogen als Vertreter Lippes in den Ernannten Landtag Nordrhein-Westfalens ein.[13][14]

Landtagsgebäude

Der Landtag tagte zuletzt im in der Regentschaft Leopolds IV. im Jahre 1911 fertiggestellten Landtagsgebäude in der Paulinenstraße bzw. am Kaiser-Wilhelm-Platz in Detmold. Im Gebäude war auch die Regierung Lippes und später auch zunächst die Regierung des Regierungsbezirks Detmold untergebracht und wurde deshalb auch Regierungsgebäude genannt. Im Gebäude ist heute das Amtsgericht Detmold untergebracht.[15] Das Gebäude ist ein palastartiger Werksteinbau in barockem Reformstil (Neubarock) mit Mansarddach und Segmentgiebeln auf den 3 Risaliten der Hauptfassade. Die Seitenfront zur Hermannstraße weist flache Eckrisaliten, Mittelrisalit mit Säulenportikus auf. Im mittleren Giebel ist bis heute das gekröntes Landeswappen angebracht.[16] Vor Errichtung des Prachtbaus an der Paulinenstraße tagte der Land in der Grabenstraße Nr. 12, einem Putzbau von um 1830, mit Pilastergliederung und eisernem Balkon. Es wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Sitz des Lippischen Landtages.[17][18]

Einzelnachweise

  1. Verfassung des Landes Lippe vom 21. Dezember 1920. Artikel 5.
  2. Verfassung des Landes Lippe vom 21. Dezember 1920. Artikel 7.
  3. Der Freistaat Lippe. Landtagswahl 1919.
  4. Verfassung des Landes Lippe vom 21. Dezember 1920. Artikel 7.
  5. Der Freistaat Lippe. Landtagswahl 1919.
  6. Carl von Rotteck, Carl Welcker (Hrsg.): Staatslexikon. Bd.9, Altona, 1840 S.742
  7. Karl Heinrich Ludwig Pölitz: Die europäischen Verfassungen seit dem Jahre 1789 bis auf die neuesten Zeit. Bd.1 Leipzig, 1832 S.1096, Heinrich Berghaus: Deutschland von hundert Jahren. Bd.1 Leipzig, 1859S.422
  8. Ergebnisübersicht
  9. trat unter Namen LWV an
  10. Hitlers Sieg in Lippe
  11. Hans Hüls: Wähler und Wahlverhalten im Land Lippe während der Weimarer Republik. Band 22 von Sonderveröffentlichungen des Naturwissenschaftlichen und Historischen Vereins für das Land Lippe, Naturwissenschaftlicher und Historischer Verein für das Land Lippe, 1974.
  12. Reinhart Strecke: Der Lippische Landtag: eine parlamentarische Tradition in Nordrhein-Westfalen. Ausstellung des Nordrhein-Westfälischen Staatsarchiv Detmold. In: Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv Detmold (Hrsg.): Veröffentlichungen der Staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen. Selbstverlag des Staatsarchiv, 1984.
  13. Protokoll der feierlichen Schlusssitzung des Lippischen Landtages vom 21. Januar 1947
  14. Die staatsrechtlichen Verpflichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber dem lippischen Lande
  15. Landesverband Westfalen-Lippe (Hrsg.): Kaiser-Wilhelm-Platz
  16. Amtsgericht Detmold: Chronik. Zur Geschichte des Amtsgerichts Detmold
  17. Stadt Detmold. Bildarchiv. Das alte Landtagsgebäude im Umbau 1976-1977 / Haus Grabenstr. 12.
  18. Stadt Detmold: Hornsche Straße

Siehe auch

Literatur

  • Walter Först: Kleine Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalens. Düsseldorf 1986.
  • Johannes Arndt: Der lippische Landtag. Politisch-soziale Praxis und symbolische Kultur im 18. Jahrhundert. In: Westfälisches Institut für Regionalgeschichte des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (Hrsg.): Westfälische Forschungen - Zeitschrift des Westfälischen Instituts für Regionalgeschichte des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. 53, 2003, S. 159–182.

Weblinks

51.9365938.873917

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