- Liste der Baudenkmäler in Paunzhausen
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In der Liste der Baudenkmäler in Paunzhausen sind die Baudenkmäler der oberbayerischen Gemeinde Paunzhausen aufgelistet. Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Inhaltsverzeichnis
Baudenkmäler nach Ortsteilen
Paunzhausen
- Kath. Pfarrkirche St. Stephanus, klassizistischer Bau, nach 1825; mit Ausstattung
- Fasanenweg 5, Bauernhaus, erdgeschossig mit Greddach, nach 1825
- Pfaffenhofener Straße 6, Bauernhaus, erdgeschossig mit Greddach, nach 1825
Johanneck
- Kath. Filialkirche Mariä Himmelfahrt, gotisch, 15. Jh., um 1713 barockisiert; mit Ausstattung; Friedhof mit Ummauerung
- Haus Nr. 2, Ehem. Pfarrhaus, Satteldachbau, mit Stuckdecken im Inneren, 1. Hälfte 18. Jh.
Walterskirchen
- Kath. Filialkirche Hl. Dreifaltigkeit, 14. Jh., Turm mit barocker Zwiebelhaube; mit Ausstattung
Wehrbach
- Hofkapelle, 19./20. Jh.; mit Ausstattung
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Auch wenn dieser täglich aktualisiert wird, wird er erst nach Beendigung der Nachqualifizierung (vorauss. Ende 2013) überall den aktuellen Stand widerspiegeln. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Es können Denkmäler fehlen oder Objekte eingetragen sein, die nicht mehr in der Denkmalliste enthalten sind.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste nur ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Literatur
- Wilhem Neu, Volker Liedke: Oberbayern. In: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Denkmäler in Bayern. Regierungsbezirke. Bd. I.2, R. Oldenbourg Verlag, München 1986, ISBN 3-486-52392-9.
Weblinks
BayernViewer-denkmal (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das BLfD, erfordert JavaScript und Java)
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