Marion Harsdorf-Gebhardt

Marion Harsdorf-Gebhardt

Marion Harsdorf-Gebhardt (* 18. Februar 1964 in Bonn) ist eine deutsche Juristin und Richterin am Bundesgerichtshof.

Harsdorf-Gebhardt trat nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung 1993 in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Dort war sie zunächst beim Landgericht Koblenz und bei den Amtsgerichten Sinzig und Koblenz eingesetzt. 1997 wurde Harsdorf-Gebhardt zur Richterin am Landgericht Koblenz ernannt. Von 2000 bis 2003 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet. 2003 wurde Harsdorf-Gebhardt zur Richterin am Oberlandesgericht Koblenz ernannt.

Am 29. März 2007 wurde Harsdorf-Gebhardt vom Richterwahlausschuss als Richterin am Bundesgerichtshof gewählt. [1] Die Ernennung durch den Bundespräsidenten erfolgte am 15. Juni 2007. Am Bundesgerichtshof wurde sie dem III. Zivilsenat zugeteilt, der für Rechtsstreitigkeiten über öffentlich-rechtliche Ersatzleistungen, Auftrags- und Dienstverhältnisse sowie Maklerverträge zuständig ist.[2] Am 1. März 2009 wechselt sie in den IV. Zivilsenat.

Harsdorf-Gebhardt ist Mitglied des Landesjustizprüfungsamts Rheinland-Pfalz für die staatlichen juristischen Prüfungen.

Nachweise

  1. Pressemitteilung der Landesregierung vom 29. März 2007
  2. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 73/07 vom 15. Juni 2007

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