Mauermörtel

Mauermörtel

Der Mauermörtel in der heutigen Ausführung ist mit dem herkömmlichen Mörtel, wie er auf den Baustellen vor Ort und per Hand individuell gemischt wird, nicht mehr vergleichbar und unterscheidet sich auch in wichtigen Anwendungseigenschaften vom Putzmörtel. Beim überwiegenden Anteil des heute verwendeten Mauermörtels handelt es sich um Werk-Trockenmörtel. Die verschiedenen Mörtelhersteller haben aus Erfahrungswerten und Einsatzbedingungen heraus die Rezepturen stark optimiert und deren Eigenschaften auf den Anwendungszweck abgestimmt. Die Grundanforderungen an diesen Werkmörtel werden in Deutschland durch die DIN 18 557 geregelt.

Die Ausgangsstoffe der Mörtelherstellung sind Bindemittel, Zuschläge und Zusatzstoffe bzw. -mittel. Diese werden bei der Herstellung bereits werksseitig und nach Herstellerangaben dem Werk-Trockenmörtel dosiert hinzugegeben. Auf den Baustellen wird in Mischmaschinen, die am Trockenmörtelsilo montiert werden, unter Zugabe der vom Trockenmörtelhersteller angegebenen Menge Wasser der benötigte Frischmörtel qualitativ gleich bleibend, effektiver und auch personal- und kraftsparender hergestellt.

Inhaltsverzeichnis

Werk-Trockenmörtel

Werkmauermörtel wird nach DIN 1053 (Mauerwerks-DIN) in 3 Mörtelgruppen (MG) unterschieden und in Untergruppen zugeordnet.

MG I (Kalkmörtel)
MG II (Kalkzement/hydraulischer Mörtel, 2,5 N/mm²)
MG IIa (Kalkzementmörtel, 5 N/mm²)
MG III (Zementmörtel, 10 N/mm²)
MG IIIa (Zementmörtel, 20 N/mm²)

Da von den verschiedenen Mauermörtel die Standfestigkeiten und viele andere Eigenschaften der Gebäude abhängen, werden die Berechnungen und Ausführungsrichtlinien in der "Mauerwerks"-DIN 1053 ausführlich geregelt. Zum Beispiel dürfen als Bindemittel für den Mauermörtel nur Zemente nach der DIN 1164 und Calciumoxid (Baukalk) nach der DIN 1060, jedoch für kombinierten Putz- und Mauerwerksmörtel nur Bindemittel gemäß DIN 4211 (oder ähnliche bauaufsichtlich zugelassene Bindemittel) eingesetzt werden. Auch der verwendete Sand wird nach entsprechenden DIN-Vorschriften ausführlich genormt, um die bauaufsichtliche Zulassung und Überwachung zu bestehen.

Trockenmörtel (gilt auch für Trockenbeton) ist im Gegensatz zu Transportbeton nicht auf eine terminliche Lieferung und Verarbeitung angewiesen, dennoch sollte die Verwendung zeitnah erfolgen, denn die Lagerfähigkeit beträgt maximal 3 bis 12 Monate. Durch Verfügbarkeit in Baumärkten und beim Fachbaustoffhandel sind dem Einsatz im Umbau, für Ausbesserungsarbeiten und auch Altbausanierungen eine Vielzahl von Möglichkeiten gegeben. Abgesehen von der genau passenden Zugabe von Wasser ist eine gleichbleibende Qualität auch dann gewährleistet, wenn der Anwender über keine Fachkenntnisse über die Mörtelherstellung und das Mischungsverhältnis der Zuschlagstoffe verfügt.

Von den vielfältigen Mörtelarten sind hierbei die Wichtigsten und auch Verbreitetsten:

Vormauermörtel

Mauermörtel wird in zwei großen Gruppen angeboten, da auch heute vorwiegend zweischalig gemauert wird.

Vormauermörtel wird für die Vormauerung wie Verblender, Sichtmauerwerk oder Sichtfugen eingesetzt. Aufgrund der verschieden stark saugenden Steine in diesem Bereich werden Mörtel für stark saugende (Wasseraufnahme über 10 Gew.%), für schwach saugende (Wasseraufnahme 4-10 Gew.%) und nicht saugende Verblender (Wasseraufnahme weniger als 4 Gew.%) angeboten.

Das Vormauerwerk wird immer vollfugig und in einem Arbeitsgang ausgeführt. Ist eine Sichtfuge gewünscht, wird diese z.B. mit einem Stück altem Wasserschlauch ausgestrichen, damit die Fuge nach außen abgedichtet und einheitlich wird.

Hintermauermörtel

Hintermauermörtel wird meist als der eigentlich Mauermörtel bezeichnet, da dieser im eigentlichen Mauerwerk für Stoß- und Lagerfugen eingesetzt wird. Aufgrund der unterschiedlichen Mauersteinarten wird hier auch zwischen Kalk-, Zement- und Mischmörtel unterschieden. Der jeweils notwendige Mörtel wird vom Steinhersteller vorgeschrieben.

Leichtmauermörtel

Auch der Leichtmauermörtel ist ein Hintermauermörtel. Dieser wird vorwiegend in der Vermauerung von hochwärmedämmenden Wandbaustoffen (Wärmedurchlasswert um 0,2 Q) eingesetzt. Dieser Einsatz ist auch wichtig, um ungewollte Wärmebrücken im Fugenbereich zu vermeiden. Der prozentuale Fugenanteil im Vollmauerwerk ist hierbei erheblich, und stellt regelmäßig die häufigsten Baufehler dar, wenn z.B. bei großem Unterschied der Wärmeleitfähigkeit des verwendeten Mörtels und des Mauersteins sich die Fugen abzeichnen. Die meisten Hersteller von Leicht-Mauersteinen bieten daher systemgerecht einen abgestimmten Mörtel als Paket an.

Dünnbettmörtel

Dünnbettmörtel (Dicke ca. 2 mm) werden bei Mauersteinen mit hoher Maßgenauigkeit und Ebenheit (+/- 1,0 mm) angewandt (z. B. Plansteine aus Kalksandstein, Porenbeton, Ziegel). Der Mörtel wird mit Hilfe speziellen Werkzeugs (z. B. Mörtelschlitten) aufgetragen. Eine weitere Möglichkeit besteht im so genannten Tauchverfahren. Dabei wird der Stein mit der Unterseite in den Mörtel getaucht und anschließend versetzt. Im Vergleich zum Mörtelauftrag mit dem Mörtelschlitten ist die Auftragsmenge jedoch kaum kontrollierbar.

Das Auftragen des Dünnbettmörtels wird umgangssprachlich auch "Kleben" genannt und stellt ein sehr rationelles Verfahren für hochwertiges Mauerwerk dar. Da der Mörtel in der Regel eine deutlich kleinere Festigkeit aufweist als die Mauersteine, ist Mauerwerk im Dünnbettverfahren deutlich höher belastbar als konventionelles Mauerwerk im Dickbettverfahren (Normalmörtel/ Leichtmörtel). Im Vergleich zum Dickbettmörtel wird erheblich weniger Mörtel auf der Baustelle benötigt. Anmischen, Transport und Auftrag sind daher deutlich günstiger.

Im Hintermauerbereich stellt das Dünnbettverfahren heutzutage das verbreitetste Mauerverfahren dar.

Fertigfugenmörtel

Die übliche Art des Mauerns von Sichtmauerwerk ist das vollfugige Vermörteln der Stoß- und Lagerfugen mit anschließendem Fugenglattstrich (auch als "Mauern im eigenen Saft" bezeichnet). Alternativ werden Fertigfugenmörtel für die nachträgliche Verfugung angeboten. Hierbei werden die sichtbaren Fugen vor der vollständigen Aushärtung bis zu 15 mm Tiefe wieder ausgekratzt, gereinigt und mit Fertigfugenmörtel (Fugmörtel) und einer speziellen Fugenkelle nachträglich verfugt. Für die unterschiedlichen Fassadengestaltungen werden durch die Industrie und den Handel auch Fertigfugenmörtel in unterschiedlichen Farben angeboten.

Kanal- und Schachtbaumörtel

Diese Mörtelart ist für die hohen Anforderungen bei Kanal- , Schacht- und Sielarbeiten notwendig und wird mit sehr hochwertigen Bindemitteln und mineralischen Zuschlagstoffen der Mörtelgruppe III vergütet. Einsetzbar ist er aber auch für alle anderen Mauer- und Putzarbeiten.

Dachdeckermörtel

Der Dachdeckermörtel wird zum Verlegen der Grat- und Traufziegel eingesetzt. Auch der Firstziegel wird an den Stellen, wo kein Lüfterfirst verbaut wird, mit diesem Mörtel verlegt.

Der Dachdeckermörtel gehört zur Mörtelgruppe II und wird unter Zusetzung von zementgebundenen Fasern hergestellt, um die Haftung an gebrannten Steinen und das Wasserrückhaltevermögen zu verbessern. Gleichzeitig muss er auch noch im erhärteten Zustand die auf dem Gebäudedach gegebenen erhöhten Ansprüche an Zugfestigkeit, Elastizität und Wasserdampfdiffusionsoffenheit erfüllen.

Sonstige Trockenmörtel

Insbesondere für die Erstellung und auch die Rekonstruktion von Natursteinmauerwerk werden besondere Mörtel benötigt und dafür gemäß den individuellen Erfordernissen als Fug-, Füll- und Spritzmörtel angeboten. Diese sind auch mit Unterstützung entsprechender Verarbeitungsmaschinen einsetzbar.

Zum Aufbau von Glasbausteinen wird ein Mörtel nach DIN 4242 verwendet, da dieser eine höhere Dichtigkeit aufweisen muss. Als Bindemittel dient hier Zement der DIN 1164, wie es Portlandzement, Portlandhüttenzement und Hüttenzement sind. Diesem dürfen dann zur Verbesserung der Geschmeidigkeit Kalkhydrat nach DIN 1060 und Traß nach DIN 51 043 bis maximal 20 % des Zementgehalts beigefügt werden. Dieser unterliegt wie Beton der 28-Tage Druckfestigkeitsregel und muss in jedem Fall mindestens 12 N/mm² betragen.

Ein weiteres, örtlich begrenztes Einsatzgebiet ist die Verwendung von speziellem Trockenmörtel im Bergbau. Es wird aufgrund seiner geringen Verbreitung hier nur kurz erwähnt.

Auch die für die Verlegung von Fliesen benötigten verschiedenen Fliesenkleber und Reparatur- und Dichtungsmörtel sind eine Art der Trockenmörtel.

Als Hilfsstoff für Kleinst- und Winterbauarbeiten werden spezielle Mörtelsorten benötigt, die aufgrund ihrer Zusammensetzungen und auch Korngrößen zum Bereich Trockenbeton gezählt werden.

Quellmörtel wird verwendet, um in der Altbausanierung neu eingesetzte Mauersteine kraftschlüssig mit der bestehenden Wand zu verbinden. Durch besondere Zusatzstoffe reduziert sich sein Volumen beim Abbinden nicht, sondern es nimmt zu. Dieses Verhalten ist sonst nur vom Gipsmörtel bekannt.

Injektionsmörtel werden verwendet, um in der Denkmalsanierung bestehende Wände zu ertüchtigen oder wasserundurchlässiger zu machen. Sie werden mit Hilfe einer Pumpe durch in die Wand eingesetzte "Packer" in die Hohlräume zwischen den Steinen gespritzt. Injektionsmörtel enthalten oft nur Gesteinsmehl als Zuschlagstoff oder gar keine Zuschläge. Um die Druckfestigkeit und die weiteren Eigenschaften des Injektionsmörtels besser an die vorhandenen Baumaterialien anzupassen, werden neuerdings Injektionsschaummörtel verwendet.[1]

Werkvormörtel

Der Werkvormörtel (auch Werk-Nassmörtel genannt) ist der weitgehend bekannteste Mauermörtel. Er wird z. B. von kleineren Transportbetonwerken mit Bindemitteln vorgemischt und angeboten. Diesen gibt es aber nur als Mörtelgruppe I und er ist auf Baustellen über längere Zeit ohne Erhärtung lagerfähig. Unter Zugabe von Zement wird dieser in einen Mörtel der MG II oder MG IIa umgewandelt werden, wobei die Menge und die Art des Zements vom Hersteller des Werkvormörtel auf dem Lieferschein angegeben wird. Mit der gleichzeitigen Zugabe von Wasser wird die für die Verarbeitung erforderliche Konsistenz (der Maurer sagt auch Geschmeidigkeit) eingestellt. Der erfahrene Maurer nutzt hier seine eigenen Werte nach Gefühl, wobei der unerfahrene Heimwerker es nach ein wenig Übung auch recht gut angemischt bekommt.

Eine Veredelung von Werkvormörtel (dem werkseitig bereits einige Bindemittel beigefügt wurden) in eine MG III ist nicht mehr möglich, da der MG III nach DIN 1053 als Bindemittel ausschließlich Zement beigegeben werden darf. Somit ist dieser Werkvormörtel insbesondere beim Verblendmauerwerk nicht einsetzbar, da er die notwendigen Festigkeitsforderungen nicht erfüllen kann. Eine nachträgliche Zugabe von allerlei im Handel erhältlichen Zusätzen und/oder Zuschlägen ist ebenfalls unzulässig bzw. nicht empfehlenswert, da dadurch die Werte der bauaufsichtlichen Eignungsprüfung des Herstellers verändert werden und der Baustoff seine Zulassung und somit auch jegliche Gewährleistungsansprüche verliert.

Über eine Dosierung der Wasserzugabe bestehen keine Vorschriften, allerdings dürfen dem Wasser gerade im Winter auch keine so genannten Frostverhinderer beigefügt werden, da diese die physikalischen Werte und Aushärtungsabläufe unkontrollierbar verändern.

Werkfrischmörtel

Der Werkfrischmörtel ist ein bereits vorgemischter Baustoff, der von Transportbetonwerken durch spezielle Fahrzeuge (ähnlich dem Prinzip der Transportbetonfahrzeuge) verarbeitungsfertig produziert und auf die Baustellen geliefert wird. Aufgrund seiner bereits vorhandenen Zuschlagstoffe kann dieser dann nur kurze Zeit (in der Regel innerhalb von 16 Stunden) endgültig verarbeitet werden und findet daher nur dort Anwendung, wo diese unverzügliche Verarbeitung auch gewährleistet ist. Ein Einsatz im Heimwerkerbereich ist aus diesen Gründen eher eine Ausnahme.

Diesem Werkfrischmörtel sind auch Inhaltsstoffe beigefügt, die den Ansteifungs- und Abbinde-Beginn im unverarbeiteten Zustand verzögern. Daher unterliegt dieser Mörtel zusätzlich zur Mauerwerks-DIN auch der Norm für Werkmörtel (DIN 18 557), die die Zulässigkeit bestimmter Additive und besonderer Bindemittel aber auch die Vorschriften der Lieferformen in einem Sortenverzeichnis regelt, auf den Lieferscheinen zwingend verzeichnet sein müssen.

Wichtige Inhalte einer solchen Sortenverzeichnisangabe sind daher:

  • Art des Bindemittels und der Zuschläge
  • die Zuordnung zu einer Mörtelgruppe gemäß DIN 1053 Teil 1 und Teil 2
  • die Anwendungsrichtlinien gemäß DIN 18 550
  • die Sortennummer
  • die Wirkungsart der Zusatzmittel (Verzögerungszeiten etc.)
  • zusätzliche Eigenschaften (z.B. wasserhemmend, wasserabweisend usw.)

Weiterhin hat der Werkfrischmörtel eine widersprüchliche Eigenschaft zu erfüllen, indem er zwar im Mörtelgefäß lange weich bleiben, aber nach dem Einbringen in das Mauerwerk sehr schnell aushärten soll. Diese Eigenheit nennt sich Grünstandfestigkeit, und wird durch eine abgestimmte Zugabe von Additiven durch den Hersteller erreicht. Dieser muss selbstverständlich vorher wissen, bei welcher Art Mauerwerk der Mörtel verarbeitet werden soll, um die unterschiedlichen Festigkeiten, klimatische Verhältnisse und die Baustellenseitig verwendeten Steine zu berücksichtigen.

Hersteller

Siehe auch

Literatur

  • Zement-Kalk-Gips, Fachzeitschrift für die gesamte Bindemittelindustrie und deren Zulieferer aus dem Maschinen- und Anlagenbau, Herausgeber: Bauverlag BV Berlin GmbH

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://e-pub.uni-weimar.de/volltexte/2004/76/pdf/Stuermer.pdf.

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